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   OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10   

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https://dejure.org/2011,19621
OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10 (https://dejure.org/2011,19621)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.06.2011 - 16 U 134/10 (https://dejure.org/2011,19621)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 16 U 134/10 (https://dejure.org/2011,19621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Freiwilligkeit der Gesundheitsbeschädigung durch den Versicherer i.S.d. § 180a VVG a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG (a.F.) § 180a
    Anforderungen an den Nachweis der Freiwilligkeit der Gesundheitsbeschädigung durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Selbstverstümmelung nicht erwiesen - Unfallversicherung muss zahlen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der abgetrennte Daumen - Versicherungsbetrug?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Versicherung muss Selbstverstümmelung nachweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Daumen mit der Kreissäge abgeschnitten - Versicherer vermutet Selbstverstümmelung und Versicherungsbetrug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung muss bei nicht erwiesener Selbstverstümmelung zahlen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Selbstverstümmelung nicht erwiesen - Unfallversicherung muss zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Selbstverstümmelung nicht erwiesen - Unfallversicherung muss zahlen!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbetrug durch Selbstverstümmelung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstverstümmelung nicht erwiesen - Unfallversicherung muss zahlen - Versicherer muss Freiwilligkeit der Verletzung des Versicherten nachweisen können

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2012, 174
  • AnwBl 2012, 30
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.1991 - IV ZR 61/90

    Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallversicherung (Invaliditätsentschädigung,

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10
    So ist er, bezogen auf das Merkmal der Freiwilligkeit, etwa dann als geführt anzusehen, wenn feststeht, dass die Unfallschilderung des Verletzten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (vgl. BGH, VersR 1985, 940, OLG Saarbrücken, VersR 1990, 968, Rn 4 bei juris m. w. N.); in letzterer Hinsicht reicht indes nicht schon jede beliebige Lücke oder Ungenauigkeit in der Unfallschilderung für die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung aus (vgl. BGH, RuS 1991, 285).

    Indes kann, worauf die Klägerin zutreffend hinweist, die mangelnde Erinnerung auch darauf beruhen, dass sich der Unfall so schnell und überraschend zugetragen hat, dass die Zeugen dessen Einzelheiten nicht haben registrieren können (vgl. in diesem Sinne auch BGH, RuS 1991, 285, Rn. 8 bei juris).

  • OLG Saarbrücken, 31.01.1990 - 5 U 31/89

    Entschädigung für den Verlust des linken Daumens aus einer privaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10
    So ist er, bezogen auf das Merkmal der Freiwilligkeit, etwa dann als geführt anzusehen, wenn feststeht, dass die Unfallschilderung des Verletzten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (vgl. BGH, VersR 1985, 940, OLG Saarbrücken, VersR 1990, 968, Rn 4 bei juris m. w. N.); in letzterer Hinsicht reicht indes nicht schon jede beliebige Lücke oder Ungenauigkeit in der Unfallschilderung für die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung aus (vgl. BGH, RuS 1991, 285).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 13/84

    Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherungsanstalt nach Absägen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10
    So ist er, bezogen auf das Merkmal der Freiwilligkeit, etwa dann als geführt anzusehen, wenn feststeht, dass die Unfallschilderung des Verletzten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität oder mit ärztlichen Befunden nicht übereinstimmt oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (vgl. BGH, VersR 1985, 940, OLG Saarbrücken, VersR 1990, 968, Rn 4 bei juris m. w. N.); in letzterer Hinsicht reicht indes nicht schon jede beliebige Lücke oder Ungenauigkeit in der Unfallschilderung für die Widerlegung der Unfreiwilligkeitsvermutung aus (vgl. BGH, RuS 1991, 285).
  • LG Kiel, 08.10.2010 - 6 O 77/07

    Frage des Vorliegens eines Unfalls oder einer freiwillige Selbstverstümmelung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2011 - 16 U 134/10
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Kiel vom 8. Oktober 2010, Az. 6 O 77/07.
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