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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19   

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OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19 (https://dejure.org/2020,25778)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.07.2020 - 16 U 137/19 (https://dejure.org/2020,25778)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - 16 U 137/19 (https://dejure.org/2020,25778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versicherer muss Versicherungsnehmer Schadensgutachten zur Verfügung stellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücksichtsbezogene Treupflicht eines nicht einstandspflichtigen Vollkaskoversicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1351
  • VersR 2020, 1514
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 14.10.1998 - 5 U 1011/97

    Getrennter Nachweis eines Einbruchdiebstahls und Vandalismusschadens. Mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19
    Aber nur wenn der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist, muss dieser, damit seinerseits Waffengleichheit herrscht, auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05, NJOZ 2005, 2878, 2879; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011-97/80, NJW-RR 1999, 759 siehe zum Einsichtsrecht im Falle der Leistungspflicht des Versicherers: Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl., VVG § 85 Rn. 3).
  • BGH, 13.03.2013 - IV ZR 110/11

    Wohngebäudeversicherung: Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19
    Nur bis zu der Erklärung, die Leistung abzulehnen, besteht daher die besondere Schutzbedürftigkeit des Versicherers, der im Versicherungsrecht mit der - dem übrigen Schuldrecht unbekannten - Sanktion der Leistungsfreiheit wegen schuldhaft begangener Obliegenheitsverletzungen Rechnung getragen werden darf (BGH, Urteil vom 13. März 2013 - IV ZR 110/11 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66

    Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19
    Nichts Anderes gilt in Bezug auf die auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützten Pflichten der Vertragsparteien zur gegenseitigen Unterstützung und zur Mitwirkung bei der Erreichung der Ziele der anderen Partei (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 161/66, Juris Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05

    Wohngebäudeversicherung: Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19
    Aber nur wenn der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist, muss dieser, damit seinerseits Waffengleichheit herrscht, auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05, NJOZ 2005, 2878, 2879; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011-97/80, NJW-RR 1999, 759 siehe zum Einsichtsrecht im Falle der Leistungspflicht des Versicherers: Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl., VVG § 85 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19

    1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19
    Es kann offen bleiben, ob das Schadensgutachten allein im Interesse des Versicherers und der Gemeinschaft der Versicherten eingeholt wurde und nicht auch im Interesse des Versicherungsnehmers als Anspruchsteller (offen lassend ebenfalls u. a. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. April 2020 - 5 U 55/19, juris Rn. 21).
  • VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19

    Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe

    Das Gutachten dient daher auch den Interessen des Beigeladenen zu 1., weshalb dieser ein Auskunftsrecht auch auf den Grundsatz der "Waffengleichheit" stützen kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 13. Juli 2020 - 16 U 137/19, NJW-RR 2020, 1351; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12. Februar 2019 - 11 U 114/17, BeckRS 2019, 5094; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05, BeckRS 2005, 4902; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011-97-80, NJW-RR 1999, 759; Heinrich, NZV 2015, 68).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2023 - 7 U 40/22
    Dementsprechend ist - wie auch die Beklagte grundsätzlich nicht in Abrede stellt - im Rahmen eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner eine Verpflichtung des Versicherers, seinen Versicherungsnehmern Einsicht in von ihm eingeholte Schadensgutachten zu gewähren, im Grundsatz jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Gewährung von Einsicht auffordert und für den Versicherer das verfolgte Ziel des Versicherungsnehmers ersichtlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741 Rn. 17 m.w.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

    Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte aufgrund der streitigen Obliegenheitsverletzungen ihre Einstandspflicht gegenüber dem Kläger bereits abgelehnt hat, da die Leistungsablehnung nicht zu einem Ende aller Treuepflichten führt (OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

  • LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21

    Recht des Versicherten auf Einsichtnahme in die Schadensakte der Versicherung

    Dementsprechend ist - wie auch die Beklagte grundsätzlich nicht in Abrede stellt - im Rahmen eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner eine Verpflichtung des Versicherers, seinen Versicherungsnehmern Einsicht in von ihm eingeholte Schadensgutachten zu gewähren, im Grundsatz jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Gewährung von Einsicht auffordert und für den Versicherer das verfolgte Ziel des Versicherungsnehmers ersichtlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741 Rn. 17 m.w.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

    Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte aufgrund der streitigen Obliegenheitsverletzungen ihre Einstandspflicht gegenüber dem Kläger bereits abgelehnt hat, da die Leistungsablehnung nicht zu einem Ende aller Treuepflichten führt (OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.2020 - VI ZR 449/19

    "Fahndung" der Bildzeitung war erlaubt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 16 U 137/19
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29.9.2020 zu Az. VI ZR 449/19 die Rechtmäßigkeit der Verbreitung der von der Klägerin beanstandeten Fotografien im Kontext der Berichterstattung der Beklagten vom 9.7.2019 bejaht, da es sich hierbei um Bildnisse der Zeitgeschichte handele und die bereits im Rahmen des § 23.
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