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   OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15   

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https://dejure.org/2016,7555
OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15 (https://dejure.org/2016,7555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2016 - 16 U 139/15 (https://dejure.org/2016,7555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 (https://dejure.org/2016,7555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 426 BGB, § 17 Abs. 1 StVG, § 18 Abs. 3 StVO, § 115 VVG
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei mehreren Unfallverursachern; Anscheinsbeweis bei einem streitigen Unfall im Bereich rechte Fahrspur/Beschleunigungsstreifen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei mehreren Unfallverursachern; Anscheinsbeweis bei einem streitigen Unfall im Bereich rechte Fahrspur/Beschleunigungsstreifen.

  • rabüro.de

    Zum Anscheinsbeweis bei einem streitigen Unfall im Bereich rechte Fahrspur/Beschleunigungsstreifen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 18 Abs. 3; StVG § 17; BGB § 426 Abs. 1
    Kollision im Bereich einer Autobahnauffahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerausgleich unter mehreren Schädigern; Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Auffahren eines Fahrzeugs auf die Autobahn

  • rechtsportal.de

    Gesamtschuldnerausgleich unter mehreren Schädigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anscheinsbeweis beim Auffahren auf die Autobahn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall bei Einfädeln von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kollision im Bereich der Autobahnauffahrt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kollision beim Auffahren auf die Autobahn - schlechte Karten für den Auffahrenden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision auf Beschleunigungsstreifen oder rechter Fahrspur: Kein Anscheinsbeweis bei Streit über Ort eines Verkehrsunfalls - Wahrscheinlichkeit des Spurwechsels von Beschleunigungsstreifen auf rechte Fahrspur nicht ausreichend für Annahme eines Anscheinsbeweises

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1001
  • NZV 2016, 471
  • VersR 2016, 1006
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05

    Einfädeln auf die Autobahn bei zähfließendem Verkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Zwar mag dann, wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden sprechen; diese Situation lag bei der von dem Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005, 16 U 24/05, DAR 2006, 324) vor.
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZB 49/08

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direkthaftung für Regressansprüche selbst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Er ist vielmehr auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (BGH, Urteil vom 1.7.2008, VI ZR 188/07 = BGHZ 177, 141; Beschluss vom 27.7.2010, VI ZB 49/08 = VersR 2010, 1360).
  • AG Köln, 15.12.2008 - 264 C 36/08

    Verkehrsunfall zwischen einem Einfahrenden auf der Beschleunigungsspur der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. insoweit auch AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Danach hat auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - zu der die Beschleunigungsstreifen nicht gehören - Vorfahrt (BGH, Urteil vom 26.11.1085, VI ZR 149/84 = VersR 1986, 169 [BGH 26.11.1985 - VI ZR 149/84] ), die von dem von der Beschleunigungsspur Einfädelnden zu beachten ist.
  • OLG Hamm, 24.11.2008 - 6 U 105/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier PKW aufgrund verbotswidrigen Betretens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Dessen ungeachtet erachtet der Senat mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Meinung die (zumindest analoge) Anwendbarkeit der Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich zwischen den beiden Unfallhaftpflichtversicherern für angebracht, da auch die unmittelbaren Schädiger gesamtschuldnerisch haften und eine Gleichstufigkeit der Haftung erkennbar gegeben ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2008, 6 U 105/08, VersR 2009, 652; OLG München, Urteil vom 15.12.1999, 7 U 4486/99, VersR 2002, 1289; MünchKomm/Schneider, VVG § 115 Rn. 24; Bruch/Möller, VVG, 9. A., § 115 Rn. 48; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 29. A., § 115 VVG Rn. 19).
  • OLG München, 15.12.1999 - 7 U 4486/99

    Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Dessen ungeachtet erachtet der Senat mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Meinung die (zumindest analoge) Anwendbarkeit der Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich zwischen den beiden Unfallhaftpflichtversicherern für angebracht, da auch die unmittelbaren Schädiger gesamtschuldnerisch haften und eine Gleichstufigkeit der Haftung erkennbar gegeben ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2008, 6 U 105/08, VersR 2009, 652; OLG München, Urteil vom 15.12.1999, 7 U 4486/99, VersR 2002, 1289; MünchKomm/Schneider, VVG § 115 Rn. 24; Bruch/Möller, VVG, 9. A., § 115 Rn. 48; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 29. A., § 115 VVG Rn. 19).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 188/07

    Ausgleichsansprüche ausländischer Versicherer gegen das Deutsche Büro Grüne Karte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15
    Er ist vielmehr auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (BGH, Urteil vom 1.7.2008, VI ZR 188/07 = BGHZ 177, 141; Beschluss vom 27.7.2010, VI ZB 49/08 = VersR 2010, 1360).
  • LG Itzehoe, 26.01.2017 - 6 O 279/16

    Schadensersatz wegen eines Fahrzeugschadens in einer Autowaschanlage:

    Ein in Anspruch genommener Haftpflichtversicherer kann einen Mitschädiger seines Versicherungsnehmers aus übergegangenem Recht nach § 86 Abs. 1 VVG in Anspruch nehmen, wenn und soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Mitschädiger eine gesamtschuldnerische Haftung besteht (OLG Frankfurt, Urteil v. 29.03.2016 - 16 U 139/15).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 22 U 279/19
    Wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden; ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 -, Rn. 29 , juris; AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris).
  • AG Sigmaringen, 06.11.2023 - 1 C 32/23
    Geschehensablauf begründen (OLG Frankfurt 29.03.16 - 16 U 139/15).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 22 U 279/19

    Verkehrsunfall - Haftung bei unklarem Unfallort

    Wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden; ist jedoch wie hier streitig, ob sich der Unfall auf dem Beschleunigungsstreifen oder auf der Fahrbahn der Autobahn ereignet hat, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises dafür, dass der auf der Beschleunigungsspur befindliche PKW einen Fahrbahnwechsel vorgenommen und sich der Unfall demnach auf der Fahrspur der Autobahn vollzogen hat, nach Auffassung des Senats aus (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. März 2016 - 16 U 139/15 -, Rn. 29, juris; AG Köln, Urteil vom 15.12.2008, 264 C 36/08, zitiert nach juris).
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