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   OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08   

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https://dejure.org/2009,5944
OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08 (https://dejure.org/2009,5944)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.05.2009 - 16 U 143/08 (https://dejure.org/2009,5944)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 16 U 143/08 (https://dejure.org/2009,5944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Versicherungsschutz eines Wohnmobils mit Saisonkennzeichen in der Fahrzeugversicherung beim Abstellen auf einem umfriedeten Parkplatz außerhalb der Saison

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des umfriedeten Abstellplatzes i.S.v. § 5a AKB

  • rabüro.de

    Zum Versicherungsschutz eines Wohnmobils mit Saisonkennzeichen in der Fahrzeugversicherung

  • Judicialis

    AKB § 5; ; AKB § 5a; ; BGB § 280; ; StGB § 123; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 256 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des umfriedeten Abstellplatzes i.S. von § 5a AKB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko - "Ruheversicherung" in der benutzungsfreien Zeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - Saisonkennzeichen: Die Voraussetzung "umfriedeter Abstellplatz" außerhalb der Saison

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1332
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08
    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung BGH VersR 1986, 132 betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Streitwert bei positiven Feststellungsklagen nicht stets durch einen Abschlag von 20 % auf die Höhe eines drohenden Schadens zu bestimmen (AnwBl 1992, 451 = NJW-RR 1991, 509).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 9 U 131/02

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Teilkaskoversicherung wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08
    In einer weiteren Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln für einen umfriedeten Abstellplatz einen geschlossenen Hofraum oder umzäunten freien Platz verlangt und ein (Tankstellen-)Gelände, das von einer öffentlichen Straße her frei zugänglich ist, nicht genügen lassen (VersR 2003, 1298).
  • OLG Köln, 14.06.2005 - 9 U 174/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Entwendung eines vorübergehend

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08
    Das Oberlandesgericht Köln hat einen umfriedeten Abstellplatz i. S. von § 5 AKB bei einem Carport bejaht, wenn er rechts und hinten durch eine massive halbhohe Steinmauer sowie durch - abnehmbare - stabile Metallketten zwischen den das Dach tragenden Holzbalken gegenüber dem frei zugänglichen Bereich deutlich tatsächlich abgegrenzt ist (VersR 2005, 1683).
  • OLG Celle, 27.05.1992 - 8 U 123/91
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.05.2009 - 16 U 143/08
    Das Oberlandesgericht Celle hat verlangt, dass eine körperliche Abgrenzung wie Zaun, Mauer oder Hecke vorhanden ist und eine derartige Absperrung zusätzlich als vor Diebstahl schützende sozialpsychologische Hemmschwelle zu dienen habe (NZV 1993, 33).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

    19 Von einem eingefriedeten Versicherungsgrundstück ist auszugehen, wenn ein durch Schutzwehren (Mauern, Zäune, Hecken, Gräben) gegenüber Dritten abgegrenzter Bereich gegeben ist, wobei die Abgrenzung nicht vorwiegend nur symbolischen oder psychologischen Charakter haben darf, andererseits braucht sie nicht lückenlos zu sein, erforderlich ist nur, dass sich die formale Abwehrposition des Berechtigten in den objektiven Verhältnissen so dokumentiert, dass die Umgrenzung trotz vorhandener Unterbrechungen insgesamt den Charakter einer einheitlichen Sperrvorrichtung gegen das Betreten durch Unbefugte noch besitzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 12.10.1993 - 14 U 137/92, SP 1994, 90 ff.; OLG Schleswig, Urt. v. 07.05.2009 - 16 U 143/08, NJW-RR 2009, 1332, juris Rn. 21; OLG Köln, Urt. v. 14.06.2005 - 9 U 174/04, SP 2006, 71 f., juris Rn. 23; offen lassend OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 27).

    Eine offene Zufahrt schadet nicht (OLG Schleswig, Urt. v. 07.05.2009 - 16 U 143/08, NJW-RR 2009, 1332, juris Rn. 21).

    26 Maßgeblich für die Auslegung einer Versicherungsbedingung ist die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Versicherungsbedingungen aufmerksam liest und verständig - unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs - würdigt (BGH, Urt. V. 11.12.2002 - IV ZR 226/01, BGHZ 153, 182 = NJW 2003, 826, juris Rn. 19; BGH, Urt. v. 25.09.2002 - IV ZR 248/01, NJW 2003, 139, juris Rn. 10; OLG Schleswig, Urt. v. 07.05.2009 - 16 U 143/08, NJW-RR 2009, 1332, juris Rn. 18).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz nach Stilllegung des Fahrzeugs und

    Die Voraussetzungen für einen umfriedeten Abstellplatz sollen aber auch erfüllt sein, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Art Bucht untergebracht ist, die auf drei Seiten durch halbhohe Mauern, Hecken oder sonstige feste Anlagen gebildet wird, und zur vierten Seite durch eine halbhohe Kette abgegrenzt wird (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2009, 1332).
  • OLG Hamburg, 23.12.2016 - 14 U 143/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheiten für die Unterbringung eines stillgelegten

    Auch eine zwischen den Trägern eines Carports eingehängte stabile Metallkette wurde als ausreichende Schutzvorrichtung in diesem Sinne anerkannt (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 1332, 1234).
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