Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2016 - 16 U 145/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52880
OLG Köln, 22.06.2016 - 16 U 145/15 (https://dejure.org/2016,52880)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2016 - 16 U 145/15 (https://dejure.org/2016,52880)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 16 U 145/15 (https://dejure.org/2016,52880)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • rewis.io
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schriftform nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B und Bestimmtheit der Mängelbeseitigungsaufforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln von Rundbogenfenstern

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
    Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln von Rundbogenfenstern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelrüge per E-Mail verlängert Verjährungsfrist für Mängelansprüche!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Mängelrügen per Mail? Geht das?

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Eine Mängelrüge per E-Mail ist ein schriftliches Mängelbeseitigungsverlangen im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B. Auch ohne elektronische Signatur kann sie die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verlängern

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fensterflügel sind schwergängig und schleifen: Leistung mangelhaft! (IBR 2017, 190)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrüge per E-Mail verlängert Verjährungsfrist für Mängelansprüche! (IBR 2017, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2016 - 16 U 145/15
    Dieser auch auf den Aufwendungsersatz anwendbare Grundsatz des Vorteilsausgleichs soll vermeiden, dass der Gläubiger durch die Ersatzleistung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) ungerechtfertigt bereichert wird (vgl. BGH, Urt. v. 17.05.1984 - VII ZR 169/82 Rz. 17f, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 15 U 211/21

    Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen über Anspruch

    Denn bei einer WhatsApp-Nachricht fehlt es an der erforderlichen Schriftlichkeit im Sinne von 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B. Die nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 VOB/B gebotene Schriftlichkeit wird zwar durch eine E-Mail gewahrt, denn gemäß § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die - wie durch die Einbeziehung der VOB/B vereinbarte - gewillkürte Schriftform durch die telekommunikative Übermittlung gewahrt (vgl. OLG Köln Urt. v. 22.6.2016 - 16 U 145/15, BeckRS 2016, 114445 Rn. 47, beck-online).
  • OLG München, 03.02.2022 - 28 U 3344/21

    Kündigung des Bauvertrags durch Email bei Geltung der VOB/B

    Kündigung gem. § 8 Abs. 6 VOB/B eine E-Mail mit angehängter pdf-Datei ausreicht, eine Divergenz zwischen der Auffassung des Senats und derjenigen anderer Oberlandesgerichte behauptet, besteht eine solche tatsächlich nicht, denn die beklagtenseits angeführten Urteile des OLG Frankfurt in IBR 2016, Seite 223 und des OLG Köln vom 22.6.2016, Az. 16 U 145/15 ergingen beide noch zur alten Rechtslage vor Inkrafttreten des § 650h BGB.
  • LG Marburg, 14.06.2021 - 2 O 151/20
    Schließlich handelt es sich insofern um eine gewillkürte Schriftform, welche gem. § 127 Abs. 2 S. 1 BGB auch durch telekommunikative Übermittlung gewahrt wird (vgl. OLG Köln Urt. v. 22.6.2016 - 16 U 145/15, BeckRS 2016, 114445 Rn. 47).
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