Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.12.2014

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9219
OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,9219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,9219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,9219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AGG, § 15 AGG, § 241 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 BGB
    Haftung des Personalberaters wegen Verletzung von Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe von gegen AGG verstoßenden Ablehnungsgründen an Bewerberin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht eines Personalberaters wegen Mitteilung der Ablehnungsgründe an abgelehnte Bewerber

  • hensche.de

    AGG, Diskriminierung, Schadensersatz

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Personalberater: Schadensersatz bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

  • RA Kotz

    Personalberater - Verletzung der Verschwiegenheitspflicht - Schadensersatz?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht eines Personalberaters wegen Mitteilung der Ablehnungsgründe an abgelehnte Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Personalberater haftet wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verschwiegenheitspflicht eines Personalberaters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Personalberater dem Bewerber die Ablehnungsgründe mitteilt ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Ablehnungsgründen an Bewerberin: Personalberater muss Schadensersatz leisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin verurteilt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht eines Personalberaters wegen Mitteilung der Ablehnungsgründe an abgelehnte Bewerber

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt verurteilt indiskreten Personalberater zu Schadenersatz

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Personalberater haftet wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadenersatz wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.05.2014)

    Nach Diskriminierungs-Hinweis: Personalberater muss an Firma zahlen

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Personalberater der gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstößt kann sich schadensersatzpflichtig machen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Personalvermittler: Haftung bei Mitteilung der Ablehnungsgründe

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Anspruch auf Schadensersatz - Illoyaler Personalberater muss zahlen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    AGG-Verstoß: Personaldienstleister muss Schadensersatz leisten

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsgründe verraten - Verpflichtung zum Schadenersatz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsfreudiger Personalberater haftet für Diskriminierung mit

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Personalberater sind auch bei einem Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG zur Verschwiegenheit verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Salomonisches Urteil in einem Fall von Diskriminierung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalberater: Vertraulichkeit oder Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht: Personalberater ist wegen Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin schadensersatzplichtig - Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eines Unternehmens berechtigt Personalberater nicht zur Weitergabe an ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Frauenfeindlichen Arbeitgeber verpfiffen

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Personalberater: Schadensersatz bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Personalvermittler sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3376
  • NZA-RR 2014, 437
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
    Entscheidend ist, dass ein Arbeitnehmer - wie jede Person - mit der Erstattung einer Strafanzeige eine von Verfassungs wegen geforderte und von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wahrnimmt (BVerfG, Beschluss vom25.2.1987, 1 BvR 1086/85 = BVerfGE 74, 247; BAG, Urteil vom 3.7.2003, 2 AZR 235/02 = NJW 2004, 1547).

    Im Rahmen des Arbeitsrechts ist es anerkennt, dass ein Arbeitnehmer bei Erstattung einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber dann keine verfassungsrechtlichen Rechte wahrnimmt, wenn sie sich als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellt (BAG, Urteil vom 3.7.2003, a.a.O.).

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
    Etwas anderes folgt nach Auffassung des Senats auch nicht aus der von beiden Parteien in Bezug genommenen sog. "Heinisch"-Entscheidung des EGMR (Urteil vom 21.7.2011, 28274/08, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
    Entscheidend ist, dass ein Arbeitnehmer - wie jede Person - mit der Erstattung einer Strafanzeige eine von Verfassungs wegen geforderte und von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wahrnimmt (BVerfG, Beschluss vom25.2.1987, 1 BvR 1086/85 = BVerfGE 74, 247; BAG, Urteil vom 3.7.2003, 2 AZR 235/02 = NJW 2004, 1547).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Sie gilt aber über § 241 Abs. 2 BGB als Ausfluss des allgemeinen Schädigungsverbots (neminem laede) auch darüber hinaus, wenn und soweit durch den Vertrag besondere Treuepflichten zwischen den Parteien begründet werden oder wenn der Vertrag von vornherein auf eine andauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien angelegt ist (vgl. MüKo-BGB/ Bachmann , 7. Aufl. 2016, § 241 Rn. 96; MüKo-BGB/ Ernst , 7. Aufl. 2016, § 280 Rn. 97 ff.; vgl. auch BGH v. 14.12.1954 - I ZR 65/53, NJW 1955, 460 für Weitergabe nicht schutzfähiger Schnittmuster etc. an Dritte ; OLG Oldenburg v. 20.06.1988 - 13 U 28/88, NJW-RR 1989, 1454 für Chiffre-Anzeigenvertrag ; OLG Frankfurt v. 08.05.2014 - 16 U 175/13, NJW 2014, 3376 für Personalberatungsvertrag und "whistle-blowing" ; BGH v. 24.01.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830 für diejenigen nicht unter das Bankgeheimnis im engeren Sinne fallenden Mitteilungen einer Bank über die Kreditwürdigkeit eines Kunden ).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Sie gilt aber über § 241 Abs. 2 BGB als Ausfluss des allgemeinen Schädigungsverbots (neminem laede) auch darüber hinaus, wenn und soweit durch den Vertrag besondere Treuepflichten zwischen den Parteien begründet werden oder wenn der Vertrag von vornherein auf eine andauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien angelegt ist (vgl. MüKo-BGB/ Bachmann , 7. Aufl. 2016, § 241 Rn. 96; MüKo-BGB/ Ernst , 7. Aufl. 2016, § 280 Rn. 97 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.12.1954 - I ZR 65/53, NJW 1955, 460 für Weitergabe nicht schutzfähiger Schnittmuster etc. an Dritte ; OLG Oldenburg, Urt. v. 20.6.1988 - 13 U 28/88, NJW-RR 1989, 1454 für Chiffre-Anzeigenvertrag ; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.5.2014 - 16 U 175/13, NJW 2014, 3376 für Personalberatungsvertrag und "whistle-blowing" ; BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830 für diejenigen nicht unter das Bankgeheimnis im engeren Sinne fallenden Mitteilungen einer Bank über die Kreditwürdigkeit eines Kunden ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13   

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https://dejure.org/2014,55447
OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,55447)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,55447)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,55447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Auftraggebers einer Straßenbaumaßnahme bei Einbau von von der vertraglichen Vereinbarung abweichendem Bettungsmaterial

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalberater haftet für Weitergabe der Ablehnungsgründe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Aachen, 20.09.2013 - 7 O 312/12

    Anderes Material eingebaut: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.9.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 312/12 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Aachen zurückverwiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des Teil- und Grundurteils des Landgerichts Aachen, Az.: 7 O 312/12, vom 20.09.2013 in der Fassung des Beschlusses des Landgerichts Aachen, Az.: 7 O 312/12 vom 08.11.2013 die Klage insgesamt abzuweisen.

    Im Wege der Anschlussberufung beantragt die Klägerin, das Grund- und Teilendurteil des Landgerichts Aachen vom 20.09.2013 - Aktenzeichen 7 O 312/12 - auf die Berufung und Anschlussberufung der Klägerin teilweise abzuändern und insgesamt wie folgt neu zu fassen:.

  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    An die Annahme einer solchen Risikoübernahme sind hohe Anforderungen zu stellen (BGH Urt. v. 29.9.2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115).

    Grundsätzlich kann dies ein Mitverschulden nach § 254 BGB begründen (vgl. z.B. BGH Urt. v. 20.12.2012 - VII ZR 209/11 BauR 2013, 624 für das "blinde" Vertrauen auf eine erkennbar unzutreffende Planung; Urt. v. 29.9.2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 für die Beauftragung einer erkennbar funktionsuntauglichen Leistung).

  • BGH, 20.12.2012 - VII ZR 209/11

    Architektenvertrag: Mangelhafte Planung für einen Bauträger bei nur einschaliger

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Grundsätzlich kann dies ein Mitverschulden nach § 254 BGB begründen (vgl. z.B. BGH Urt. v. 20.12.2012 - VII ZR 209/11 BauR 2013, 624 für das "blinde" Vertrauen auf eine erkennbar unzutreffende Planung; Urt. v. 29.9.2011 - VII ZR 87/11, BauR 2012, 115 für die Beauftragung einer erkennbar funktionsuntauglichen Leistung).
  • BGH, 12.01.2012 - VII ZR 76/11

    VOB-Vertrag: Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Grundlage des Anspruchs auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung (einschließlich des Rechts, hierfür Vorschuss zu verlangen) ist § 8 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B (vgl. BGH Urt. v. 12.1.20120 - VII ZR 76/11, BauR 2012, 643 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 119/10

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Mängelbeseitigung oder Neuherstellung vor der

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Ferner weist der Senat darauf hin, dass der sachkundig beratene Auftraggeber im Zuge der berechtigten Ersatzvornahme grundsätzlich die Kosten ersetzt verlangen kann, die er als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr im Zeitpunkt der Beauftragung des Drittunternehmers für angemessen halten durfte, solange es sich um eine vertretbare Art der Schadensbeseitigung handelt (BGH Urt. v. 07.03.2013 - VII ZR 119/10, BauR 2013, 1129).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 107/03

    Aufforderung an den Vertretenen bei Personenmehrheit als Vertragspartner;

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Dies entspricht zu § 563 ZPO für die Aufhebung eines Berufungsurteils im Revisionsverfahren der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 2.4.2004 - V ZR 107/03, NJW 2004, 2383, 2384).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein Mangel eines Werkes unabhängig von den konkreten Eigenschaften des Werkes auch dann vorliegen, wenn eine allgemein anerkannte Regel der Technik vorsieht, dass eine bestimmte Ausführungsweise nur dann zulässig ist, wenn die Standsicherheit im Einzelfall geprüft ist und der Standsicherheitsnachweis bei einem derart ausgeführten Werk nicht vorliegt (BGH Urt. v. 7.3.2013 - VII ZR 134/12, BauR 2013, 952).
  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Bei dieser Abwägung ist auch einzubeziehen, ob und in welchem Ausmaß der Auftragnehmer den Mangel verschuldet hat (BGH Urt. v. 10.11.2005 - VII ZR 64/04, BauR 2006, 377) Bei einer spürbaren Beeinträchtigung der Funktionalität des Werkes kann die Nachbesserung regelmäßig nicht wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert werden (BGH Urt. v. 10.4.2008 - VII ZR 214/06, BauR 2008, 1140).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben oder die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind (BGH Urt. v. 08.11.2007 - VII ZR 183/05, BauR 2008, 344 Blockheizkraftwerk; BGH Urt. v. 08.05.2014 - VII ZR 203/11, BauR 2014, 1291).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2014 - 16 U 175/13
    Damit erscheint ausgeschlossen, dass die Beklagte sich durch eine vorgerichtliche (weitere) Fristsetzung zum Austausch des Materials hätte bewegen lassen (zu den Anforderungen an die Entbehrlichkeit der Fristsetzung BGH Urt. v. 18.9.2014 - VII ZR 58/13).
  • BGH, 08.05.2014 - VII ZR 203/11

    Bauvertrag: Mängelrechte bei Errichtung einer Stahlbeton-Glasfassade mit spontan

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

  • OLG Köln, 31.10.2018 - 11 U 166/17

    Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

    Darüber hinaus ergibt sich aus den von den Parteien zitierten und vorgelegten Entscheidungen aus anderen Verfahren (11 U 4/16, 11 U 65/06, 7 U 2/14, 16 U 175/13 jeweils OLG Köln), dass auch bei weiteren Bauvorhaben das hier streitige Material zur Anwendung kam.

    Wenn man einem Auftragnehmer auch wohl nicht generell entgegen halten kann, dass er nicht von vornherein einen Mangel einräumt und auch ansonsten für ihn günstige Rechtspositionen einnimmt, so besteht vorliegend aber die Besonderheit, dass die Beklagte zu 1) durch alle Verfahren (11 U 4/16, 11 U 65/06, 7 U 2/14, 16 U 105/13 und 16 U 175/13 jeweils OLG Köln und offenbar auch noch in weiteren Verfahren) fortlaufend Absprachen und ein Wissen der für die Klägerin tätigen Mitarbeiter behauptet hat, die durch die durchgeführte Beweisaufnahme jedoch nicht bestätigt wurde.

  • OLG Bamberg, 04.05.2016 - 3 U 214/15

    Bauvertrag: Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bei fehlender Mitwirkung

    Soweit das OLG Köln die im Urteil vom 03. Dezember 2014 (16 U 175/13, veröffentlicht in JURIS, dort Rdnr. 72) dies anders gesehen hat, betraf diese Entscheidung einen Fall, in dem - anders als hier - eine Dokumentation des Gütenachweises einschließlich Analysenergebnisse vorgeschrieben und damit Teil der primären Leistungspflicht war.
  • OLG Köln, 03.11.2015 - 11 U 65/15

    Mangelhaftigkeit einer Werkleistung wegen des Einbaus von Recyclingmaterial als

    ob eine spürbare Beeinträchtigung der Funktionalität des Werkes vorliegt (BGH BauR 2006, 377; BGH BauR 2008, 1140; OLG Köln BeckRS 2015, 14568).
  • OLG Köln, 23.09.2015 - 11 U 65/15

    Mangelhaftigkeit einer Werkleistung wegen des Einbaus von Recyclingmaterial als

    ob eine spürbare Beeinträchtigung der Funktionalität des Werkes vorliegt (BGH BauR 2006, 377; BGH BauR 2008, 1140; OLG Köln BeckRS 2015, 14568).
  • LG Aachen, 08.12.2015 - 7 O 186/15
    Schließlich hat die Beklagte zu 1.) auch keine Güteüberwachung für das Endprodukt, also das Gemisch, vorgelegt, was aber nach Ziffer 3.1 des Verwertererlasses sowie dem entsprechenden Erlass vom 09.10.2001 über die Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau für mineralische Stoffe aus industriellen Prozessen und mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten erforderlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.11.2015, Az.: 11 U 65/15; OLG Köln, Urteil vom 03.12.2014, 16 U 175/13).
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