Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 16 U 177/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB, Art 29 MÜ, Art 35 MÜ
Ausschlussfrist gem. Art. 35 MÜ nicht bei Flugannullierungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Annullierung eines Fluges
- rabüro.de
Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Annullierung eines Fluges
- reise-recht-wiki.de
Ausschlussfrist nach dem Montrealer Übereinkommen bei Flugannullierungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Annullierung eines Fluges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausschlussfrist bei Flugannullierungen
- Jurion (Kurzinformation)
Auf Nichtbeförderung wegen Flugannullierung sind Regelungen des BGB anzuwenden
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.09.2013 - 24 O 2/13
- OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 16 U 177/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1275
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01
Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 16 U 177/13
Denn dann ist es diesem in der Regel nicht zumutbar, den Ablauf der Frist noch abzuwarten [vgl. BGH NJW-RR 2003, 13 f - Rn. 9 zum Werkvertrag]. - LG Frankfurt/Main, 12.09.2011 - 24 O 99/11
Kündigung wegen höherer Gewalt / Vulkanaschewolke / Rückbeförderungspflicht
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 16 U 177/13
Sobald die höhere Gewalt, also das Hindernis für die Rückbeförderung entfiel, war sie Beklagte verpflichtet, aufgrund der weiterhin bestehenden Rückbeförderungspflicht den Kläger und seiner Ehefrau als ihre Vertragspartner durch einen anderen Flug frühestmöglich zum Endziel (C) unter vergleichbaren Reisebedingungen zurückzubefördern [vgl. LG Frankfurt RRa 2011, 279 (281); RRa 2013, 126 ff - Rn. 27 ff]. - LG Frankfurt/Main, 18.02.2013 - 24 S 91/12
Flugbeförderungsvertrag / Relatives Fixgeschäft / Sperrung des Luftraums / …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2014 - 16 U 177/13
Sobald die höhere Gewalt, also das Hindernis für die Rückbeförderung entfiel, war sie Beklagte verpflichtet, aufgrund der weiterhin bestehenden Rückbeförderungspflicht den Kläger und seiner Ehefrau als ihre Vertragspartner durch einen anderen Flug frühestmöglich zum Endziel (C) unter vergleichbaren Reisebedingungen zurückzubefördern [vgl. LG Frankfurt RRa 2011, 279 (281); RRa 2013, 126 ff - Rn. 27 ff].