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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14930
OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2020,14930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.05.2020 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2020,14930)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2020,14930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Berechnung des Marktwerts von SAP-Call-Optionen nach Insolvenz von Lehman-Brothers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1865
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 352/13

    Kaufpreisklage nach internationalem Warenkauf: Wirkungen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12
    Die Entscheidung über eine im Wege der Prozessaufrechnung geltend gemachte Gegenforderung der Partei setzt - jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO - voraus, dass das Prozessgericht auch insoweit international zuständig ist (vgl. nur BGH, Versäumnisurteil vom 21.1.2015, VIII ZR 352/13, Rn. 18).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Beklagte den Klägerinnen die Rückgabe der (restlichen) X-Aktien in einer einen Annahmeverzug begründenden Weise - und zwar tatsächlich im Sinne des § 294 BGB - angeboten hätte, was zugleich einen Zahlungsverzug hätte begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 6.12.1991, V ZR 229/90).
  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12
    Der Kläger ist dann bei einer zusprechenden Entscheidung nicht daran gehindert, nachträglich Mehrforderungen geltend zu machen; jedoch muss er es dann hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchs selbständig beurteilt wird (BGH, Urteil vom 2.5.2002, III ZR 135/01).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12
    Es ist deshalb durch Auslegung zu ermitteln, ob die Abrede auch für den Fall der Aufrechnung gemeint ist (MünchKomm/Fritsche, 5. A., § 145 ZPO Rn. 38), d.h. ob die Gerichtsstandsklausel die Vereinbarung enthält, die Vertragsparteien dürften die Aufrechnung mit Forderungen, die unter die Gerichtsstandsvereinbarung fallen, in einem Prozess nur vor einem - hier - englischen Gericht geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1972, VIII ZR 186/70).
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12
    Für die endgültige Bemessung des Schadens ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend, aufgrund derer das Urteil ergeht, so dass dem Umfang der Verjährungswirkung daher durch den ursprünglich bezifferten Leistungsantrag keine Grenzen gezogen werden (BGH, aaO., BGH, Urteil vom 8.1.2014, XII ZR 12/13).
  • BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76

    Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12
    Insoweit geht die Rechtsprechung davon aus, dass in einer Gerichtsstandsklausel ein prozessuales Aufrechnungsverbot bzw. die Vereinbarung eines Aufrechnungsausschlusses liegen kann (BGH, Urteil vom 20.6.1979, VIII ZR 228/76; BGH, Urteil vom 21.1.2015, aaO.).
  • BGH, 01.12.2015 - XI ZR 314/14

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 16 U 183/12
    Auf die Revision der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2016 (XI ZR 314/14) das Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerinnen erkannt worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,70209
OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,70209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2013 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,70209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,70209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12
    (b) Nach ständiger Rechtsprechung gilt für die Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grundsatz der objektiven Auslegung, bei dem der Sinngehalt der AGB-Klausel nach objektiven Maßstäben losgelöst von der zufälligen Gestaltung des Einzelfalls und den individuellen Vorstellungen der Vertragsparteien unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 29.10.1956, II ZR 64/56 = BGHZ 22, 109).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12
    Ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden sind Klauseln so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird (BGH, Urteil vom 3.5.2011, XI ZR 373/08 = NJW-RR 2011, 1350).
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Begriff des Verwenders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12
    Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist diejenige Partei, auf deren Veranlassung die vorformulierten Bedingungen Vertragsinhalt werden (BGH, Beschluss vom 22.7.2009, IV ZR 74/08 = NJW-RR 2010, 39).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - I-16 U 183/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45732
OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - I-16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,45732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2013 - I-16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,45732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2013 - I-16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,45732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rückforderung von Provisionsvorschüssen nach Ende eines Versicherungsvertretervertrages

  • rechtsportal.de

    HGB § 92; HGB § 84; HGB § 89a Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Rückforderung von Provisionsvorschüssen nach Ende eines Versicherungsvertretervertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch Provisionsrückzahlungsanspruch wegen nicht ins Verdienen gebrachter Verträge

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Eurenta 10 -, Kündigungserschwerung, Kündigungserschwernis, Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit, Risikosphäre, Internetleads, Leads

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch Provisionsrückzahlungsanspruch wegen nicht ins Verdienen gebrachter Verträge

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 17.03.2000 - 14 U 77/99

    Auflegung einer Vorschussvereinbarung mit einem Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder sie praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2012, 14 U 15/12, zitiert nach juris Rdn. 82).

    Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei der im Ausscheidensfall eines Handelsvertreters wirksam werdenden Rückzahlung von Provisionsvorschüssen (ausführlich LG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.1990, VersR 1990, 1008; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28 mwN).

  • LG Karlsruhe, 02.07.1990 - O 137/89

    Provisionsvorschuss, Rückzahlungspflicht, Erschwerung der Kündigungsfreiheit,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei der im Ausscheidensfall eines Handelsvertreters wirksam werdenden Rückzahlung von Provisionsvorschüssen (ausführlich LG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.1990, VersR 1990, 1008; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28 mwN).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem des vom Landgericht in Bezug genommenen Fall des LG Karlsruhe (Urteil vom 02.07.1990 aaO).

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Treuwidriges Verhalten eines Vertragspartners kann zwar dazu führen, dass ihm die Ausübung eines ihm zustehenden Rechts zu versagen ist, wenn er sich dieses Recht gerade durch das treuwidrige Verhalten verschafft hat (vgl. BGH Urt. v. 6.10.1971, VIII ZR 156/69, BGHZ 57, 108, 111).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Lässt sich - wie hier - ein solches zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls entschieden werden, ob und inwieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2009 - IV ZR 140/08, NJW 2010, 289).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Dabei genügt für die Rechtsfolge der Nichtigkeit, dass der objektive Tatbestand des Verbotsgesetzes erfüllt ist (BGH Urt. v. 25.3.1993, IX ZR 192/92, BGHZ 122, 122; BGH Urt. v. 10.7.1991, VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123, 125).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95

    Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn - was hier nicht vorliegt - die Verbotsnorm ein Strafgesetz ist (BGH Urt. v. 16.4.1996, XI ZR 138/95, BGHZ 132, 312, 318; Palandt/Ellenberger, BGB 72. Auflage 2013, § 134 Rn. 12a), Es kommt daher in diesem Zusammenhang entgegen den Ausführungen des Landgerichts nicht darauf an, ob die Klägerin den Beklagten in eine Abhängigkeit drängen wollte, ob es für sie erkennbar war und sie erkannt hat, dass der Beklagte keine Provisionen in Höhe der ausgezahlten Vorschüsse verdienen werde und/oder es der Klägerin darauf ankam, das Kündigungsrecht zu erschweren.
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei der im Ausscheidensfall eines Handelsvertreters wirksam werdenden Rückzahlung von Provisionsvorschüssen (ausführlich LG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.1990, VersR 1990, 1008; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28 mwN).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12

    Rückforderungsansprüche nach § 89 a I 2 HGB gegenüber einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder sie praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2012, 14 U 15/12, zitiert nach juris Rdn. 82).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12
    Dabei genügt für die Rechtsfolge der Nichtigkeit, dass der objektive Tatbestand des Verbotsgesetzes erfüllt ist (BGH Urt. v. 25.3.1993, IX ZR 192/92, BGHZ 122, 122; BGH Urt. v. 10.7.1991, VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123, 125).
  • OLG München, 09.03.2017 - 23 U 2601/16

    Rückzahlungspflicht einer "Garantieprovision" als unzulässige Beschränkung des

    Das kann bei Vertragsklauseln der Fall sein, die eine Rückzahlung langfristiger Provisionsvorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (von Hoyningen-Huene, Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl, § 89a Rz. 83; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, juris Tz. 43 ff; OLG Oldenburg, Urteil vom 26.11.2013, 13 U 30/13, juris Tz. 24 ff i.V.m. Tz. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2013, I - 16 U 183/12, juris Tz. 20; OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, juris Tz. 28).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 1.8.2013 - 16 U 183/12, abrufbar bei juris).
  • LG Köln, 25.05.2016 - 2 O 230/15

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen eines Versicherungsvertreters i.R.e.

    Die Rückzahlungsverpflichtung ist nach Auffassung des Gerichts auch keine unzulässige Beschränkung der in § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB normierten Kündigungsfreiheit und deshalb nicht nach § 134 BGB unwirksam (vgl. dazu OLG Oldenburg v. 30.3.2015 - 13 U 71/14, NJW-RR 2015, 1071; OLG Frankfurt v. 1.6.2012 - 14 U 15/12; OLG Düsseldorf v. 1.8.2013 - I-16 U 183/12; a.A. OLG Karlsruhe v. 18.2.2010 - 1 U 113/09).

    Erforderlich für die Annahme einer Kündigungserschwernis bleibt jedoch eine Anknüpfung der Rückzahlungsverpflichtung gerade an die Kündigung oder jedenfalls das Ausscheiden des Handelsvertreters (OLG Düsseldorf v. 1.8.2013 - I-16 U 183/12).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

    Diese Fälligkeit der Restschuld ist Folge des Wegfalls von Provisionseinnahmen, die der Tilgung des Darlehens dienten (vgl. auch Senatsurteil vom 1. August 2013, Az.: 16 U 183/12) und stellt keine Erschwernis des Kündigungsrechts dar, sondern nur einen Reflex auf die Beendigung des Handelsvertretervertrags.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - 21 Sa 965/19

    Kontokorrentabrede - Kündigungserschwernis - Rechtsmissbrauch - Transparenzgebot

    Hingegen sind vertragliche Regelungen, die sich lediglich als Reflex der Vertragsbeendigung für den oder die Handelsvertreter*in ungünstig auswirken, nicht als unzulässige Kündigungsbeschränkung anzusehen (vergleiche BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 300/18 - Rn. 40; OLG Düsseldorf 1. August 2013 - 16 U 183/12 - Rn. 21 zitiert nach juris).
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