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   OLG Köln, 18.07.2012 - I-16 U 184/11   

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OLG Köln, 18.07.2012 - I-16 U 184/11 (https://dejure.org/2012,19124)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2012 - I-16 U 184/11 (https://dejure.org/2012,19124)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - I-16 U 184/11 (https://dejure.org/2012,19124)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • rabüro.de

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokat

  • BRAK-Mitteilungen

    Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "Winkeladvokat"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Winkeladvokat ist Ehrverletzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Der Staatsanwalt kann Rechtsbrecher, der Rechtsanwalt aber kein Winkeladvokat sein

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Die Bezeichnung "Winkeladvokatur” ist ehrverletzend

  • google.com (Auszüge)

    Bezeichnung als "Winkeladvokat" stellt Ehrverletzung dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Bezeichnung als Winkeladvokat eine Beleidigung?

  • lawblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die richtigen Richter für beleidigte Leberwürste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1187
  • MDR 2012, 12
  • MDR 2012, 1440
  • GRUR 2013, 202
  • GRUR-RR 2012, 401
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem die soziale Anerkennung des Einzelnen, insbesondere auch gegen Äußerungen, die sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auswirken können, d.h. eine Herabsetzung beinhalten (BGH NJW-RR 2008, 913, Tz 13 -zitiert nach juris-; Sprau in: Palandt, BGB, 71. Aufl., § 823 Rz 110).

    Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung findet aber nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Grenze an den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB gehören (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 1710 Tz 33 - zitiert nach juris - ; BGH NJW-RR 2008, 913).

    Um die Zulässigkeit einer angegriffenen Äußerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH NJW-RR 2008, 913; vgl. BVerfG , NJW 2008, 358).

    Eine solche Abwägung ist allerdings dann nicht vorzunehmen, wenn es sich um sogenannte "Schmähkritik" handelt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 913).

    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (BGH NJW-RR 2008, 913, 914).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (BGH NJW-RR 2008, 913, 914; NJW 2000, 1036 Tz 39 - zitiert nach juris -).

  • BGH, 09.06.1970 - VI ZR 18/69

    Beleidigung - Eigenwert der Persönlichkeit - Geldentschädigung - Verschulden

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Unter einem Winkeladvokat ist jedenfalls derjenige zu verstehen, der eine Sache entsprechend seinem Berufsstand nicht verantwortungsbewusst zu vertreten befähigt ist (BGH Urteil vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69, Tz 10 - zitiert nach juris -).

    Soweit die Parteien auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69, verweisen und daraus unterschiedliche Schlüsse ziehen, gilt Folgendes: Der Bundesgerichtshof hat die Formulierung "hergelaufener schäbiger Winkeladvokat" als unzweifelhafte Ehr- bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzung angesehen.

    Dass dies bei der Bezeichnung als "Winkeladvokat" im Einzelfall nicht dazu führen muss, eine besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen, (vgl. BGH Urteil vom 09.06.1970, Az.: VI ZR 18/69), steht der vorgenannten rechtlichen Beurteilung nicht entgegen, weil es dieser Schwere der Verletzung nur bedarf, um ausnahmsweise ein Schmerzensgeld zusprechen zu können.

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Nunmehr vertritt er in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Geltendmachung von Unterlassungs- oder Widerrufsansprüchen gegen Sachvortrag, der der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem laufenden gerichtlichen Verfahren dienlich ist, schon das Rechtsschutzinteresse zu verneinen ist (BGH MDR 2012, 518; BGH Urteil vom 09.04.1987, Az.: I ZR 44/85 Tz 26; BGH NJW 1965, 1803).

    Es muss sich allerdings um Äußerungen handeln, die dazu bestimmt und geeignet waren, den Standpunkt des Mandanten darzulegen und zu rechtfertigen (BGH MDR 2012, 518, 519).

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht entschieden, ob ein Verstoß gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen (§ 43 a Abs. 4 BRAO) zur Anwendung des § 134 BGB und damit zur Unwirksamkeit des Anwaltsvertrags führt (BGH Urteil vom 14.05.2009, Az.: IX ZR 60/08, Tz 7 -zitiert nach juris-; BGH Urteil vom 23.10.2003, Az.: IX ZR 270/02,Tz 34 -zitiert nach juris-).

    Selbst wenn man dies annähme, führt dies jedoch nicht zur Nichtigkeit der Prozessvollmacht (BGH Urteil vom 14.05.2009, Az.: IX ZR 60/08, a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 1993, 1926; OLG Rostock, Urteil vom 20.03.2008, Az.: 3 U 84/08 Tz 13 - zitiert nach juris -).

  • BGH, 13.07.1965 - VI ZR 70/64

    Antrag auf Feststellung eines Kriegsschadens betreffend eine im Krieg zerstörte

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Der Bundesgerichtshof hat zunächst Sachvortrag, der zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren diente, in einem über den Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen hinausgehenden Umfang als materiell gerechtfertigt angesehen (BGH Urteil vom 09.04.1987, Az.: I ZR 44/85 Tz 26; BGH NJW 1962, 243; 1965, 1803).

    Nunmehr vertritt er in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Geltendmachung von Unterlassungs- oder Widerrufsansprüchen gegen Sachvortrag, der der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem laufenden gerichtlichen Verfahren dienlich ist, schon das Rechtsschutzinteresse zu verneinen ist (BGH MDR 2012, 518; BGH Urteil vom 09.04.1987, Az.: I ZR 44/85 Tz 26; BGH NJW 1965, 1803).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Der Bundesgerichtshof hat zunächst Sachvortrag, der zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren diente, in einem über den Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen hinausgehenden Umfang als materiell gerechtfertigt angesehen (BGH Urteil vom 09.04.1987, Az.: I ZR 44/85 Tz 26; BGH NJW 1962, 243; 1965, 1803).

    Nunmehr vertritt er in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Geltendmachung von Unterlassungs- oder Widerrufsansprüchen gegen Sachvortrag, der der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem laufenden gerichtlichen Verfahren dienlich ist, schon das Rechtsschutzinteresse zu verneinen ist (BGH MDR 2012, 518; BGH Urteil vom 09.04.1987, Az.: I ZR 44/85 Tz 26; BGH NJW 1965, 1803).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung findet aber nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Grenze an den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB gehören (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 1710 Tz 33 - zitiert nach juris - ; BGH NJW-RR 2008, 913).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (BGH NJW-RR 2008, 913, 914; NJW 2000, 1036 Tz 39 - zitiert nach juris -).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Um die Zulässigkeit einer angegriffenen Äußerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH NJW-RR 2008, 913; vgl. BVerfG , NJW 2008, 358).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2012 - 16 U 184/11
    Dies bedeutet, dass damit ein Rechtsanwalt gemeint ist, der eine mangelnde fachliche Eignung aufweist und dessen Zuverlässigkeit zweifelhaft ist (vgl. BGH Urteil vom 28.06.1962, Az.: I ZR 32/61 Tz 33 - zitiert nach juris -).
  • LG Köln, 15.11.2011 - 5 O 344/10

    Zulässigkeit der Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokaten; Bezeichnung

  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

  • BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 25/04
  • OLG Rostock, 20.03.2008 - 3 U 84/08

    Ordnungsgemäße Parteivertretung im Berufungsverfahren: Nichtigkeit anwaltlicher

  • OLG Köln, 12.09.2011 - 5 W 28/11

    Verlust des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen aufgrund Ablehnung durch

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

  • OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

    Das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. November 2011 - 5 O 344/10 - und das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Juli 2012 - 16 U 184/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1751/12

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen Festsetzung des Gegenstandswertes im

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Juli 2012 - 16 U 184/11 -,.
  • LG Bonn, 09.09.2016 - 1 O 415/15

    Rechtschutzbedürfnis, Unterlassung, Äußerung im Prozess

    Dies folgt daraus, dass die beanstandeten streitgegenständlichen Äußerungen von der Beklagten als Partei in zwei Gerichtsverfahren formuliert worden sind und die Äußerungen in diesen Verfahren für die Darstellung und Bewertung des dortigen Streitstoffes von Bedeutung sein konnten (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 79/11 = NJW 2012, 1659ff.; BGH, Urteil vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07 = NJW 2008, 996ff.; OLG Köln, Urteil vom 18.07.2012 - 16 U 184/11 = GRUR-RR 2012, 401ff.).
  • AG Lahr, 15.10.2014 - 1 M 692/14

    Zwangsvollstreckung: vorzeitiger Antrag auf erneute Abgabe der Vermögensauskunft

    Das Gericht verkennt nicht, dass die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Rahmen des § 802d ZPO nicht überspannt werden dürfen, um nicht den Gläubiger schutzlos zu machen (Neugebauer, MDR 2012, 1440).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.08.2012 - I-16 U 184/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23045
OLG Köln, 22.08.2012 - I-16 U 184/11 (https://dejure.org/2012,23045)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.2012 - I-16 U 184/11 (https://dejure.org/2012,23045)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 2012 - I-16 U 184/11 (https://dejure.org/2012,23045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Bad Segeberg, 10.04.2014 - 17a C 49/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ehrverletzende Tatsachenbehauptung in Form einer

    Der Streitwert eines Antrages, mit welchem der Antragsteller im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung begehrt, ist gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 RVG analog mit bis zu 5.000,00 ? zu bemessen (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 22. August 2012, 16 U 184/11, JurBüro 2012, 656).

    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 53 Abs. 1 Nr. 1, 48 Abs. 2 Satz 1 GKG i.V. mit 23 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 RVG analog (vgl. OLG Köln, Beschl v. 22.08.2012 - 16 U 184/11, JurBüro 2012, 656).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2015 - 8 W 53/15

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage, mit der sowohl die Unterlassung als auch

    Auch wenn § 48 Abs. 2 GKG den Streitwert in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten ohne Nennung eines Regelstreitwertes von allen Umständen des Einzelfalls abhängig macht, erscheint es gerechtfertigt, die Bemessung des Streitwertes in einem ersten Schritt an dem in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG genannten Betrag zu orientieren (vgl. Senat, Beschluss vom 12.10.2015 - 8 W 50/15, Entscheidungsumdruck, S. 3; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.12.2011 - 19 W 67/11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22.8.2012 - 16 U 184/11, juris; Herget, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 3, Rdnr. 16: Stichwort "Ehre").
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