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   OLG Celle, 27.02.2014 - 16 U 187/13   

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https://dejure.org/2014,5079
OLG Celle, 27.02.2014 - 16 U 187/13 (https://dejure.org/2014,5079)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2014 - 16 U 187/13 (https://dejure.org/2014,5079)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 16 U 187/13 (https://dejure.org/2014,5079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § 278 BGB; § 631 BGB
    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Beratungsleistungen bzgl. der energetischen Sanierung des Mehrfamilienhauses ; Anforderungen an die genaue Darlegung des durch den Kläger geltend gemachten Schadens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Beratungsleistungen bzgl. der energetischen Sanierung des Mehrfamilienhauses ; Anforderungen an die genaue Darlegung des durch den Kläger geltend gemachten Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 631
    Umfang des Schadensersatzes wegen fehlerhafter Beratung über für die energetische Sanierung eines Gebäudes zu erlangende Fördermittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Beratung über mögliche Fördermittel: Muss der Architekt haften?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beraterpflichten bei der energetischen Gebäudesanierung - Wirtschaftlichkeitsberechnung und Fördermittelberatung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sanierung nach KfW-85-Standard - Bauherr erhielt keine KfW-Fördermittel: Haftet der Architekt für falsche Beratung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fehlerhafte Beratung über energetische Modernisierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei unnötigem Sanierungsaufwand

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz bei unnötigem Sanierungsaufwand! (IBR 2014, 361)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2014 - 16 U 187/13
    Der Kläger weist zutreffend auf die Rechtsprechung des BGH hin, dass derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, beweispflichtig dafür ist, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den (richtigen) Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 08. Mai 2012 - XI ZR 262/10 -, BGHZ 193, 159 - 183).
  • LG Frankenthal, 23.11.2023 - 7 O 13/23
    Die rechtliche Qualifikation dieses gesetzlich nicht normierten Vertrages als ein solcher im Zusammenhang mit den sog. "neuen Dienstleistungsberufen" (vgl. BGHZ 224, 89, 139 Rn. 137) ergibt sich aufgrund der übernommenen Beratung in fachlicher Hinsicht über die Möglichkeiten der energetischen Modernisierung des Objektes, deren Wirtschaftlichkeit und Förderungsfähigkeit und Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung im Sinne des § 675 Abs. 1 BGB, auf welche - da der Berater die letztendliche Förderung grundsätzlich nicht, sondern nur eine fachlich zutreffende Beratung schuldet, welche vorgeschlagenen und berechneten Maßnahmen die Voraussetzungen der vorgesehenen Förderung(en) erfüllen - das Dienstvertragsrecht Anwendung findet (vgl. OLG Celle BauR 2014, 1153).
  • OLG Celle, 30.06.2021 - 14 U 188/19

    Beantragung von Fördermitteln: Auftraggeber ist für die Korrektheit der Angaben

    Auch der 16. Zivilsenat des OLG Celle führt in seinem Urteil vom 27. Februar 2014 (16 U 187/13 , Orientierungssatz und Rn. 17, juris) aus: "Wer es übernimmt, über die Möglichkeiten der energetischen Modernisierung eines Objekts zu beraten, dazu Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzustellen und Fördermittelberatung sowie Hilfestellung bei der Beantragung möglicher Fördermittel zu erbringen, schuldet letztlich in Bezug auf die Fördermittelberatung keinen Erfolg; es handelt sich nicht um einen Werkvertrag nach § 631 BGB , sondern lediglich um eine Dienstleistung im Sinne einer fachlichen Beratung".
  • KG, 19.12.2023 - 21 U 24/23

    Erfolgshonorar nicht wirksam vereinbart: Architekt geht komplett leer aus!

    Ergibt sich jedoch aus dem vertraglichen Leistungskatalog, dass der Auftragnehmer nur bauvorbereitende und baubegleitende Betreuungsleistungen erbringen soll, wobei er nicht verpflichtet ist, für den jeweiligen Erfolg der Beratungs- und Unterstützungsleistungen einzustehen, ist ein Dienstvertrag im Sinne eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 611 BGB) anzunehmen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 21.01.2020 - 12 U 69/19 - vgl. OLG Celle, Urteil v. 30.06.2021 - 14 U 188/19 -, und Urteil v. 27.02.2024 - 16 U 187/13 -, für eine Energie- bzw. Fördermittelberatung: Erhalt der Fördermittel nicht als Erfolg geschuldet; OLG Hamm, Urteil v. 11.10.1994 - 28 U 26/94 für eine Beratung hinsichtlich etwaiger Mängelansprüche: Teilobjektbetreuung erst nach Erstellung des Bauwerks ist keine erfolgsbezogene Tätigkeit).
  • LG Bielefeld, 31.01.2023 - 7 O 325/21

    Energie-Effizienz-Experte haftet nicht für entgangene Zuschüsse!

    Eine Garantie zur Erlangung der angegebenen Fördermittel in diesem Sinne hat der Beklagte nicht geschuldet und auch nicht übernommen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27. Februar 2014 - 16 U 187/13 -, Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 13.12.2018 - 2 U 189/18

    Über Sanierung falsch beraten: Wie hoch ist der Schaden des Auftraggebers?

    Ist die Beklagte dem Kläger danach aufgrund des Beratungsfehlers zum Schadensersatz verpflichtet, so hat der Kläger gemäß § 249 BGB einen Anspruch auf das sog. negative Interesse, d.h. er ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn ihm die richtige Auskunft erteilt worden wäre (OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014 - 16 U 187/13; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, Vorb v § 249 Rn. 18, m.w.N.).
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