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   OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11   

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https://dejure.org/2012,51176
OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11 (https://dejure.org/2012,51176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2012 - 16 U 189/11 (https://dejure.org/2012,51176)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2012 - 16 U 189/11 (https://dejure.org/2012,51176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht am eigenen Bild und Wort - Konkludente Einwilligung in Filmaufnahmen während einer Mahnwache und deren Ausstrahlung im Fernsehen; Status einer relativen Person der Zeitgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08

    Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine stillschweigende Einwilligung voraus, dass dem Abgebildeten Zweck und Umfang der geplanten Veröffentlichung erkennbar bzw. bekannt sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Juni 2009, 16 U 206/08 = ZUM-RD 2010, 320 [zitiert nach juris]; vgl. auch Urteil vom 8. Mai 1990, 6 W 62/90 = NJW-RR 1990, 1439; OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2004, 7 U 10/04 = NJW-RR 2005, 479; Prinz/Peters; Medienrecht, Rn. 834; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. A., Rn. 173; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 7 Rn. 63).

    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Senats (ZUM-RD 2010, 320) ausgeführt hat, dass derjenige, der in die Herstellung einer Aufnahme zustimmt, gleichzeitig in die Veröffentlichung der Aufnahme einwilligt, liegt insoweit ein Missverständnis vor, als auch nach der zitierten Entscheidung des Senats eine konkludente Einwilligung in die Verbreitung eines Bilds grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn dem Betroffenen der Zweck der Aufnahme bekannt war.

  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11
    Weder hat die Klägerin einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch dahingehend, dass es die Beklagte generell unterlässt, Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person zu veröffentlichen, noch kann im Bereich der Bildberichterstattung über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Berichterstattung für die Zukunft verboten werden (BGH, Urteile vom 13. November 2007, VI ZR 269/06 und 265/06, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 08.05.1990 - 6 W 62/90

    Steuerberater

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine stillschweigende Einwilligung voraus, dass dem Abgebildeten Zweck und Umfang der geplanten Veröffentlichung erkennbar bzw. bekannt sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Juni 2009, 16 U 206/08 = ZUM-RD 2010, 320 [zitiert nach juris]; vgl. auch Urteil vom 8. Mai 1990, 6 W 62/90 = NJW-RR 1990, 1439; OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2004, 7 U 10/04 = NJW-RR 2005, 479; Prinz/Peters; Medienrecht, Rn. 834; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. A., Rn. 173; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 7 Rn. 63).
  • OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04

    Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine stillschweigende Einwilligung voraus, dass dem Abgebildeten Zweck und Umfang der geplanten Veröffentlichung erkennbar bzw. bekannt sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Juni 2009, 16 U 206/08 = ZUM-RD 2010, 320 [zitiert nach juris]; vgl. auch Urteil vom 8. Mai 1990, 6 W 62/90 = NJW-RR 1990, 1439; OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2004, 7 U 10/04 = NJW-RR 2005, 479; Prinz/Peters; Medienrecht, Rn. 834; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. A., Rn. 173; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 7 Rn. 63).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 283/18

    Werbevideo und Frisörsalon

    Das Bildnis der Klägerin wurde auch verbreitet im Sinne des KUG, denn der Beklagte hat es auf seiner öffentlich zugänglichen Fanpage bei Facebook im Internet abrufbar gemacht (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.M. Urt. v. 19.4.2012 - 16 U 189/11, BeckRS 2013, 11801; Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, a.a.O., § 22, Rn. 12 m.w.N.).
  • LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Der Begriff des Bildnisses in § 22 KUG umfasst hierbei nicht lediglich Standbilder, sondern ebenso Bewegtbilder, insbesondere Filmaufnahmen (vgl. BGH MDR 2016, 84; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.04.2012 - Az. 16 U 189/11 - juris).
  • KG, 19.12.2017 - 10 W 163/17

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von Filmaufnahmen: Fehlen einer

    Das ist jedenfalls dann Voraussetzung für die Annahme, der Betroffene sei mit der Aufnahme und Veröffentlichung einverstanden, wenn dieser im Umgang mit Medien unerfahren und der Gegenstand der Veröffentlichung für ihn unangenehm ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 7 U 10/04, Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.04.2012, 16 U 189/11, Rn. 24).
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