Weitere Entscheidung unten: SG Düsseldorf, 03.04.2007

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   OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04   

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https://dejure.org/2005,3876
OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04 (https://dejure.org/2005,3876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2005 - 16 U 201/04 (https://dejure.org/2005,3876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 16 U 201/04 (https://dejure.org/2005,3876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Wiedergabe einer Presseerklärung mit dem Zusatz: "Kommentar: Lügen haben kurze Beine" als grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lügen haben kurze Beine

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der Wiedergabe einer um Unterstreichungen und um einen "Kommentar" ergänzten Presseerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen; Bewertung der Äußerung "Kommentar: Lügen haben kurze Beine" als Zusatz zu einem Presseartikel; Rechtliche Bewertung einer mehreren Deutungen zugänglichen Äußerung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Lügen haben kurze Beine" = Meinungsäußerung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Äußerung "Lügen haben kurze Beine" als Meinungsäußerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3363 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1205
  • MDR 2006, 153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG a.a.O.; BGH, NJW 1992, 1312; NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 U 22/99 = OLGR Karlsruhe 1999, 378; Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.1999 - 6 U 22/99

    Anforderungen an eine Gegendarstellung; Abgrenzung zwischen Werturteil und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG a.a.O.; BGH, NJW 1992, 1312; NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 U 22/99 = OLGR Karlsruhe 1999, 378; Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
    Sind nämlich mehrere Deutungen möglich, so ist der rechtlichen Bewertung diejenige zugrundezulegen, die für den Äußernden günstiger und für den Betroffenen weniger belastend ist (BGH - 25. November 2003 - VI ZR 226/02 = NJW 2004, 598).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
    Liegt der Akzent der Gesamtaussage für den Leser der Abhandlung in einer bewertenden Stellungnahme, so stellt sie sich insgesamt als Meinungsäußerung dar, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fällt (BGH - 16. November 2004 - VI ZR 298/03 = MDR 2005, 9).
  • OLG München, 13.02.1987 - 21 U 5627/86

    Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung; Leistung unter dem Druck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG a.a.O.; BGH, NJW 1992, 1312; NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 U 22/99 = OLGR Karlsruhe 1999, 378; Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
    Dabei sind auch die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen, jedoch nur, soweit diese auch für die Rezipienten der Äußerung erkennbar waren und deswegen ihr Verständnis der Äußerung bestimmen konnten (BVerfG a.a.O.; BGH, NJW 1992, 1312; NJW 1988, 1589; OLG München, AfP 1987, 604; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 1999 - 6 U 22/99 = OLGR Karlsruhe 1999, 378; Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 LPG Rn. 97).
  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2005 - 16 U 201/04
    Tatsachenbehauptungen sind nach feststehender Rechtsprechung durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität gekennzeichnet, während Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt werden (BVerfG, Beschluss vom 25. August 1998 - 1 BvR 1435/98 = NJW 1999, 483).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05

    Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen

    Die Unternehmen der "B-Gruppe" unterhalten eine Internethomepage ( www.... ), auf der sie u.a. umfangreiche Veröffentlichungen über das gescheiterte "X-Geschäft" der Klägerin eingestellt haben und die z.T. bereits Gegenstand anderer Rechtsstreite vor dem Senat gewesen sind (16 U 198/04; 16 U 201/04; 16 W 34/04; 16 U 76/05).
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   SG Düsseldorf, 03.04.2007 - S 16 U 201/04   

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https://dejure.org/2007,24288
SG Düsseldorf, 03.04.2007 - S 16 U 201/04 (https://dejure.org/2007,24288)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2007 - S 16 U 201/04 (https://dejure.org/2007,24288)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2007 - S 16 U 201/04 (https://dejure.org/2007,24288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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