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OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 21/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 5 Abs 1 GG
Unterlassungsanspruch: Äußerung, ein Verfügungskläger sei ein nichtadeliger Namensträger - Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Verletzung eines Adoptions- oder Heiratsadeligen in seinem Persönlichkeitsrecht, wenn er als "nichtadelig" bezeichnet wird
- kanzlei.biz
Von nichtadeligen Namensträgern
- Judicialis
- kanzlei.biz
Von nichtadeligen Namensträgern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
Wer in erwachsenem Alter einen Adelstitel nur durch Adoption erlangt, darf als "nichtadelig” bezeichnet werden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Behauptung "Nicht-Adliger" von Meinungsfreiheit umfasst
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"nicht-adliger Namensträger" ist zulässige Meinungsäußrung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der nichtadelige Prinz
- 123recht.net (Kurzinformation)
Der nichtadelige Prinz
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2008 - 3 O 68/08
- OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 21/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 401