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   OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13   

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https://dejure.org/2014,20041
OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13 (https://dejure.org/2014,20041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2014 - 16 U 224/13 (https://dejure.org/2014,20041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 16 U 224/13 (https://dejure.org/2014,20041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfall in Belgien gegen belgischen Versicherer

  • verkehrslexikon.de

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfall in Belgien gegen belgischen Versicherer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einer Klage einer deutschen Leasinggesellschaft wegen der Beschädigung eines ihr gehörenden Kraftfahrzeugs in Belgien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfall in Belgien gegen belgischen Versicherer

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einer Klage einer deutschen Leasinggesellschaft wegen der Beschädigung eines ihr gehörenden Kraftfahrzeugs in Belgien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Leasinggesellschaft kann belgischen Versicherer in Deutschland verklagen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Unfall im Ausland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfall in Belgien gegen belgischen Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1339
  • NZV 2015, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.07.2000 - C-412/98

    Group Josi

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
    Die in Rede stehenden besonderen Zuständigkeitsregeln dürfen nicht auf Personen erstreckt werden, die dieses Schutzes nicht bedürfen [vgl. EuGH Urt. v. 26.5.2005 - C-77/04 - Rn. 18; Urt. v. 13.7.2000 - C-412/98 - Rn. 65; Urt. v. 17.9.2009 - C-347/08 - Rn. 1].

    Gleichermaßen hat der EuGH im Verhältnis zwischen Rückversicherten und Rückversicherer [Urt. v. 13.7.2000 aaO. - Rn. 66, 73] als auch bei einem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar, der Ansprüche des bei einem Unfall unmittelbar Geschädigten geltend machte [Urt. v. 17.9.2009 - Rn. 47], eine Anwendung dieser Zuständigkeitsvorschriften verneint.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-77/04

    GIE Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 6

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
    Die in Rede stehenden besonderen Zuständigkeitsregeln dürfen nicht auf Personen erstreckt werden, die dieses Schutzes nicht bedürfen [vgl. EuGH Urt. v. 26.5.2005 - C-77/04 - Rn. 18; Urt. v. 13.7.2000 - C-412/98 - Rn. 65; Urt. v. 17.9.2009 - C-347/08 - Rn. 1].

    So hielt der EuGH im Rahmen der Beziehungen zwischen gewerblich Tätigen des Versicherungssektors einen besonderen Schutz nicht für gerechtfertigt, da keiner als der gegenüber dem anderen Schwächere angesehen werden könne [Urt. v. 26.5.2005 aaO., Rn. 20].

  • EuGH, 18.12.2007 - C-436/06

    Grønfeldt - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
    Wie der EuGH entschieden hat, ist die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 EuGVVO auf Art. 9 Abs. 1 lit b EuGVVO dahin auszulegen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Orts in einem Mitgliedsstaat, an der er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbar Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats ansässig ist [Urt. v. 13.12.2007 - C-436/06 - Rn. 31; im Anschluss daran BGHZ 176, 276].
  • OLG Celle, 27.02.2008 - 14 U 211/06

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
    Dies kann auch eine juristische Person wie die Klägerin sein, deren Eigentum beschädigt wurde [OLG Celle Urt. v. 27.2.2008 - 14 U 211/06 - Rn. 16; OLG Zweibrücken Beschl. v. 29.9.2001 - 1 U 119/09 - Rn. 7; OLG Köln Beschl. v. 9.3.20101 - 13 U 119/09 - Rn. 11; konkret für Leasinggeber Vogel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl., § 3 Rn. 135; Gottwald in MünchKom., 4. Aufl., Art. 11 EuGVVO Rn. 2].
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 200/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
    Wie der EuGH entschieden hat, ist die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 EuGVVO auf Art. 9 Abs. 1 lit b EuGVVO dahin auszulegen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Orts in einem Mitgliedsstaat, an der er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbar Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats ansässig ist [Urt. v. 13.12.2007 - C-436/06 - Rn. 31; im Anschluss daran BGHZ 176, 276].
  • EuGH, 17.09.2009 - C-347/08

    Vorarlberger Gebietskrankenkasse - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 9 Abs. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
    Die in Rede stehenden besonderen Zuständigkeitsregeln dürfen nicht auf Personen erstreckt werden, die dieses Schutzes nicht bedürfen [vgl. EuGH Urt. v. 26.5.2005 - C-77/04 - Rn. 18; Urt. v. 13.7.2000 - C-412/98 - Rn. 65; Urt. v. 17.9.2009 - C-347/08 - Rn. 1].
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-340/16

    Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    In einem weiteren deutschen Fall wurde ein Leasingunternehmen, das Klage gegen ein Versicherungsunternehmen erhob, vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 23. Juni 2014, 16 U 224/13) als Geschädigter qualifiziert.
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