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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05   

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https://dejure.org/2005,778
OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall beim Einordnen in rechte Autobahnspur; Reichweite der Reißverschlussregel beim Einfädeln von der Beschleunigungsspur; Beweis des ersten Anscheins bezüglich Verschulden des Einfädelnden; Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende ...

  • Judicialis

    StVO § 7 IV; ; StVO § 18 III; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 7 Abs. 4 § 18 Abs. 3; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Einfahren auf die Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einfahren in die Autobahn

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlußverfahren auf dem Beschleunigungsstreifen

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Einfädeln auf der Autobahn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Einfädeln auf der Autobahn - Wer auf der Beschleunigungsspur fährt, ist "wartepflichtig"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autobahn: "Reißverschlussverfahren" gilt nicht beim Einfädeln

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlussverfahren bei der Einfahrt auf eine Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein "Reißverschlussverfahren" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein „Reißverschlussverfahren“ beim Einfädeln auf die Autobahn - Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kein "Reißverschluss" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftung - Kein Reißverschlussverfahren an Autobahnauffahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 420
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05
    Nach dieser Vorschrift hat auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Wenn es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug und einem einfädelnden Verkehrsteilnehmer kommt, spricht für das Verschulden des Einfädelnden der Beweis des ersten Anscheins (OLG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 -, Rn. 14, juris).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    - Das sog. Reißverschlussverfahren nach § 7 IV StVO gilt nicht (OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VerkMitt 1998, 87; NZV 2006, 420= DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    - Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins (OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Hamm VersR 2001, 654 [655]; KG KGR 2001, 176 = MDR 2001, 986 = VerkMitt 2001, Nr. 88 = VersR 2002, 628 f.; VRS 113 [2008] 413 ff.; OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324), nicht gegen den Bevorrechtigten (BGH NJW 1982, 1595; KG VersR 2002, 628).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei

    Zwar mag dann, wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden sprechen; diese Situation lag bei der von dem Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005, 16 U 24/05, DAR 2006, 324) vor.
  • AG Essen, 20.03.2017 - 14 C 188/16

    Auffahren auf die BAB, Stop-and-Go, Reißverschlussverfahren

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420; LG Essen 15 S 48/13, Beschluss vom 08.04.2013).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Alleinhaftung desjenigen in Betracht kommt, der den Fahrstreifen wechselt [Hentschel/König/Dauer-Dauer, § 17 StVG Rn. 16; KG Berlin, VRS 109, 10; OLG Hamm, DAR 2005, 285; OLG Naumburg, VRS 129, 124; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236; OLG Jena, NZV 2006, 147; OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Köln, DAR 2006, 324; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 151 a. E.].
  • LG Essen, 24.11.2017 - 13 S 44/17

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel beim Einfahren auf die

    Ereignet sich im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren auf die Autobahn ein Auffahrunfall, so kann dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Einfahrenden begründen, der geeignet ist den Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden zu entkräften (OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, 16 U 24/05, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Steht fest, dass es im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in die BAB zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte unfallursächliche Vorfahrtsverletzung des Einfahrenden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, Az. 16 U 24/05, DAR 2006, 324).
  • OLG Hamm, 19.05.2020 - 9 U 23/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Unfallereignis beim Einfädeln

    Wenn feststeht, dass sich ein Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn der Kraftfahrstraße ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden, vgl. OLG Köln vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 - juris Rn. 15.
  • AG Göttingen, 07.05.2009 - 18 C 8/09

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Sattelschleppers auf ein sich von der

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05, zitiert nach Juris).

  • LG Essen, 08.04.2013 - 15 S 48/13

    Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf vollen Schadensersatz nach einem

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

  • AG Frankenthal, 30.08.2018 - 3a C 364/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Auffahren vom Beschleunigungsstreifen über

  • AG Braunschweig, 29.01.2008 - 116 C 3848/07

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln auf die Autobahn

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17

    Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen

  • LG Köln, 07.08.2013 - 26 O 391/12

    Autobahn - fließender Verkehr hat Vorfahrt!

  • AG Montabaur, 04.06.2012 - 19 C 413/11
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2060
OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2005,2060)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2005 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2005,2060)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2005 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2005,2060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • reise-recht-wiki.de

    Verursachung des Unfalltods eines Kindes durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 253; EGBGB Art. 40 Abs. 2
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit einer in die Ferienanlage integrierten Wasserrutschanlage

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 847; EGBGB Art. 40 Abs. 2
    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit des Hotel-Schwimming-Pools; Haftung für Unfalltod eines Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Reiseveranstalterhaftung bei tödlichem Badeunfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reiseveranstalterhaftung bei tödlichem Badeunfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall in der Wasserrutsche

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung des Reiseveranstalters bei tödlichem Badeunfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tödlicher Badeunfall auf Hotelanlage: Reiseveranstalter haftet bei Sicherheitsmängeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Reiseveranstalters bei tödlichem Badeunfall - Verkehrssicherungspflicht verletzt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.9.2005)

    Reiseveranstalter muss Sicherheitsmängel in Hotels prüfen // Familie von ertrunkenem Elfjährigen bekommt Schmerzensgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3074
  • NJW 2006, 3312 (Ls.)
  • VersR 2006, 941
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Dies setzt im Falle einer Prozessstandschaft eine materiellrechtlich wirksame Befugnis zur Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen voraus (BGHZ 78, 1).
  • LG Hannover, 11.03.2003 - 18 S 20/02

    Reiseprozess - Klageerhebung und Abtretungsverbot im Reiseprozess

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Darauf, ob der Anmeldende bei einer Familienreise, bei der in der Regel nur er als Vertragspartner angesehen wird, durch ein formularmäßiges Abtretungsverbot an der Geltendmachung höchstpersönlicher Ansprüche seiner Angehörigen gehindert werden kann (vgl. hierzu LG Hannover RRA 2003, 117; Tonner a. a. O. Rdn. 36), kommt es deswegen nicht an.
  • LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Der Senat verkennt nicht, dass zu ähnlich gelagerten Konstellationen in der Vergangenheit von Gerichten teilweise deutlich niedrigere Beträge zugesprochen worden sind (etwa LG Freiburg NJW-RR 1996, 476), aber auch deutlich höhere (z. B. OLG Düsseldorf MDR 1998, 31).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Der Senat verkennt nicht, dass zu ähnlich gelagerten Konstellationen in der Vergangenheit von Gerichten teilweise deutlich niedrigere Beträge zugesprochen worden sind (etwa LG Freiburg NJW-RR 1996, 476), aber auch deutlich höhere (z. B. OLG Düsseldorf MDR 1998, 31).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 223/88

    Zulässigkeit einer Revision gegen die Zurückweisung von Vorbringen einer am

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine nachträgliche Parteiänderung durch Parteierweiterung nach den für eine Klageänderung geltenden Voraussetzungen noch im Berufungsverfahren möglich, und zwar auf der Klägerseite auch ohne Zustimmung des Beklagten (vgl. BGH NJW 1976, 239; NJW 1988; 2298, NJW 1989, 3225; NJW 1994, 3358).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Ein Reiseveranstalter schuldet nicht nur die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des eigenen Personals und der eigenen Transportmittel, sondern auch die sorgfältige Kontrolle der Leistungsträger (BGHZ 103, 298).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine nachträgliche Parteiänderung durch Parteierweiterung nach den für eine Klageänderung geltenden Voraussetzungen noch im Berufungsverfahren möglich, und zwar auf der Klägerseite auch ohne Zustimmung des Beklagten (vgl. BGH NJW 1976, 239; NJW 1988; 2298, NJW 1989, 3225; NJW 1994, 3358).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Dass sich die Überwachungspflicht auch auf die Sicherheit der Einrichtungen des Leistungsträgers erstreckt, die vor Ort bei ihm gebucht werden, hat der Bundesgerichtshof für den Fall entschieden, dass der Veranstalter durch die Gestaltung seines Prospekts bei den Reisekunden den Eindruck erweckt, dass er für die Qualität auch dieser Einrichtungen sorgen werde (BGH NJW 2000, 1188).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Um einen derart sicherheitsrelevanten Bereich handelt es sich bei Wasserrutschen, die unfallträchtig sein können (vgl. im Zusammenhang mit der "normalen Verkehrssicherungspflicht eines Anlagenbetreibers BGH VersR 2005, 279 u. VersR 2004, 657) und es muss sich selbst für einen technischen Laien geradezu aufdrängen, dass das Wasser, das über die - hier drei - Rutschen einem Becken zugeführt wird, im Wege eines Kreislaufsystems über Pumpen auch wieder abgesaugt und wieder hochgepumpt wird, da ansonsten eine immense und unwirtschaftliche Wasserverschwendung vorliegen würde.
  • LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04

    Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 264/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:.
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZB 22/94

    Zulässigkeit des Klägerwechsels im Berufungsverfahren

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

  • OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 22 U 128/19

    Haftung für rein psychische Schäden aus einem Verkehrsunfall; Grundsätze der

    Dem Landgericht ist darin zuzustimmen, dass die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 12.09.2005 (16 U 25/05) vorliegend nicht uneingeschränkt herangezogen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Der Beitritt eines neuen Klägers als nachträgliche subjektive Klagenhäufung auf Klägerseite ist nach gefestigter Rechtsprechung nach den Regeln über die Klageänderung zu behandeln, auch wenn der Beitritt in zweiter Instanz erfolgt; Voraussetzung ist, dass der Beklagte zustimmt oder das Gericht den Beitritt als sachdienlich erachtet (BGHZ 65, 265, 268 f; BGH NJW 1989, 3225; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 970, 973; OLG Köln NJW 2005, 3074; OLG Dresden OLGReport 2001, 113; Thüringer OLG OLGReport 1997, 157).
  • OLG Koblenz, 13.06.2012 - 5 U 1501/11

    Minderung des Reisepreises einer Kreuzfahrt wegen unbehaglicher Kabinenatmosphäre

    Der Einwand der Beklagten, einer Abtretung stünden ihre Geschäftsbedingungen entgegen, geht aus Gründen entweder des § 307 Abs. 1 BGB (BGHZ 108, 52) oder jedenfalls des § 305 c Abs. 2 BGB (OLG Köln NJW 2005, 3074) fehl.
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Die von dem Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Köln vom 12.09.2005 - 16 U 25/05 befasste sich hingegen mit einer vollkommen anders gelagerten Fallgestaltung, bei der es zum einen um eine Erweiterung auf der Klägerseite und zum anderen auch nur darum ging, dass ein von einer Mutter als Prozessstandschafterin begonnener Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche ihrer Söhne aus einem Reisevertrag nach deren Volljährigkeit von diesen selbst fortgesetzt werden sollte.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2013 - 14 U 96/12

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung auf Klägerseite

    Insoweit beruft er sich insbesondere auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12.09.2005 (16 U 25/05) sowie das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.10.2012 (3-05 O 107/12).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 1 U 52/15

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen eines Schockschadens bei dem Tod eines

    20.000,00 EUR hat das OLG Köln (Urt. v. 12.09.2005 - 16 U 25/05 - NJW 2005, 3074, zitiert nach juris, bestätigt durch BGH, Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05 -, NJW 2006, 3268 Rn. 35, zitiert nach juris Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 35. Aufl., lfd.
  • OLG Bamberg, 05.11.2008 - 3 U 310/06

    Verfahrensrecht - Teilurteil bzgl. Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine nachträgliche Parteiänderungen durch Parteierweiterung nach den für eine Klageänderung geltenden Voraussetzungen noch im Berufungsverfahren möglich, und zwar auf der Klägerseite auch ohne Zustimmung des Beklagten (OLG Köln NJW 2005, 3074 mit weiteren Nachweisen; bestätigt durch Urteil des BGH vom 18.07.2006, Az. X ZR 142/05).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.02.2006 - 16 U 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13885
OLG Schleswig, 16.02.2006 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2006,13885)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.02.2006 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2006,13885)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 16 U 25/05 (https://dejure.org/2006,13885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Versicherers auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs; Gerichtliche Geltendmachung eines Versicherungsanspruchs; Versicherungsschutz für Doppelgaragen ohne räumliche Abtrennung zwischen beiden Abstellplätzen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Deckungsklage - Belehrungspflicht über PKH-Möglichkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Anforderungen an Belehrung über Ausschlussfrist

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Anforderungen an Belehrung über Ausschlussfrist

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - § 12 Abs. 3 VVG: Muss der Versicherer über die Möglichkeit eines PKH-Antrags belehren?

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  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99

    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2006 - 16 U 25/05
    In der nach § 12 Abs. 3 VVG vorzunehmenden Belehrung des Versicherungsnehmers über die Ausschlussfrist, innerhalb derer er seinen Leistungsanspruch geltend machen muss, braucht der Versicherer nicht auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs hinzuweisen (Abweichung von OLG Hamm VersR 2002, 1139).

    b) Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamm nunmehr auch den Hinweis auf die Möglichkeit der Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Inhalt der Belehrung nach § 12 Abs. 3 S. 2 VVG für geboten gehalten (OLG Hamm, VersR 2002, 1139, 1140).

  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.02.2006 - 16 U 25/05
    Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 05. Februar 2003 (VersR 2003, 489) zustimmend zitiert.
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