Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18   

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OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,36344)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,36344)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,36344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Klage bei fehlender Entscheidungsreife der Widerklage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    PCB-Belastung erkennbar: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    PCB-Belastung erkennbar: Auftragnehmer kann keine Preisanpassung verlangen! (IBR 2019, 4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Zwar hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass in der Rechtsprechung und Literatur ein Teilurteil über eine Klage trotz nicht entscheidungsreifer Widerklage und der Gefahr widersprechender Entscheidungen ausnahmsweise für zulässig erachtet wird, wenn die Erhebung der Widerklage rechtsmissbräuchlich ist (BGH NJW 1987, 3139 sowie BGH Urteil vom 23.04.1986, VIII ZR 93/85, NJW 1986, 2257, 2258 am Ende und BGH Beschluss vom 20.09.2016, VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn 21 (im Ergebnis jeweils offen gelassen); OLG Köln, Urteil vom 06.09.2000, 11 U 261/99, OLGR Köln 2001, 71, 74, zitiert nach juris; OLG Frankfurt Urteil v.om 16.11.2014- 11 U 27/04, BeckRS 2005, 669 Rn 13; LG Gießen, Urteil vom 20.02.2002, 1 S 365/01, NJW-RR 2003, 381; LG Berlin NJOZ 2005, 49; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 10).

    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass die sog. "Flucht in die Widerklage" als solche nicht unter die Präklusionsvorschrift des § 296 ZPO fällt und als grundsätzlich zulässiges Mittel zur Verhinderung der Zurückweisung der zu ihrer Begründung vorgetragenen Behauptungen im Wege der Präklusion anerkannt ist (vgl. allgemein Zöller-Greger, ZPO, 32. Auflage 2018, § 296 Rdnr. 42; zur Widerklage vgl. BGH NJW 1986, 2257, zitiert nach juris Rn 23) und zur Klageerweiterung und Klageänderung BGH, Beschluss vom 20.09.2016, VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491).

  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 5 U 85/14

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Ein Teilurteil darf nach ständiger Rechtsprechung insbesondere nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist, selbst wenn davon nur eine Vorfrage betroffen wäre (BGH, Urteil vom 11.05.2011, VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356, Rdnr. 13 m.w.N., zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2015, 5 U 85/14, Rdnr. 58, zitiert nach juris; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 12).

    Diese Möglichkeit ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt (vgl. BGH Urteil vom 13.10.2008, II ZR 112/07, NJW 2009, 230 Rdnr. 7, zitiert nach beck-online; OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2015, 5 U 85/14, Rdnr. 85, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen; Zöller-Heßler, ZPO, 32. Auflage 2018, § 538 Rdnr. 55).

  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZR 93/85

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Zwar hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass in der Rechtsprechung und Literatur ein Teilurteil über eine Klage trotz nicht entscheidungsreifer Widerklage und der Gefahr widersprechender Entscheidungen ausnahmsweise für zulässig erachtet wird, wenn die Erhebung der Widerklage rechtsmissbräuchlich ist (BGH NJW 1987, 3139 sowie BGH Urteil vom 23.04.1986, VIII ZR 93/85, NJW 1986, 2257, 2258 am Ende und BGH Beschluss vom 20.09.2016, VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn 21 (im Ergebnis jeweils offen gelassen); OLG Köln, Urteil vom 06.09.2000, 11 U 261/99, OLGR Köln 2001, 71, 74, zitiert nach juris; OLG Frankfurt Urteil v.om 16.11.2014- 11 U 27/04, BeckRS 2005, 669 Rn 13; LG Gießen, Urteil vom 20.02.2002, 1 S 365/01, NJW-RR 2003, 381; LG Berlin NJOZ 2005, 49; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 10).

    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass die sog. "Flucht in die Widerklage" als solche nicht unter die Präklusionsvorschrift des § 296 ZPO fällt und als grundsätzlich zulässiges Mittel zur Verhinderung der Zurückweisung der zu ihrer Begründung vorgetragenen Behauptungen im Wege der Präklusion anerkannt ist (vgl. allgemein Zöller-Greger, ZPO, 32. Auflage 2018, § 296 Rdnr. 42; zur Widerklage vgl. BGH NJW 1986, 2257, zitiert nach juris Rn 23) und zur Klageerweiterung und Klageänderung BGH, Beschluss vom 20.09.2016, VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491).

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2017 - 23 U 11/16

    Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen aus einem Bauvertrag in Bezug auf

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Insofern gilt der Grundsatz, dass ein Auftraggeber, der umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot bezüglich aller durch die Änderungsanordnung entstehenden Mehrkosten gemacht hat, sofern er sich nicht die Geltendmachung künftig entstehender Mehrkosten wegen einer mit der Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten hat (vgl. OLG Köln, BauR 2015, 850; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2017 - 23 U 11/16 -, zitiert nach IBR-online 2018, 1041).
  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Insofern gilt der Grundsatz, dass ein Auftraggeber, der umfangreiche nachträgliche Leistungen beauftragt, davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer mit seinem Nachtragsangebot ein abschließendes Angebot bezüglich aller durch die Änderungsanordnung entstehenden Mehrkosten gemacht hat, sofern er sich nicht die Geltendmachung künftig entstehender Mehrkosten wegen einer mit der Nachtragsbeauftragung verbundenen Bauablaufstörung vorbehalten hat (vgl. OLG Köln, BauR 2015, 850; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2017 - 23 U 11/16 -, zitiert nach IBR-online 2018, 1041).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Ein Teilurteil darf nach ständiger Rechtsprechung insbesondere nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist, selbst wenn davon nur eine Vorfrage betroffen wäre (BGH, Urteil vom 11.05.2011, VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356, Rdnr. 13 m.w.N., zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2015, 5 U 85/14, Rdnr. 58, zitiert nach juris; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 12).
  • LG Gießen, 20.02.2002 - 1 S 365/01

    Klage auf Rückzahlung bereits gezahlter Raten für die Erstellung eines Werks;

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Zwar hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass in der Rechtsprechung und Literatur ein Teilurteil über eine Klage trotz nicht entscheidungsreifer Widerklage und der Gefahr widersprechender Entscheidungen ausnahmsweise für zulässig erachtet wird, wenn die Erhebung der Widerklage rechtsmissbräuchlich ist (BGH NJW 1987, 3139 sowie BGH Urteil vom 23.04.1986, VIII ZR 93/85, NJW 1986, 2257, 2258 am Ende und BGH Beschluss vom 20.09.2016, VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn 21 (im Ergebnis jeweils offen gelassen); OLG Köln, Urteil vom 06.09.2000, 11 U 261/99, OLGR Köln 2001, 71, 74, zitiert nach juris; OLG Frankfurt Urteil v.om 16.11.2014- 11 U 27/04, BeckRS 2005, 669 Rn 13; LG Gießen, Urteil vom 20.02.2002, 1 S 365/01, NJW-RR 2003, 381; LG Berlin NJOZ 2005, 49; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 10).
  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Weiter ist anerkannt, dass die Entscheidung über den Teil des Rechtsstreits, über welchen durch Teilurteil entschieden werden soll, unabhängig davon sein muss, wie über den Rest des noch anhängigen Streitgegenstandes entschieden wird (BGH, Urteil vom 16.08.2007, IX ZR 63/06, BGHZ 173, 333 Rdnr. 18 m.w.N., zitiert nach juris; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 12; Elzer, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 29. Edition, Stand: 01.07.2018, § 301 Rn 22; Musielak,in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 301 Rn 15).
  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 112/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Feststellung der Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Diese Möglichkeit ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt (vgl. BGH Urteil vom 13.10.2008, II ZR 112/07, NJW 2009, 230 Rdnr. 7, zitiert nach beck-online; OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2015, 5 U 85/14, Rdnr. 85, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen; Zöller-Heßler, ZPO, 32. Auflage 2018, § 538 Rdnr. 55).
  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 12 UF 168/06

    Scheidung vor Folgesachenentscheidung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO nur bei länger

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten kommt eine Verweisung an eine andere Kammer des Landgerichts nicht in Betracht, weil eine dem § 563 Abs. 1 S. 2 ZPO entsprechende Regelung für das Berufungsverfahren nicht in § 538 Abs. 2 ZPO aufgenommen worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2006, 12 UF 168/06, Rdnr. 36, zit. nach juris; MüKo/ZPO-Rimmelspacher, 5. Aufl. 2016, § 538 Rdnr. 79 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 11 U 27/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils: Aufrechnungsforderungen zugleich Gegenstand der

  • OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99

    Anhörung des Sachverständigen im Honorarprozeß des Architekten; Aufrechnung mit

  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 201/15

    Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Auftraggeberkündigung eines

  • OLG Brandenburg, 18.12.2019 - 11 U 33/19

    Restwerklohn aufgrund eines Bauvertrages über die Errichtung eines bezugsfertigen

    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht schon dann, wenn das Teilurteil eine Frage entschieden hat, die sich dem Gericht in dem weiteren Verfahren über die anderen noch nicht durch Teilurteil beschiedenen Ansprüche noch einmal stellen kann (OLG Köln, Urteil vom 17.10.2018, Az.: 16 U 3/18, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2018, Az.: 22 U 34/18, juris).

    Dies gilt dann, wenn die Erhebung der Widerklage rechtsmissbräuchlich ist (vergleiche nur OLG Köln, Urteil vom 17.10.2018, Az.: 16 U 3/18, juris) oder das erkennende Gericht der dem Erlass eines Teilurteils entgegenstehenden Gefahr der Widersprüchlichkeit dadurch begegnet, dass über die Vorfragen ein Zwischenfeststellungsurteil ergeht (vergleiche nur BGH, MDR 2012, 992).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42950
OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,42950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,42950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,42950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 844 Abs. 2 BGB, SGB X § 116 Abs. 3 S. 1
    Zur Berechnung des Anspruchsübergangs nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X bei Mithaftung des Getöteten

  • Wolters Kluwer

    Zur Berechnung des Anspruchsübergangs nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X bei Mithaftung des Getöteten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2000 - VI ZR 120/99

    Kein Quotenvorrecht bei Zusammentreffen von Mitverschulden und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Dennoch entschied sich der Gesetzgeber für die relative Theorie (vgl. dazu ausdrücklich BGH, Urteil vom 21.11.2000, VI ZR 120/99, zitiert nach juris), unabhängig davon, dass er von dem Ausschuss für Arbeit und Soziales aufgefordert wurde, darüber zu berichten, in welchem Umfang Einnahmeausfälle entstanden wären, wenn ein Quotenvorrecht des Versicherten bestanden hätte (BT-Drs. 9/1753 S. 4; der Bericht blieb ohne gesetzgeberische Konsequenz, vgl. Nehls, in: Hauck/Noftz, SGB, 11/14, § 116 SGB X Rn. 33).

    Dabei ist die Versagung des Quotenvorrechts für den Geschädigten in § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X auch durchaus gerechtfertigt, da der Geschädigte, der durch Mitverschulden zur Entstehung des Schadens in zurechenbarer Weise beigetragen hat, weniger schützenswert erscheint als derjenige, der sich einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung gegenübersieht, die er nicht beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 21.11.2000, aaO.).

  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 6 U 16/03

    Umfang des Unterhaltsschadens bei Beitrag beider Ehegatten zum gemeinsamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Zu dem umgekehrten Fall, dass ein Hinterbliebener bei unmittelbarer Anwendung von § 116 Abs. 3 SGB X mehr erhalte als bei voller Haftung des Schädigers, habe das OLG Hamm (NJW-RR 2004, 317 [OLG Hamm 16.10.2003 - 6 U 16/03] ) bei seiner einschränkenden Auslegung des § 116 Abs. 3 SGB X darauf verwiesen, dass das von dem Hinterbliebenen erzielte Einkommen in erster Linie diesem und nicht dem Sozialversicherungsträger zugute kommen und zunächst herangezogen werden solle, um die Differenz zwischen der Leistung des Sozialversicherers und dem bei 100%iger Haftung zu zahlenden Schadensersatz zu decken.

    Zu einer davon abweichenden Entscheidung gibt auch das Urteil des OLG Hamm vom 16.10.2003 (Az. 6 U 16/03) keine Veranlassung.

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Der Bundesgerichtshof, der dieses Quotenvorrecht kritisch betrachte, zeigte bereits mit Urteil vom 29.10.1968 (Az. VI ZR 280/67, zitiert nach juris) die drei möglichen Lösungen des Konflikts auf, der entsteht, wenn sowohl Drittleistung als auch geschuldeter Schadensersatz jeweils für sich allein den entstandenen Schaden nicht auszugleichen vermögen: die Gewährung eines Quotenvorrechts des Drittleistenden, die Verteilung des infolge der beschränkten Haftung des Schädigers entstehenden Ausfalls nach Anteilen ("relative Theorie") oder die Annahme eines Quotenvorrechts des Verletzten.

    In diesem Zusammenhang ist eine einschränkende Auslegung des § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X angebracht (Küppersbusch/Höher, aaO., Rn. 446; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.12.2009, VI ZR 221/08, m.w.N., zitiert nach juris), zumal Zweck eines Forderungsübergangs stets auch die Vermeidung einer Bereicherung des Geschädigten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1968, aaO.).

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74

    Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Anhaltspukte für die Zumutbarkeit und die Frage der Arbeitspflicht sind Alter, Leistungsfähigkeit, frühere Erwerbstätigkeit, Ausbildung und allgemeine Lebensverhältnisse des Hinterbliebenen (BGH, Urteil vom 6.4.1976, VI ZR 240/74, zitiert nach juris; Jahnke / Burmann, Handbuch des Personenschadensrechts, Kap. 4 Rn. 1007 f.).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Dabei trifft die Beklagte als auf der Seite des Schädigers stehend die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Witwe eine Ausweitung ihrer Halbtagstätigkeit möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 32.1.1979, VI ZR 103/78, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85

    Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Der Schädiger hat nur einen Anspruch darauf, den dann noch verbleibenden Überhang, die Spitze, auf seine Schadensersatzpflicht angerechnet zu bekommen (BGH, Urteil vom 16.9.1986, VI ZR 128/85, zitiert nach juris; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. A., Rn. 358).
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    In diesem Zusammenhang ist eine einschränkende Auslegung des § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X angebracht (Küppersbusch/Höher, aaO., Rn. 446; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.12.2009, VI ZR 221/08, m.w.N., zitiert nach juris), zumal Zweck eines Forderungsübergangs stets auch die Vermeidung einer Bereicherung des Geschädigten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1968, aaO.).
  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten,

    In Höhe von 716, 55 Euro ist die Klägerin allerdings nicht aktiv legitimiert (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08 - NJW-RR 201, 839; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 16 U 3/18 - Juris).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Der überlebende Ehegatte hat sich bei der Schadensberechnung im Wege des Vorteilsausgleichs den Wegfall seiner eigenen Unterhaltspflichten anrechnen zu lassen (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. September 1986 - VI ZR 128/85 m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 8. April 2019 - 12 U 565/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 16 U 3/18 ; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2018 - 4 U 16/17; OLG München, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 10 U 2755/12).

    Die Berechnung der Unterhaltsschäden erfolgt nicht in der vom Kläger geforderten Weise, sondern auf der Grundlage einer vom Bundesgerichtshof schon vor Jahrzehnten entwickelten Formel (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - VI ZR 122/11 und vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81; OLG Koblenz, Urteil vom 8. April 2019 - 12 U 565/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 16 U 3/18 ; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2018 - 4 U 16/17; OLG München, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 10 U 2755/12; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Aufl., Rn. 412) unter Berücksichtigung der vom Kläger vorgetragenen Angaben wie folgt:.

  • LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Dies hat zur Folge, dass insoweit gem. § 116 SGB X ein Forderungsübergang auf den leistenden Sozialversicherungsträger stattfindet und die Klägerin diesbezüglich nicht aktivlegitimiert ist (BGH, NJW-RR 2010, 839; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2018 - 16 U 3/18 - Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48737
OLG Schleswig, 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart (https://dejure.org/2018,48737)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart (https://dejure.org/2018,48737)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart (https://dejure.org/2018,48737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

    Das Landgericht hat ergänzend darauf hingewiesen, dass es bei zulässiger ergebnisoffener Ausschreibung, bei der die Bieter in einem gewissen thematischen Rahmen zu individuellen Angebotsinhalten aufgefordert werden, in der Natur der Sache liegt, dass die Gemeinde die individuellen Angebote noch nicht kennt und auch nur bedingt vorhersehen kann, wie die Bieter den eröffneten Spielraum nutzen, so dass der Bewertungsmaßstab in gewissem Maß auch nur allgemein beschrieben werden kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 80).

    Diese Definition ist jedenfalls in den 2. BuL erheblich umformuliert worden (insbes. unter Aufnahme der Wendung "allgemein formuliert"), so dass gerade deren Intransparenz mit Blick auf die fortgeltenden Maßgaben der (1.) BuL erstmals gerügt werden konnte (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 48 ff).

    (c) Allerdings hat der Senat im Urteil vom 3. April 2017 (6 U 151/16 Kart, juris Rn. 129 f) - wie durch die Berufung zitiert - ausgeführt, dass sich im Fall der Anwendung der relativen Bewertungsmethode im Vorhinein und bei gemeindlicher Bieterbeteiligung in besonderem Maß transparent bestimmen lassen muss, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote aufweisen, um das jeweils beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können (aA OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 76).

    Zwar mag - wie das Landgericht angeführt hat - mit jedem Wertungsspielraum, den die Auswahlkriterien der Auswahlentscheidung überlassen, die Notwendigkeit einhergehen, bei jener Auswahlentscheidung eine entsprechend sachlich begründete, diskriminierungsfreie Bewertung der einzelnen angebotenen Leistungen bei der Eingruppierung in die Übertreffensgrade zu treffen, die anhand der nach § 46 Abs. 5 EnWG gebotenen Begründung für den abgelehnten Bieter nachzuvollziehen ist (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 80).

    Insoweit ist es nämlich weder praktisch sinnvoll noch auch nur theoretisch denkbar, eine finale Bewertungsskala bereits im Vorhinein zu entwerfen (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 76).

    Dies ist aber nur dann geboten, wenn eine Änderung der Bedingungen, sei es wegen Sachwidrigkeit, Diskriminierung oder Intransparenz (ggf. schon durch neue Formulierungen), eine bisher nicht gegebene Rechtsverletzung begründet (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 48 ff).

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    Dieser Sichtweise ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, Versorgungswirtschaft 2019, 51 [juris Rn. 76]; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 U 218/18, juris Rn. 89) und der Literatur (Kment/Huber, EnWG, 2. Aufl., § 46 Rn. 88; Lüninghöner-Glöckner/Polat, IR 2017, 159, 160) widersprochen worden.

    Von der Gemeinde ist nämlich in derartigen Fällen eine sachlich begründete, diskriminierungsfreie Bewertung der einzelnen angebotenen Leistungen erwarten, die anhand der nach § 46 Abs. 5 EnWG gebotenen Begründung für den abgelehnten Bieter nachzuvollziehen sein muss (siehe auch OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 80).

    Insoweit ist es nämlich, wie der Senat (Urteil vom 27. Januar 2021 - 6 U 95/20 Kart, juris Rn. 349 f) mit den im Folgenden wiedergegebenen Erwägungen ebenfalls bereits ausgeführt hat, weder praktisch sinnvoll noch auch nur theoretisch denkbar, eine finale Bewertungsskala bereits im Vorhinein zu entwerfen (OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 76).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

    Dabei ist jedoch zum einen zu beachten, dass mit einer solchen Konstellation, in der - wie vorliegend im Verhältnis der Verfügungsbeklagten zu den neben der Verfügungsklägerin am bisherigen Wettbewerbsverfahren beteiligten Stadtwerken ... - eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen der Gemeinde und einem Anbieter besteht, in besonderem Maße die Gefahr des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung der Gemeinde und der Verletzung der gesetzlichen Vorgaben für die Bewertungskriterien bei der Konzessionsvergabe verbunden ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 59 mwN).

    Denn ungeachtet dessen, dass auch von der Verfügungsbeklagten prinzipiell zugelassene Änderungsvorschläge nur dann sinnvoll möglich wären, wenn sie gegenüber den Bietern die Gründe für die von ihr bisher mit verbindlichen Vorgaben versehenen Vertragsteile erkennbar gemacht und damit das Auswahlverfahren so gestaltet hätte, "dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt" (BGH - Stromnetz Berkenthin, aaO, Rn. 35; ebenso OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart), juris Rn. 35; OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2018 - 16 U 3/18 Kart, juris Rn. 57), ersetzt jedenfalls die Möglichkeit eines Änderungsvorschlags nicht das von der Verfügungsbeklagten selbst kenntlich zu machende legitime Interesse an verbindlichen Regelungsvorgaben, die als solche den gesetzlich gewollten Wettbewerb beschränken.

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Insoweit wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass jede einzelne ausgebrachte Rüge als gesonderter Streitgegenstand zu behandeln sei (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 25.06.2018, 16 U 3/18; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019, Az. 2 U 218/18; ablehnend Schwittau, IR 2020, 88).

    Die Verletzung der Rügepflicht bewirkt, dass sich die Verfügungsklägerin weder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes noch im Hauptsacheverfahren auf die von ihr nicht rechtzeitig gerügten Rechtsverletzungen berufen kann (allg. Ansicht, vgl. OLG Brandenburg Urt. v. 18.8.2020, 17 U 1/19, BeckRS 2020, 22438 Rn. 61; OLG Stuttgart Urt. v. 6.6.2019, 2 U 218/18; KG, Urteil vom 24. September 2020, 2 U 93/19 EnWG, Rn. 183, juris; s.a. OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juni 2018, 16 U 3/18 Kart, Rn. 51, juris; Theobald/Schneider in Theobald/Kühling, Energierecht, 106. Erg.L., 2020, § 47 EnWG Rn. 19; Kment, Energiewirtschaftsgesetz, EnWG § 47 Rn. 10, beck-online).

  • OLG Schleswig, 07.03.2022 - 16 U 166/21

    Verfahren über die Neuvergabe der ausgelaufenen Konzessionsverträge für ein

    Eine Ausschreibung ist vielmehr dann schon nicht zu billigen, wenn sie nicht hinreichend sachgerecht ist; denn jeder einzelne Bieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Chancen auf Erteilung einer Konzession durch ein gesetzmäßiges Auswahlverfahren gewährleistet werden (BGH a. a. O., Stromnetz Berkenthin, Rn. 57), und das umfasst, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, (vgl. etwa Urteil vom 25. Juni 2018, 16 U 3/18 Kart, S. 27f.; Urteil vom 23. Mai 2019, 16 U 2/19 Kart, S. 24ff., 26; Urteil vom 19. Dezember 2019, 16 U 73/19 Kart, S. 19), nicht nur verfahrensmäßige, sondern auch sachliche Anforderungen, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergeben, den nach wettbewerblichen Maßstäben besten Bewerber zu ermitteln.

    Freilich trifft (mit der Verfügungsbeklagten) zu, dass die Ausstattung nicht als solche abzufragen ist, weil der Ideenwettbewerb nicht auf Mittel ("Input"), sondern auf Leistung bzw. Aufgabenerfüllung ("Output") zu richten ist, sodass die Mittel "nur" als gleichsam mitlaufende Beurteilungskriterien für die Gewährung der Zielerreichung bei den jeweils abgefragten Leistungen bzw. Zielen fungieren (std. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 25. Juni 2018, 16 U 3/18 Kart, S. 27ff.).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

    Außerdem habe sich die Rechtsprechung zu Konzessionsvergabeverfahren fortentwickelt (vergleiche OLG Schleswig, Urteil v. 25.6.2018,16 U 3/18 Kart S. 24).
  • LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17

    Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast,

    So wie auch bei der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 25.06.2018 (Az. 16 U 3/18 Kart) zu Grunde liegenden Bewertungsmatrix handelt es sich nur bei den letztgenannten Kriterien (A. I.4 bis A. I. 7) um ausdifferenzierte Unterkriterien zu dem vorgegebenen Hauptziel der Versorgungssicherheit.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 3/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81342
OLG Hamm, 27.02.2020 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2020,81342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2020 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2020,81342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2020,81342)
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