Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.04.1995 - 16 U 47/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mief im Urlaubsbungalow - Urlaub auf den Kanarischen Inseln mit gerichtlichem Nachspiel
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1462
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 06.08.2020 - 11 U 113/19
Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige Angaben eines von ihm mit der …
Die Instanzrechtsprechung hat diesen Grundsatz allerdings durchbrochen, wenn die mündliche Zusicherung des Reisebüros in erkennbarem Widerspruch zum Katalog des Reiseveranstalters steht (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 6. April 1995 - 16 U 47/94, juris Rn. 13). - LG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 24 O 298/15
Kreuzfahrtvertrag: Reisepreisminderung bei Ausfall von Anlandungen bzw. …
Ist die Reise nur zeitweilig erheblich beeinträchtigt, ist die Entschädigung nur auf der Grundlage des jeweils vertanen Zeitraums zu berechnen, das heißt die Minderung nicht auf den Gesamtreisepreis zu beziehen (OLG Frankfurt NJW-RR 95, 1462). - AG Hamburg-Altona, 05.02.2001 - 319 C 451/00
Änderung des Zielflughafens beim Rückflug als Reisemangel; Zulässigkeit einer …
Dies gilt aber dann nicht, wenn die Zusage in offenem Widerspruch zu der Reisebeschreibung des Veranstalters steht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1462). - LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 24 S 162/18
Juniorsuite ohne getrennten Schlafraum
Ist die Reise nur zeitweilig erheblich beeinträchtigt, ist die Entschädigung nur auf der Grundlage des jeweils vertanen Zeitraums zu berechnen, das heißt die Minderung nicht auf den Gesamtreisepreis, sondern auf den Tagesreisepreis, zu beziehen (OLG Frankfurt NJW-RR 95, 1462). - OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 12 U 30/04
Haftung des Reiseveranstalters wegen unterlassener Visabeschaffung
Darauf, dass eine mündliche Äußerung seitens des Reisebüros, die im offenen Widerspruch zum Inhalt des Prospektes und der anschließenden Reisebestätigung der Beklagten stand, deren Inhalt außer Kraft setzen würde, durfte der Kläger nämlich nicht vertrauen (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1995, 1462).