Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 07.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3585
OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08 (https://dejure.org/2008,3585)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2008 - 16 U 49/08 (https://dejure.org/2008,3585)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 16 U 49/08 (https://dejure.org/2008,3585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung der Kostenpflicht von Änderungswünschen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt und eines Abtretungsverbots hinsichtlich Gewährleistungsansprüchen in den AGB eines Reiseveranstalters

  • reise-recht-wiki.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Reiseverträgen

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 133; ; BGB § 138; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 308 Nr. 5; ; BGB § 328 Abs. 1; ; BGB § 399; ; BGB § 399 2. HS; ; BGB § 651f Abs. 2; ; BGB § 651g Abs. 1; ; BGB § 651g Abs. 1 Satz 2; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Reisebedingungen / Berechnung der Änderung von Reiseleistungen / Abtretungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 308 Nr. 5; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1
    Vereinbarung der Kostenpflicht von Änderungswünschen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt und eines Abtretungsverbots hinsichtlich Gewährleistungsansprüchen in den AGB eines Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abtretungsverbot von Gewährleistungsrechten für Mitreisende - auch bei Familien- und Gruppenreisen?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Damit liegt eine unzulässige Erklärungsfiktion vor, die im Zusammenhang mit Änderungswünschen zu einem Reisevertrag nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist (vgl. (BGH v. 9.7.1992, NJW 1992, 3158, 3161; OLG Frankfurt v. 17.12.1981, NJW 1982, 2198, 2200; OLG Hamburg v. 3.4.1985, NJW 1985, 3030; ebenso das Schrifttum: vgl. Staudinger/Eckert, BGB (2005), § 651a Rn. 94; Tonner in Münch/Komm, BGB, 5. Aufl., § 651i Rz. 28; Führich, Reiserecht, Rn. 181).

    Zwar spricht der Wortlaut, der für Änderungen allein auf die "Berechnungen" der Ziff. 5 verweist und nicht ausdrücklich vorsieht, dass Umbuchungen als Rücktritt vom Vertrag gelten (so der Sachverhalt in den Entscheidung des BGH v. 9.7.1992, a.a.O. und des OLG Hamburg v. 3.4.1985, a.a.O.), auf den ersten Blick für die Bewertung der Klausel als reinen Berechnungsmodus.

    Es kann für die Bewertung der Klausel keinen Unterschied machen, ob darin ausdrücklich eine Gleichbehandlung von Umbuchungswünschen und Rücktrittserklärung vorgesehen ist, indem der Wortlaut darauf hinweist (so BGH v. 9.7.1992, a.a.O.) oder ob die Rücktrittserklärung konkludent durch den alleinigen Verweis auf die Berechnungsform fingiert wird (ähnliche Fallgestaltung OLG Frankfurt v. 17.12.1981, a.a.O. mit der Klausel: "Spätere Änderungen müssen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung berechnen.").

    Hingegen besteht keine Veranlassung, zur Entscheidung über die Gültigkeit der Klausel 4.1 die Revision zuzulassen, da zu einer entsprechenden Bestimmung bereits die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.7.1992 - VII ZR 7/92 - vorliegt.

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Ein allgemeines Interesse des Verwenders, durch die Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses die Vertragsentwicklung übersichtlich zu gestalten und damit zu verhindern, dass eine ihm nicht im Voraus übersehbare Vielzahl von Gläubigern entgegen tritt, wird zwar anerkannt (BGH v. 15.6.1989, BGHZ 108, 52, 55; v. 9.2.1990, BGHZ 110, 241, 243; jeweils m.w.N.).

    Von der gesetzlichen Wertung, nach der ein Abtretungsausschluss zwischen den Parteien in der Regel frei vereinbar ist, § 399, 2. HS BGB, ist zu Gunsten des Verbrauchers abzuweichen, wenn dem Abtretungsausschluss überwiegende Gründe des Verbraucherschutzes entgegenstehen (BGH v. 15.6.1989, a.a.O.).

    Dieses Ergebnis lässt sich nicht unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.6.1989 (a.a.O.) stützen, da dem damals zu beurteilenden Abtretungsverbot ein abweichender Sachverhalt zugrunde lag.

    Die gebotene Interessenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass ein Abtretungsverbot für Mitreisende Nachteile bei der Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrecht befürchten läßt, während ein berechtigtes Interesse des Veranstalters nicht erkennbar ist (mit ähnlichen Erwägungen BGH v. 15.6.1989, BGHZ 108, 52).

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Ein allgemeines Interesse des Verwenders, durch die Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses die Vertragsentwicklung übersichtlich zu gestalten und damit zu verhindern, dass eine ihm nicht im Voraus übersehbare Vielzahl von Gläubigern entgegen tritt, wird zwar anerkannt (BGH v. 15.6.1989, BGHZ 108, 52, 55; v. 9.2.1990, BGHZ 110, 241, 243; jeweils m.w.N.).

    Allerdings erfährt dieser Grundsatz insoweit Einschränkungen, als ein formularmäßiger Abtretungsausschluss dann unwirksam ist, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders nicht besteht oder die berechtigten Belange des Kunden an der Abtretbarkeit vertraglicher Forderungen das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (vgl. statt vieler BGH v. 9.2.1990, BGHZ 110, 241, 243 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 17.12.1981 - 6 U 26/81

    Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel eines Reiseunternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Damit liegt eine unzulässige Erklärungsfiktion vor, die im Zusammenhang mit Änderungswünschen zu einem Reisevertrag nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist (vgl. (BGH v. 9.7.1992, NJW 1992, 3158, 3161; OLG Frankfurt v. 17.12.1981, NJW 1982, 2198, 2200; OLG Hamburg v. 3.4.1985, NJW 1985, 3030; ebenso das Schrifttum: vgl. Staudinger/Eckert, BGB (2005), § 651a Rn. 94; Tonner in Münch/Komm, BGB, 5. Aufl., § 651i Rz. 28; Führich, Reiserecht, Rn. 181).

    Es kann für die Bewertung der Klausel keinen Unterschied machen, ob darin ausdrücklich eine Gleichbehandlung von Umbuchungswünschen und Rücktrittserklärung vorgesehen ist, indem der Wortlaut darauf hinweist (so BGH v. 9.7.1992, a.a.O.) oder ob die Rücktrittserklärung konkludent durch den alleinigen Verweis auf die Berechnungsform fingiert wird (ähnliche Fallgestaltung OLG Frankfurt v. 17.12.1981, a.a.O. mit der Klausel: "Spätere Änderungen müssen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung berechnen.").

  • OLG Hamburg, 03.04.1985 - 5 U 134/84
    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Damit liegt eine unzulässige Erklärungsfiktion vor, die im Zusammenhang mit Änderungswünschen zu einem Reisevertrag nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist (vgl. (BGH v. 9.7.1992, NJW 1992, 3158, 3161; OLG Frankfurt v. 17.12.1981, NJW 1982, 2198, 2200; OLG Hamburg v. 3.4.1985, NJW 1985, 3030; ebenso das Schrifttum: vgl. Staudinger/Eckert, BGB (2005), § 651a Rn. 94; Tonner in Münch/Komm, BGB, 5. Aufl., § 651i Rz. 28; Führich, Reiserecht, Rn. 181).

    Zwar spricht der Wortlaut, der für Änderungen allein auf die "Berechnungen" der Ziff. 5 verweist und nicht ausdrücklich vorsieht, dass Umbuchungen als Rücktritt vom Vertrag gelten (so der Sachverhalt in den Entscheidung des BGH v. 9.7.1992, a.a.O. und des OLG Hamburg v. 3.4.1985, a.a.O.), auf den ersten Blick für die Bewertung der Klausel als reinen Berechnungsmodus.

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 230/02

    Abtretung von Ansprüchen / Entschädigung für vertane Urlaubszeit / Pauschsatz

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Handelt es sich indes um höchstpersönliche Ansprüche nach § 651f Abs. 2 BGB, so hat das betroffene Familienmitglied diese selbst anzumelden, auch wenn er/sie nicht Vertragspartner des Reiseveranstalters geworden ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, RRa 2003, 211).
  • AG Hannover, 29.10.2001 - 501 C 11228/01

    Aktivlegitimation / Mitreisender

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Bei Familien- und Gruppenreisen kann das Abtretungsverbot die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mitreisender Familienangehöriger und Gruppenangehöriger erschweren, so dass es wegen entgegenstehender berechtigter Interessen der Verbraucher unwirksam ist (ebenso LG Hannover, RRa 2003, 117; LG Hannover, RRa 2003, 218; AG Köln RRa 2004, 18; Münch/Komm/Tonner, BGB, 5. Aufl., § 651 a Rz. 82 f dazu tendierend; Führich,Reiserecht, Rz. 635; a.A. AG Hannover, NJW-RR 2002, 701; AG Düsseldorf, RRa 2004, 179 für den vertretenen Mitreisenden; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1018).
  • LG Köln, 23.04.2008 - 26 O 29/07

    AGB-Klausel, wonach Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Vertragskündigung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.04.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (26 O 29/07) abgeändert und wie folgt ergänzt: .
  • LG Hannover, 11.03.2003 - 18 S 20/02

    Reiseprozess - Klageerhebung und Abtretungsverbot im Reiseprozess

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Bei Familien- und Gruppenreisen kann das Abtretungsverbot die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mitreisender Familienangehöriger und Gruppenangehöriger erschweren, so dass es wegen entgegenstehender berechtigter Interessen der Verbraucher unwirksam ist (ebenso LG Hannover, RRa 2003, 117; LG Hannover, RRa 2003, 218; AG Köln RRa 2004, 18; Münch/Komm/Tonner, BGB, 5. Aufl., § 651 a Rz. 82 f dazu tendierend; Führich,Reiserecht, Rz. 635; a.A. AG Hannover, NJW-RR 2002, 701; AG Düsseldorf, RRa 2004, 179 für den vertretenen Mitreisenden; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1018).
  • LG Stuttgart, 29.09.1992 - 20 O 340/92
    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08
    Bei Familien- und Gruppenreisen kann das Abtretungsverbot die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mitreisender Familienangehöriger und Gruppenangehöriger erschweren, so dass es wegen entgegenstehender berechtigter Interessen der Verbraucher unwirksam ist (ebenso LG Hannover, RRa 2003, 117; LG Hannover, RRa 2003, 218; AG Köln RRa 2004, 18; Münch/Komm/Tonner, BGB, 5. Aufl., § 651 a Rz. 82 f dazu tendierend; Führich,Reiserecht, Rz. 635; a.A. AG Hannover, NJW-RR 2002, 701; AG Düsseldorf, RRa 2004, 179 für den vertretenen Mitreisenden; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1018).
  • LG Hannover, 13.06.2003 - 13 S 109/02

    Fehlende Aktivlegitimation eines Klägers bei Geltendmachung von

  • AG Düsseldorf, 08.04.2004 - 28 C 8239/01

    Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises wegen Baulärms am Hotel; Anforderungen

  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    aa) Allerdings ergeben sich diese Interessen nicht aus Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, um der Ausschlussfrist gemäß § 651g Abs. 1 BGB gerecht werden zu können (aA OLG Köln, RRa 2009, 18 unter II 2).
  • LG Köln, 26.10.2009 - 23 O 435/08

    Unwirksame Abtretungsverbote, Reisemangel, Informationspflichtverletzung,

    Nach zutreffender Rechtsansicht des OLG Köln (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.12.2008, Az. 16 U 49/08), der sich das Gericht anschließt, ist die Klausel unter Ziffer 13.3.
  • AG Köln, 21.09.2009 - 142 C 266/08

    Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude aufgrund zweistündiger

    Soweit in jüngster Zeit die vorliegende Abtretungsklausel mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 651 g BGB als unwirksam erachtet worden ist, vermag sich das Gericht dieser Auffassung nicht anzuschliessen (OLG Köln Urteil vom 08.12.2008 - 16 U 49/08 -, veröffentlicht in juris).
  • OLG Köln, 30.03.2009 - 16 U 71/08

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines einem Hotel angeschlossenen

    Das in Ziff. 13.3 der AGB der Beklagten enthaltene Abtretungsverbot steht dem unabhängig davon, ob es sich überhaupt auf die Abtretung von Reisenden untereinander bezieht und ob die AGB wirksam Vertragsbestandteil geworden sind, nicht entgegen; denn die Klausel ist, wie der Senat mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 08.12.2008 - 16 U 49/08 - (RRa 2009, 18) im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens nach § 3 Abs. 1 UKlaG entschieden hat, unwirksam.
  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 103/09

    Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Familienreise / Minderung

    Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 08.12.2008 (RRa 2009, 18, 20 f.) überzeugend dargelegt, dass nach diesen Grundsätzen wesentliche Verbraucherschutzbelange gegenüber dem Interesse des Reiseveranstalters an einer übersichtlichen Vertragsgestaltung überwiegen.
  • LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10

    Abtretungsverbot in AGB / Höchstpersönliche Ansprüche / Gewillkürte

    Die Kammer schließt sich der diesbezüglich vom OLG Köln (Urt. v. 08.12.2008, 16 U 49/08, RRa 2009, 413; ihm folgend LG Frankfurt/M., Urt. v. 04.03.2010, 2-24 S 103/09, RRa 2010, 121 und Führich, Reiserecht, 6. Aufl., Rdnr. 118 und 452) vertretenen Auffassung aus folgenden Gründen nicht an:.
  • AG Bremen, 01.06.2017 - 9 C 63/17

    Fluggastrechte-Online-Portal hat aufgrund Abtretungsverbot keinen Anspruch

    Dies spricht für die Zulässigkeit der - primär gegen das Factoring gerichteten - Abtretungsklausel (vgl. OLG Köln, RRa 2009, 18 (Ziff. 22 ff.) für Pauschalreisevertrag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.10.2008 - 16 U 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13892
OLG Celle, 07.10.2008 - 16 U 49/08 (https://dejure.org/2008,13892)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.10.2008 - 16 U 49/08 (https://dejure.org/2008,13892)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 16 U 49/08 (https://dejure.org/2008,13892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 649 BGB; § 2 Nr. 4 VOB/B; § 8 Nr. 1 VOB/B
    Grundsätze der Abrechnung eines Bauvertrages nach Wegfall einer Teilleistung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Abrechnung eines Bauvertrages nach Wegfall einer Teilleistung

  • rechtsportal.de

    BGB § 649; VOB/B § 2 Nr. 4; VOB/B § 8 Nr. 1
    Abrechnung eines Bauvertrages nach Wegfall einer Teilleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsentfall = Teilkündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer trägt Planungsverantwortung für Überarbeitung der Statik? (IBR 2008, 746)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 255
  • BauR 2008, 1938
  • BauR 2009, 256
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht