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   OLG Schleswig, 28.09.2020 - 16 U 53/20   

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https://dejure.org/2020,45984
OLG Schleswig, 28.09.2020 - 16 U 53/20 (https://dejure.org/2020,45984)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.09.2020 - 16 U 53/20 (https://dejure.org/2020,45984)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. September 2020 - 16 U 53/20 (https://dejure.org/2020,45984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Sport- und Schwimmprothesen möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für Sportprothesen in der privaten Krankenversicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.2015 - IV ZR 419/13

    Private Krankheitskostenversicherung: Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2020 - 16 U 53/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. April 2015 - IV ZR 419/13, Rn. 12 m.w.N.).

    Darüber hinaus muss er auch darlegen und beweisen, dass ein Hilfsmittel ohne diese Ausstattungsmerkmale oder Funktionen, welches ebenfalls - gemessen an den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers - das medizinisch notwendige Maß erfüllt, zu einem niedrigeren Preis auf dem Markt erhältlich ist (vgl. das von der Beklagten für ihre Auffassung zitierte Urteil des BGH vom 22. April 2015 - IV ZR 419/13, Rn. 19).

  • BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14

    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung: Auslegung der Klausel über die

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2020 - 16 U 53/20
    Im Hinblick auf einen ihm fehlenden Unterschenkel wird er als dessen normale Funktionen nicht nur die Fähigkeit verstehen, zu gehen und zu stehen, sondern auch etwa damit zu laufen und zu springen oder zu schwimmen und Bewegungsspiele auszuüben; denn derlei vermag ein unversehrter Unterschenkel, und derlei Betätigung ist Ausdruck normaler, zulässiger und weit verbreiteter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (vgl. zur Teilhabe an den genannten Lebensbereichen [in dem Fall ging es um eine Badeprothese zum Schwimmbadbesuch], die vom Leistungsversprechen des Versicherers gedeckt ist, BGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - IV ZR 181/14, Rn. 13 bei juris).
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