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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10   

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OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10 (https://dejure.org/2011,9480)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2011 - 16 U 55/10 (https://dejure.org/2011,9480)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 16 U 55/10 (https://dejure.org/2011,9480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • captain-huk.de

    Die Anwendung der Schwacke-Liste wird bestätigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Wirksamkeit der Abtretung der Schadensersatzforderung an den Mietwagenunternehmer

  • rechtsportal.de

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Wirksamkeit der Abtretung der Schadensersatzforderung an den Mietwagenunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Köln bestätigt Schwacke - Internetangebote der Vermieter nicht aussagekräftig genug

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04

    Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum alten Rechtsberatungsgesetz stellt die Realisierung einer durch Abtretung eingeräumten Sicherheit keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit dar (BGH Urt. v. 20.9.2005 - VI ZR 251/04 - NJW 2005, 3570 m.w.Nachw.).

    Die Entscheidung des Senats bewegt sich auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum alten Rechtsberatungsgesetz, wonach die Realisierung einer durch Abtretung eingeräumten Sicherheit keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit darstellt (BGH Urt. v. 20.9.2005 - VI ZR 251/04 - NJW 2005, 3570 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteile vom 22.2.2011 - VI ZR 353/09 -, vom 12.4.2011 - VI ZR 300/09 - und vom 17.5.2011 - VI ZR 142/10 -) sind grundsätzlich sowohl der Schwacke-Mietpreisspiegel als auch die Erhebung von Fraunhofer IAO als Schätzgrundlage geeignet.

    Die Eignung von Mietwagenlisten bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann der Klärung, wenn "mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken" (BGH Urt. v. 22.2.2011 - VI ZR 353/09).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteile vom 22.2.2011 - VI ZR 353/09 -, vom 12.4.2011 - VI ZR 300/09 - und vom 17.5.2011 - VI ZR 142/10 -) sind grundsätzlich sowohl der Schwacke-Mietpreisspiegel als auch die Erhebung von Fraunhofer IAO als Schätzgrundlage geeignet.
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteile vom 22.2.2011 - VI ZR 353/09 -, vom 12.4.2011 - VI ZR 300/09 - und vom 17.5.2011 - VI ZR 142/10 -) sind grundsätzlich sowohl der Schwacke-Mietpreisspiegel als auch die Erhebung von Fraunhofer IAO als Schätzgrundlage geeignet.
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Autovermieter sogar verpflichtet, seinen Kunden darauf hinzuweisen, dass die gegnerische Versicherung einen über dem Normaltarif liegenden Mietwagentarif nicht erstatten wird (BGH NJW 2006, 2618).
  • LG Stuttgart, 05.01.2011 - 5 S 207/10
    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 55/10
    Das von der Beklagten zitierte, beim Bundesgerichtshof anhängige Revisionsverfahren VI ZR 36/11 betrifft eine andere Sachverhaltskonstellation, nämlich die erfüllungshalber erfolgte Abtretung des gesamten Anspruchs aus dem Verkehrsunfall bis zur Höhe der Mietwagenkosten (vgl. die Ausgangsentscheidung des LG Stuttgart vom 5.1.2011 - 5 S 207/10 - BeckRS 2011, 03161).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Sie erweisen sich auch in der Sache als unbegründet, wie das Landgericht im Ergebnis mit Recht ausgeführt hat (vgl. dazu u. a. OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2011 16 U 55/10 juris-Rdnrn. 5 ff. sowie ausführlich OLG Stuttgart, NZV 2011, 566 [richtig: NZV 2011, 556 - d. Red.] juris-Rdnrn. 48 ff. mit überzeugender Begründung; ähnlich jetzt ausweislich einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2012 auch BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 VI ZR 143/11).

    Zum gleichen Ergebnis kommt für ähnliche Fallkonstellationen beispielsweise auch das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19. Oktober 2011 16 U 55/10 juris-Rdnrn. 11 ff. und Urteil vom 14. Juni 2011 15 U 9/11 juris-Rdnrn. 8 ff. sowie Urteil vom 11. August 2010 11 U 106/09, SP 2010, 396 juris-Rdnr. 8 mit der weiteren Erwägung, dass die Schwierigkeiten und Kosten der Einholung von Sachverständigengutachten in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Klagforderungen stünden und außerdem ohnehin nicht zu erwarten sei, dass die einem Sachverständigen zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel den Erhebungsmethoden, die den bei der Schätzung herangezogenen Listen zugrunde liegen, grundsätzlich überlegen seien und zu genaueren Ergebnissen führen könnten).

  • AG Monschau, 04.05.2016 - 1 C 148/15

    Zahlung eines weiteren Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls;

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte im Anmietzeitraum tatsächlich ein solches benötigte, wenn das beschädigte Fahrzeug über ein solches verfügte ( OLG Köln, Urteil vom 19.10.2011, 16 U 55/10 ).
  • AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
    Zudem enthalten die angebotenen Preise keine Festlegung auf einen bestimmten Fahrzeügtyp (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 19.10.2011, Az. 16 U 55/10, Rn. 12, zit. nach Juris).
  • LG Düsseldorf, 05.07.2012 - 21 S 428/11
    Grundsätzlich handelt es sich beim Schwacke-Mietpreisspiegel um eine geeignete Schätzgrundlage für die Bemessung der ersatzfähigen Mietwagenkosten (vgl. etwa BGH Urt. v. 22.02.2011, VI ZR 353/09; BGH Urt. 11.03.2008, VI ZR 164/07; OLG Köln. Urt. v. 19 10.2011, 16 U 55/10).
  • AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 260/11
    Entscheidend ist, dass die Inanspruchnahme dieser Leistung durch die mit der Klage vorgelegten Unterlagen belegt wurde und die Klägern auch nicht etwa bestritten hat, dass das Fahrzeug der Klägerin mit einer Anhängerkupplung ausgestattet war (vgl. LG Köln, Urteil vom 19.10.2011 - Az. 16 U 55/10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.06.2011 - 16 U 55/10   

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Volltextveröffentlichung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Navigation; Anhängerkupplung; Internetangebote

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Wird zitiert von ...

  • AG Köln, 29.02.2016 - 270 C 146/15

    Schätzen der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach dem

    eines Navigationsgerätes sind unabhängig davon ersatzfähig, ob der Geschädigte ,m Anmietzeitraum tätsächlich ein solches benötigte, wenn das beschädigte Fährzeug über ein solches verfügte (OLG Köln, Urteil vom 10.10.2011, 16 U 55/10).
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   SG Braunschweig, 27.10.2011 - S 16 U 55/10   

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https://dejure.org/2011,127981
SG Braunschweig, 27.10.2011 - S 16 U 55/10 (https://dejure.org/2011,127981)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 27.10.2011 - S 16 U 55/10 (https://dejure.org/2011,127981)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - S 16 U 55/10 (https://dejure.org/2011,127981)
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