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   OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 16 U 64/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39796
OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 16 U 64/15 (https://dejure.org/2015,39796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.2015 - 16 U 64/15 (https://dejure.org/2015,39796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 2015 - 16 U 64/15 (https://dejure.org/2015,39796)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Justiz Hessen

    Rechtliche Bedeutung der Funktion "Teilen" in sozialen Netzwerken

  • Telemedicus

    Rechtliche Bedeutung des "Teilens" von Beiträgen in sozialen Netzwerken

  • Telemedicus

    Rechtliche Bedeutung des "Teilens" von Beiträgen in sozialen Netzwerken

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Durch "Teilen" bei Facebook macht man sich einen Beitrag nicht zu eigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Bedeutung der Funktion "Teilen" in sozialen Netzwerken

  • online-und-recht.de

    Kein Zueigenmachen fremder Inhalte durch "Teilen" bei Facebook

  • kanzlei.biz

    "Teilen"-Funktion dient lediglich Verbreitung eines Postings

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Minderbemittelte Hofdamen

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beleidigung der Mitglieder eines Vereins

  • rechtsportal.de

    Beleidigung der Mitglieder eines Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Social Media Recht: Zu Eigen machen bei Aktionen auf Facebook

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilen von Inhalten bei Facebook bedeut anders als Markierung mit Gefällt-Mir nicht dass Inhalte zu eigen gemacht werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Teilen bei Facebook: Wann haftet man für fremde Beiträge?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Zueigenmachen fremder Inhalte bei Facebook durch "Teilen"

  • offenenetze.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Zueigenmachen durch Teilen eines Beitrags auf Facebook

  • archive.is (Pressebericht, 30.12.2015)

    Bei Facebook ist Teilen seliger denn Liken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur rechtlichen Bedeutung der Funktion "Teilen" in sozialen Netzwerken

  • new-media-law.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Teilen bei Facebook ist keine Unterstützung

  • golem.de (Pressemeldung, 29.12.2015)

    Teilen bei Facebook ist keine Unterstützung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Zueigenmachen fremder rechtswidriger Inhalte durch "Teilen" bei Facebook

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für "Teilen" auf Facebook?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Teilen"-Funktion auf Facebook

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer auf Facebook "teilt", macht sich rechtswidrige Inhalte nicht zu eigen

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Facebook: Haftung für geteilte rechtswidrige Inhalte?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durch "Teilen" eines Posts auf Facebook macht man sich diesen nicht zu Eigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Facebook: Haftung für Teilen eines Beitrags?

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Teilen von Informationen in Sozialen Netzwerken nach Internetrecht abmahnbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook - Obacht beim Verbreiten von Nachrichten - Im Zweifel lieber Teilen als Liken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook: Gefällt mir-Button ist rechtlich gefährlicher als Teilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für das Teilen illegaler Inhalte auf Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Teilen eines Beitrags bei Facebook?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Social Media: Haftung durch Teilen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Behaupten von rechtwidrigen Äußerungen durch "Teilen"-Funktion von Facebook - Bloßes Verbreiten von Äußerungen durch "Teilen"-Funktion

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Teilen bei Facebook ist keine Unterstützung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 307
  • MMR 2016, 489
  • K&R 2016, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 16 U 64/15
    Ob dies der Fall ist, ist mit der im Interesse der Meinungsfreiheit und zum Schutz der Presse gebotenen Zurückhaltung im Einzelfall zu prüfen (vgl. BGH, Urteil v. 17.12.2013, NJW 2014, 2029, 2032).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 16 U 64/15
    Enthält die Meinungsäußerung aber einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 16.12.2014, NJW 2015, 773, 775 [BGH 16.12.2014 - VI ZR 39/14] m.w.N.).
  • OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

    Anders als bei der Funktion "gefällt mir" (vgl. hierzu z.B. Bauer, Kündigung wegen beleidigender Äußerungen auf X., NZA 2013, 67, 71) ist dem "Teilen" für sich genommen keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2015 - 16 U 64/15 -, juris).
  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

    Anders als bei der Funktion "gefällt mir" (vgl. hierzu z.B. Bauer, Kündigung wegen beleidigender Äußerungen auf X., NZA 2013, 67, 71) ist dem "Teilen" für sich genommen keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2015 - 16 U 64/15 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16

    Unterlassung und Widerruf von beanstandeten Facebook-Blogbeiträgen

    Denn vorliegend handelte es sich um eine öffentliche Seite dieser Social-Media-Plattform (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2015 - 16 U 64/15 Rn 29, zitiert nach iuris; vgl. dazu auch Ludyga, AfP 2017, S. 196 (198 und 199)) ohne besondere Sicherheitseinstellungen oder Begrenzung des Zugangs für nur ausgewählte Personen.
  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Dies verdeutlicht auch der im BfV Gutachten dargestellte Text eines Videos mit dem Titel "Deutschland - Es sind nicht unsere Politiker, nicht unsere Justiz und schon gar nicht unsere Polizei", selbst wenn diesem durch das bloße Teilen auf F. durch ... ... (AfD Landesverband Hessen) und damit für sich genommen ggf. noch keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz zukommen mag (vgl. OLG Dresden, U.v. 1.6.2018 - 4 U 217/18 - juris Rn. 15; OLG Frankfurt, U.v. 26.11.2015 - 16 U 64/15 - juris Rn. 37 ff.):.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21

    Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht; Wettbewerbsverstoß im Rahmen des

    Auch ergebe sich aus der bereits erstinstanzlich zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 26.11.2015 - 16 U 64/15, GRUR-RR 2016, 307), dass das Teilen eines fremden Facebook-Posts - anders als die Verwendung der "Gefällt mir"-Funktion - nicht dazu führe, dass sich der Teilende den geteilten Post bzw. dessen Inhalt zu eigen mache.

    So heißt es in der vom Beklagten mehrfach zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, dass der Verwendung der von der Plattform Facebook angebotenen Funktion "Teilen" - anders als die Verwendung der Funktion "gefällt mir" - keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen sei (Urteil vom 26.11.2015 - 16 U 64/15, GRUR-RR 2016, 307, Rn. 31).

  • VG Köln, 28.07.2023 - 13 L 616/23
    vgl. hinsichtlich dieses Maßstabs Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, juris Rn. 19; für das bloß plattforminterne Teilen von Facebook-Beiträgen Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden), Urteil vom 1. Juni 2018 - 4 U 217/18 -, juris Rn. 15; siehe auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. November 2015 - 16 U 64/15 -, juris Rn. 39 ff.; VG München, Beschluss vom 17. April 2023 - M 30 E 22.4913 -, juris Rn. 147.
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