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   OLG Dresden, 12.10.2016 - 16 U 91/16   

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OLG Dresden, 12.10.2016 - 16 U 91/16 (https://dejure.org/2016,76968)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.10.2016 - 16 U 91/16 (https://dejure.org/2016,76968)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 16 U 91/16 (https://dejure.org/2016,76968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist erteilt: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist erteilt: Kein Vertrag zu Stande gekommen! (IBR 2019, 301)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 544
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 09.03.2004 - 20 U 1544/03

    Auftraggeber; Unterzeichung Angebot; Unterwerfung unter Regelungen der VOL/A;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2016 - 16 U 91/16
    Aus der von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 09.03.2004 (20 U 1544/03) ergibt sich im Ergebnis nichts anderes.
  • LG Dresden, 18.12.2015 - 4 O 3278/14
    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2016 - 16 U 91/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 18.12.2015 - 4 O 3278/14 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 07.06.2019 - 7 U 69/18

    Zuschlagsschreiben - Vertragsschluss bei Vergabe durch Zuschlagsschreiben mit

    Im Rahmen der nach § 17 Abs. 1 VOB/A vorzunehmenden Ermessensentscheidung wird regelmäßig einer verspäteten Zuschlagserteilung der Vorrang vor einer Aufhebungsentscheidung einzuräumen sein (zuletzt: OLG Dresden, Beschluss v. 12.10.2016, 16 U 91/16, nachfolgend BGH, Beschluss v. 07.11.2018, VII ZR 276/16; vgl. auch Rechten in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOB/A, a.a.O., § 10 Rn. 66; Lausen in: jurisPK-VergabeR, a.a.O., § 18 Rn. 21).
  • VK Bund, 25.03.2020 - VK 1-12/20

    Laboreinrichtung

    Der Ablauf der Bindefrist und das damit verbundene Erlöschen des Angebots ist vergaberechtlich nämlich so zu bewerten, dass der Auftraggeber in diesem Fall durch sein Zuschlagsschreiben ein neues Angebot für einen Vertragsschluss abgibt (§ 150 BGB), das der betreffende Bieter annehmen oder ablehnen kann, so dass der ausgeschriebene Vertrag ggf. geschlossen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 m.z.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16).

    den bekannt gemachten Anforderungen entspricht (dazu unter (1)), und zweitens, weil das bekannt gemachte Verfahren bereits im August 2019 mangels wertbarer Angebote nicht mehr durch eine Zuschlagserteilung beendet werden konnte (dazu unter (2)) (so im Ergebnis auch OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16; dass die EU-Bekanntmachung nicht den später erteilten Auftrag deckt, übersieht das OLG Celle in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19).

    Dazu hätte die ASt jedoch das im "Auftragsschreiben" vom 4. Juli 2019 gemäß § 150 BGB zu sehende Vertragsangebot der Ag unverändert annehmen müssen (s. hierzu bereits oben unter 1a)aa), insbesondere OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2016, 16 U 91/16).

    Durch diese Vergaberechtsverstöße ist die ASt auch in ihren Rechten verletzt, weil sie keine Chance mehr hatte, sich an der Auftragsvergabe zu beteiligen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19; OLG Dresden, Beschluss vom 22. August 2016, 16 U 91/16).

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   OLG Dresden, 22.08.2016 - 16 U 91/16   

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OLG Dresden, Entscheidung vom 22.08.2016 - 16 U 91/16 (https://dejure.org/2016,77162)
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OLG Celle, Entscheidung vom 08.12.2016 - 16 U 91/16 (https://dejure.org/2016,69831)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 16 U 91/16 (https://dejure.org/2016,69831)
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