Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3015
OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07 (https://dejure.org/2007,3015)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2007 - 16 U 92/07 (https://dejure.org/2007,3015)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 16 U 92/07 (https://dejure.org/2007,3015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Verweigerung der Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Ablauf der Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis; Ausgleich für den Verlust von Gebrauchsvorteilen durch das Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 34 GG; § 839 BGB; § 80 Nds. SOG; § 81 Nds. SOG
    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen Fahrerlaubnis; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung und das Verbot der Benutzung der tschechischen Fahrerlaubnis; Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen Fahrerlaubnis; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung und das Verbot der Benutzung der tschechischen Fahrerlaubnis; Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen ...

  • mpu-intensiv.de

    Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis - Tschechische Fahrerlaubnis ist anzuerkennen

  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 2 u. 4; ; GG Art. 34; ; Nds.SOG § 80; ; Nds.SOG § 81

  • RA Kotz

    EU-Führerschein - Anerkennung nach Sperrfristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Anerkenntnis einer von einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaates nach Ablauf der Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Tschechische Fahrerlaubnis - Anerkennen oder nicht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausländischer Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist erlaubt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Selbst dann, wenn der Angehörige die Behörden des ausländischen Mitgliedstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat, ist es ausschließlich Sache der ausstellenden Behörde des Mitgliedstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen (EuGH. Beschluss vom 29. April 2004 = NJW 2004, 1725. Beschluss vom 6. April 2006 = NJW 2006, 2173. Beschluss vom 28. September 2006 = NJW 2007, 1863. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 = ZfSch 2007, 354).

    Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung am 29. August 2005 habe lediglich die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 im Fall Kapper (NJW 2004, 1725) vorgelegen, aus der sich nicht eindeutig ergebe, dass der Beklagte sich habe anders verhalten müssen.

    Danach werden von jedem Mitgliedstaat die von einem anderen Mitgliedstaat der Union ausgestellten Führerscheine anerkannt, und zwar "ohne jede Formalität" (EUGH NJW 2004, 1725 Nr. 45 Kapper).

    Ist die Fahrerlaubnis unter Vortäuschung eines Wohnsitzes im Ausstellungsstaat erschlichen worden, so ist es ausschließlich Sache des Ausstellungsstaates die von seinen Behörden erteilte Fahrerlaubnis zu entziehen (EuGH NJW 2004, 1725 Nr. 48 - Kapper).

    Er hat ausgeführt (NJW 2004, 1725 - Kapper):.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Selbst dann, wenn der Angehörige die Behörden des ausländischen Mitgliedstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat, ist es ausschließlich Sache der ausstellenden Behörde des Mitgliedstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen (EuGH. Beschluss vom 29. April 2004 = NJW 2004, 1725. Beschluss vom 6. April 2006 = NJW 2006, 2173. Beschluss vom 28. September 2006 = NJW 2007, 1863. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 = ZfSch 2007, 354).

    Dabei ist es den Mitgliedstaaten auch versagt, die Einhaltung der Ausstellungsbedingungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (EuGH NJW 2007, 1863 Nr. 27 - Kremer. NJW 2006, 2173 Nr. 34 Halbritter).

    An dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auch im Fall Halbritter festgehalten und ergänzend ausgeführt, Mitgliedstaaten dürften vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen, dass er die Bedingungen erfüllt, die ihr nationales Recht für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug aufstellt (NJW 2006, 2173 Nr. 29).

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    "In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. September 1963 (BGHZ 40, 345) zwar anerkannt, daß derjenige, der Ersatz für die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs zu leisten hat, grundsätzlich auch verpflichtet ist, dem Geschädigten Geldersatz für den Ausfall der Kraftfahrzeugnutzung zu leisten, wenn er auf die Inanspruchnahme eines Ersatzfahrzeugs verzichtet und insoweit Mittel zur Vermeidung oder Minderung des Schadens nicht aufgewandt hat (BGHZ 45, 212. BGH NJW 1968, 1778 und 1970, 1120).

    Ein gewichtiger Grund für die Zubilligung einer Geldentschädigung zum Ausgleich der Nutzungsentziehung ist, daß der betroffene Wageneigentümer von dem Schädiger die Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder die Vorlage der Kosten für die Anmietung eines solchen hätte verlangen können (BGHZ 45, 212, 216. BGH NJW 1968, 1778. BGH NJW 1974, 33, 34).

    (...) Hatte dagegen die Unbenutzbarkeit des Kraftfahrzeugs (zumindest auch) darin ihren Grund, daß dem Betroffenen aus persönlichen Gründen die Benutzung des Fahrzeugs unmöglich war - sei es z. B. für die Dauer einer unfallunabhängigen, sei es auch einer unfallbedingten Erkrankung , dann ist bereits ein Ersatzanspruch verneint worden, selbst wenn auch das Kraftfahrzeug beschädigt war (BGHZ 45, 212, 219. BGH NJW 1968, 1778).

  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Dieser Rechtsprechung liegt die - von der heutigen Verkehrsauffassung geteilte - Annahme zugrunde, daß die ständige Verfügbarkeit des eigenen Kraftfahrzeugs als geldwerter Vorteil und dessen vorübergehende Entziehung als Vermögensschaden anzusehen ist (vgl. BGHZ 56, 214, 215. BGH NJW 1974, 33).

    Ein gewichtiger Grund für die Zubilligung einer Geldentschädigung zum Ausgleich der Nutzungsentziehung ist, daß der betroffene Wageneigentümer von dem Schädiger die Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder die Vorlage der Kosten für die Anmietung eines solchen hätte verlangen können (BGHZ 45, 212, 216. BGH NJW 1968, 1778. BGH NJW 1974, 33, 34).

    Der Schädiger soll nicht dadurch entlastet werden, daß der Geschädigte durch den Verzicht auf einen geldwerten Gebrauch des Fahrzeugs Entbehrungen auf sich nimmt (BGHZ 56, 214, 215. BGH NJW 1974, 33).

  • BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    "In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. September 1963 (BGHZ 40, 345) zwar anerkannt, daß derjenige, der Ersatz für die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs zu leisten hat, grundsätzlich auch verpflichtet ist, dem Geschädigten Geldersatz für den Ausfall der Kraftfahrzeugnutzung zu leisten, wenn er auf die Inanspruchnahme eines Ersatzfahrzeugs verzichtet und insoweit Mittel zur Vermeidung oder Minderung des Schadens nicht aufgewandt hat (BGHZ 45, 212. BGH NJW 1968, 1778 und 1970, 1120).

    Ein gewichtiger Grund für die Zubilligung einer Geldentschädigung zum Ausgleich der Nutzungsentziehung ist, daß der betroffene Wageneigentümer von dem Schädiger die Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder die Vorlage der Kosten für die Anmietung eines solchen hätte verlangen können (BGHZ 45, 212, 216. BGH NJW 1968, 1778. BGH NJW 1974, 33, 34).

    (...) Hatte dagegen die Unbenutzbarkeit des Kraftfahrzeugs (zumindest auch) darin ihren Grund, daß dem Betroffenen aus persönlichen Gründen die Benutzung des Fahrzeugs unmöglich war - sei es z. B. für die Dauer einer unfallunabhängigen, sei es auch einer unfallbedingten Erkrankung , dann ist bereits ein Ersatzanspruch verneint worden, selbst wenn auch das Kraftfahrzeug beschädigt war (BGHZ 45, 212, 219. BGH NJW 1968, 1778).

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Selbst dann, wenn der Angehörige die Behörden des ausländischen Mitgliedstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat, ist es ausschließlich Sache der ausstellenden Behörde des Mitgliedstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen (EuGH. Beschluss vom 29. April 2004 = NJW 2004, 1725. Beschluss vom 6. April 2006 = NJW 2006, 2173. Beschluss vom 28. September 2006 = NJW 2007, 1863. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 = ZfSch 2007, 354).

    c) Rechtlich unerheblich für einen Ersatzanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 2 Nds.SOG ist, dass das Handeln der Bediensteten des Beklagten womöglich entschuldbar war, weil sie sich von der teilweise nicht europarechtskonformen Fahrerlaubnisverordnung des Bundesministers für Verkehr (BGBl. I 1998, 2214. BGBl. I 2002, 3267. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. FeV § 28 Rn. 5 ff.. BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 Rn. 44 zitiert nach juris. Nds. OVG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 in 12 ME 28805 = DAR 2005, 701 und 12 ME 28205) haben leiten lassen und ihr Verhalten nach Ansicht von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandungsfrei gewesen sein mag.

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Selbst dann, wenn der Angehörige die Behörden des ausländischen Mitgliedstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat, ist es ausschließlich Sache der ausstellenden Behörde des Mitgliedstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen (EuGH. Beschluss vom 29. April 2004 = NJW 2004, 1725. Beschluss vom 6. April 2006 = NJW 2006, 2173. Beschluss vom 28. September 2006 = NJW 2007, 1863. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 = ZfSch 2007, 354).

    Dabei ist es den Mitgliedstaaten auch versagt, die Einhaltung der Ausstellungsbedingungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (EuGH NJW 2007, 1863 Nr. 27 - Kremer. NJW 2006, 2173 Nr. 34 Halbritter).

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Dieser Rechtsprechung liegt die - von der heutigen Verkehrsauffassung geteilte - Annahme zugrunde, daß die ständige Verfügbarkeit des eigenen Kraftfahrzeugs als geldwerter Vorteil und dessen vorübergehende Entziehung als Vermögensschaden anzusehen ist (vgl. BGHZ 56, 214, 215. BGH NJW 1974, 33).

    Der Schädiger soll nicht dadurch entlastet werden, daß der Geschädigte durch den Verzicht auf einen geldwerten Gebrauch des Fahrzeugs Entbehrungen auf sich nimmt (BGHZ 56, 214, 215. BGH NJW 1974, 33).

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 85/73

    Umfang des Schadensersatzes wegen vorübergehender Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Das bloße - rechtswidrige - Verbot, ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen, stellt für sich genommen noch keinen Vermögensschaden dar und rechtfertigt insbesondere nicht einen Ausgleich für den Verlust von Gebrauchsvorteilen durch Zuerkennung von Tagespauschalen, wie dies nach den Tabellen von Sanden-Danner bei dem Fortfall der Nutzungsmöglichkeit von Kraftfahrzeugen anerkannt ist (BGHZ 63, 203).

    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (BGHZ 63, 203):.

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
    Denn diese Fragen sind nach dem nationalen Recht zu beantworten (BGHZ 134, 30 unter III), das eine Ersatzpflicht für Nichtvermögensschäden nur unter den im Streitfall nicht vorliegenden Voraussetzungen des § 253 BGB vorsieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03

    Amtspflichtverletzungen der See-Berufsgenossenschaft; Haftungsrechtliche

  • LG Berlin, 17.03.2005 - 516 Qs 59/05

    Die Grenze für einen bedeutenden Schaden i. s. d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt

  • VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07

    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen

  • OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der Entschädigung einschließlich der

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

  • OLG Saarbrücken, 06.07.1990 - 3 U 44/89

    Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs; Verschuldung des Geschädigten;

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz:

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10

    Begrenzung des verschuldensunabhängigen Haftungsanspruchs auf

    Ein Haftungsanspruch ist deshalb immer dann in Betracht zu ziehen, wenn eine Verwaltungsbehörde auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts eine rechtswidrige Maßnahme erlassen hat, unabhängig davon, ob sie diese aufgrund des Nds. SOG oder aufgrund anderer Vorschriften, zum Beispiel nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) oder nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG), erlassen hat (OLG Celle, Urt. v. 18.12.2007 - 16 U 92/07 -, juris, Rn. 42 und 43; Saipa, Nds. SOG, Loseblattsammlung, Stand: Dezember 2013, § 80 Rn. 2; Ipsen, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Aufl., Rn. 630; Hermanns, NdsVBl. 2008, 273; Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 70, Rn. 189; Götz, AgrarR 1984, 1).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2008 - 18 U 150/07

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung wegen Nichtgebrauchenlassens eines

    Zu diesem Thema ist auch eine Vorlage gem. Art. 234 EGV an den EuGH weder erforderlich noch zulässig (so auch OLG München 12.07.2007 - 1 U 2042/07 -, S. 13, Bl. 85 GA; OLG Celle 18.12.2007 - 16 U 92/07 -, S. 8).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - 18 U 150/07
    Zu diesem Thema ist auch eine Vorlage gem. Art. 234 EGV an den EuGH weder erforderlich noch zulässig (so auch OLG München 12.07.2007 - 1 U 2042/07 -, S. 13, Bl. 85 GA; OLG Celle 18.12.2007 - 16 U 92/07 -, S. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht