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   OLG Schleswig, 20.11.2015 - 16 U 93/15   

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https://dejure.org/2015,45105
OLG Schleswig, 20.11.2015 - 16 U 93/15 (https://dejure.org/2015,45105)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.11.2015 - 16 U 93/15 (https://dejure.org/2015,45105)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. November 2015 - 16 U 93/15 (https://dejure.org/2015,45105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 287 ZPO, § 5 Nr. 2a VHB 2002, § 9 Nr. 2 VHB 2002
    EZPO, VHB 2002

  • RA Kotz

    Einbruchdiebstahl - gerichtliche Schätzung des Diebstahlschadens

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratsversicherung - Einbruchdiebstahl bei gemischt genutzter Örtlichkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 02 § 1 Nr. 1; VHB 02 § 3 Nr. 1 b; VHB 02 § 5 Nr. 2 a; VHB 02 § 12 Nr. 1; VHB 02 § 12 Nr. 3; VHB 02 § 27 Nr. 1 a; VHB 02 § 28 Nr. 1 a; VHB 02 § 28 Nr. 1 c
    Diebstahl aus mit Geschäftsräumen verbundenen und nur über sie zugänglichen Privaträumen (mit Anmerkung von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einschleichen in Geschäftsräume zwecks späterer Wegnahme von Schmuck aus angrenzender Privatwohnung stellt versicherten Einbruchsdiebstahl dar - Anspruch auf Versicherungsschutz durch Hausratsversicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 546
  • VersR 2016, 1187
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 107/95

    Versicherungsort; Hausratversicherung; Einliegerwohnung; Hauseingangstür

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.11.2015 - 16 U 93/15
    Dieser Beurteilung steht auch nicht etwa die von der Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Oldenburg vom 30. August 1995 (VersR 1996, 1273) entgegen; im dortigen Fall war - anders als hier der Einbruch nicht über einen "gemeinschaftlichen Zugang", sondern über ein Fenster erfolgt, das dem ausschließlichen Nutzungsrecht eines Dritten unterlag (Hauptwohnung bei anschließendem Diebstahl aus der separat vermieteten Einliegerwohnung).
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