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   OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37746
OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13 (https://dejure.org/2013,37746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2013 - 16 U 98/13 (https://dejure.org/2013,37746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2013 - 16 U 98/13 (https://dejure.org/2013,37746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 17 Abs 2 MÜ, Art 20 S 1 MÜ
    Reiserecht: Haftung des Luftfrachtführers für Verlust wertvoller Gegenstände aus Reisegepäck

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reiserecht: Haftung des Luftfrachtführers für Verlust wertvoller Gegenstände aus Reisegepäck

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Luftfrachtführers bei Verlust von Reisegepäck

  • reise-recht-wiki.de

    Mitverschulden des Reisenden bei Verlust von Wertsachen aus Gepäck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MontrÜbk Art 17 Abs. 2; MontrÜbk Art. 20 S. 1
    Haftung des Luftfrachtführers für den Verlust von Schmuck aus einem aufgegebenen Koffer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Wertvolle Gegenstände gehören ins Handgepäck

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlust wertvoller Gegenstände aus dem Reisegepäck

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wertvoller Schmuck ist vor Flugreise zu deklarieren oder als Handgepäck mitzuführen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Familienschmuck am Flughafen geklaut - Flugreisende müssen Koffer mit Wertsachen im Handgepäck transportieren!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Flugreise: Selbstverschulden bei Schmuckdiebstahl aus Koffer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wertvoller Schmuck ist vor Flugreise zu deklarieren oder als Handgepäck mitzuführen

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Verlust von Reisegepäck mit wertvollem Schmuck muss ersetzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teurer Schmuck gehört nicht in den Reisekoffer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung der Fluggesellschaft für Verlust des im aufgegebenen Gepäck befindlichen wertvollen Schmucks - Fehlende Mitnahme des Schmucks im Handgepäck begründet Mitverschulden von ¾

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 374
  • MDR 2014, 516
  • NZV 2014, 366
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.02.2005 - 22 U 145/04

    Haftung der Fluggesellschaft bei Diebstahl aus Reiskoffer - sekundäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13
    Unter "Leuten" im Sinne dieser Vorschrift sind alle Personen zu verstehen, derer sich der Luftfrachtführer zur Ausübung der von ihm übernommenen Luftbeförderung bedient, also auch die Personen, die die Gepäckabfertigung auf den Flughäfen vornehmen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 15.02.2005, 22 U 145/04, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2012 - 16 U 66/12

    Reiserecht: Verlust von aufgegebenem Gepäck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 16 U 98/13
    In der Gepäckaufgabe wertvoller Gegenstände sieht die Rechtsprechung zumeist ein so leichtfertiges Verhalten, dass ein Anspruch des Geschädigten vollständig entfällt (vgl. u. a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2012, 16 U 66/12, zitiert nach juris; AG Baden Baden, RRa 1999, 216).
  • LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21

    Diebstahl von Koffern am Flughafen

    Unter Leuten im Sinne dieser Vorschrift sind alle Personen zu verstehen, derer sich der Luftfrachtführer zur Ausübung der von ihm übernommenen Luftbeförderung bedient, also auch die Personen, die die Gepäckabfertigung auf den Flughäfen vornehmen (OLG Köln, NJW-RR 2005, 1060; OLG Frankfurt, NZV 2014, 366).
  • AG Frankfurt/Main, 11.12.2014 - 32 C 2211/14

    Montrealer Übereinkommen / Form- und fristgerechte Schadensanzeige /

    Lediglich für den Fall, dass der Koffer mittels eines Schlosses gesichert war, hat das OLG Frankfurt eine Haftung des Luftfrachtführers zu X angenommen (Urt. v. 21.11.2013 - 16 U 98/13); für den Fall eines nicht zusätzlich gesicherten Koffers hat es die Haftung aufgrund überwiegenden Mitverschuldens des Reisenden für gänzlich ausgeschlossen gehalten, da der Reisende bei dem heutigen Massenverkehr stets mit der Möglichkeit des Verlustes von aufgegebenem Gepäck rechnen müsse (Beschl. v. 25.6.2012 - 16 U 66/12).
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