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   OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12   

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https://dejure.org/2012,58441
OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12 (https://dejure.org/2012,58441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.05.2012 - 16 UF 108/12 (https://dejure.org/2012,58441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 16 UF 108/12 (https://dejure.org/2012,58441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12
    Der Senat hält es deswegen auch nicht für erforderlich, die Umsetzungsmodalitäten bei Änderungen nach Ehezeitende in die Beschlussformel mit aufzunehmen, da durch die Benennung der Rechtsgrundlagen für das Versorgungsanrecht und der entsprechenden Teilungsordnung bezogen auf das Ehezeitende § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG Genüge getan werden kann, der insoweit eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip für Fälle, in denen sich Änderungen zwischen Ehezeitende und dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ergeben, regelt, wenn diese rückwirkend zu einer anderen Bewertung des Ehezeitanteils und damit des Ausgleichswertes führen können (BGH, Beschluss vom 29.02.2012, XII ZB 609/10, ; OLG München, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • OLG München, 14.10.2010 - 12 UF 605/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des fondsgebundenen Anteils am

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12
    Dem Umstand künftiger Veränderungen, an denen der Berechtigte nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG bei der internen Teilung aufgrund eines ihm zustehenden eigenständigen begründeten Rechts nach der jeweiligen Versorgungsordnung teilnimmt, wird durch diesen Bezugszeitpunkt Rechnung getragen (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 979; OLG München, FamRZ 2011, 377).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 7 UF 210/10

    Anforderungen an die Tenorierung des Versorgungsausgleichs bei einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12
    Auch aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2011, 1378) ergibt sich grundsätzlich nichts Abweichendes.
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 15 UF 241/10

    Versorgungsausgleich: Zulässigkeit der quotalen Übertragung von Anrechten aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12
    Dem Umstand künftiger Veränderungen, an denen der Berechtigte nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG bei der internen Teilung aufgrund eines ihm zustehenden eigenständigen begründeten Rechts nach der jeweiligen Versorgungsordnung teilnimmt, wird durch diesen Bezugszeitpunkt Rechnung getragen (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 979; OLG München, FamRZ 2011, 377).
  • OLG Oldenburg, 07.02.2012 - 3 UF 171/11

    Anforderungen an die Tenorierung der externen Teilung eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12
    Das wird bei Betriebsrenten vielmehr durch den Arbeitsvertrag und die darin einbezogenen Versorgungszusagen bestimmt, die ohne weiteres festzustellen sind (OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.02.2012, 3 UF 171/11, ).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.2012 - 16 UF 108/12
    Ein bestimmter Beschwerdewert muss nach §§ 228, 61 FamFG nicht erreicht werden; die Teilanfechtung ist möglich und wirksam (BGH, FamRZ 2011, 547).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 178/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

    aa) Mit dem Beschwerdegericht wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die Regelung des § 45 Abs. 1 VersAusglG für alle Anrechte der betrieblichen Altersvorsorge - und damit auch für fondsgebundene Anrechte - einen Ausgleichswert voraussetze, der als Rentenbetrag im Sinne des § 2 BetrAVG oder als Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG bestimmt sei (OLG München [12. Zivilsenat] Beschluss vom 5. Juni 2012 - 12 UF 183/12 - BeckRS 2014, 03115; OLG Stuttgart Beschlüsse vom 31. Mai 2012 - 16 UF 108/12 - juris Rn. 25 und vom 9. August 2012 - 16 UF 155/12 - juris Rn. 9).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 537/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilungsfähigkeit fondsgebundener Anteile der

    aa) Mit dem Beschwerdegericht (vgl. auch OLG Stuttgart Beschluss vom 31. Mai 2012 - 16 UF 108/12 - juris Rn. 25) wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die Regelung des § 45 Abs. 1 VersAusglG für alle Anrechte der betrieblichen Altersvorsorge - und damit auch für fondsgebundene Anrechte - einen Ausgleichswert voraussetze, der als Rentenbetrag im Sinne des § 2 BetrAVG oder als Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG bestimmt sei (OLG München [16. Zivilsenat] Beschluss vom 29. Februar 2012 - 16 UF 1623/11 -BeckRS 2014, 01858 und OLG München [12. Zivilsenat] Beschluss vom 5. Juni 2012 - 12 UF 183/12 - BeckRS 2014, 03115).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 354/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

    aa) Mit dem Beschwerdegericht wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die Regelung des § 45 Abs. 1 VersAusglG für alle Anrechte der betrieblichen Altersvorsorge - und damit auch für fondsgebundene Anrechte - einen Ausgleichswert voraussetze, der als Rentenbetrag im Sinne des § 2 BetrAVG oder als Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG bestimmt sei (OLG München [16. Zivilsenat] Beschluss vom 29. Februar 2012 - 16 UF 1623/11 - BeckRS 2014, 01858; OLG Stuttgart Beschlüsse vom 31. Mai 2012 - 16 UF 108/12 -juris Rn. 25 und vom 9. August 2012 - 16 UF 155/12 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,756
OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12 (https://dejure.org/2014,756)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.01.2014 - 16 UF 108/12 (https://dejure.org/2014,756)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 16 UF 108/12 (https://dejure.org/2014,756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der internen Teilung eines Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10 Abs. 1
    Anforderungen an die Form der internen Teilung eines Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 14.10.2010 - 12 UF 605/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des fondsgebundenen Anteils am

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12
    Dem Umstand künftiger Veränderungen, an denen der Berechtigte nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG bei der internen Teilung aufgrund eines ihm zustehenden eigenständigen begründeten Rechts nach der jeweiligen Versorgungsordnung teilnimmt, wird durch diesen Bezugszeitpunkt Rechnung getragen (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 979 ; OLG München, FamRZ 2011, 377).
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12
    Der Senat hält es deswegen auch nicht für erforderlich, die Umsetzungsmodalitäten bei Änderungen nach Ehezeitende in die Beschlussformel mit aufzunehmen, da durch die Benennung der Rechtsgrundlagen für das Versorgungsanrecht und der entsprechenden Teilungsordnung bezogen auf das Ehezeitende § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG Genüge getan werden kann, der insoweit eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip für Fälle, in denen sich Änderungen zwischen Ehezeitende und dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ergeben, regelt, wenn diese rückwirkend zu einer anderen Bewertung des Ehezeitanteils und damit des Ausgleichswertes führen können (BGH, Beschluss vom 29.02.2012, XII ZB 609/10, ; OLG München, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 15 UF 241/10

    Versorgungsausgleich: Zulässigkeit der quotalen Übertragung von Anrechten aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12
    Dem Umstand künftiger Veränderungen, an denen der Berechtigte nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG bei der internen Teilung aufgrund eines ihm zustehenden eigenständigen begründeten Rechts nach der jeweiligen Versorgungsordnung teilnimmt, wird durch diesen Bezugszeitpunkt Rechnung getragen (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 979 ; OLG München, FamRZ 2011, 377).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 7 UF 210/10

    Anforderungen an die Tenorierung des Versorgungsausgleichs bei einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12
    Auch aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2011, 1378) ergibt sich grundsätzlich nichts Abweichendes.
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12
    Ein bestimmter Beschwerdewert muss nach §§ 228, 61 FamFG nicht erreicht werden; die Teilanfechtung ist möglich und wirksam (BGH, FamRZ 2011, 547 ).
  • OLG Oldenburg, 07.02.2012 - 3 UF 171/11

    Anforderungen an die Tenorierung der externen Teilung eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 16 UF 108/12
    Das wird bei Betriebsrenten vielmehr durch den Arbeitsvertrag und die darin einbezogenen Versorgungszusagen bestimmt, die ohne weiteres festzustellen sind (OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.02.2012, 3 UF 171/11, ).
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