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   OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06   

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https://dejure.org/2008,4779
OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06 (https://dejure.org/2008,4779)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2008 - 16 UF 223/06 (https://dejure.org/2008,4779)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 16 UF 223/06 (https://dejure.org/2008,4779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts nach einer Ehedauer von 19 Jahren und ehebedingten Nachteilen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung eines Unterhaltanspruchs nach einer Ehedauer von 19 Jahren und ehebedingten Nachteilen; Bemessung des Anspruchs auf Zahlung eines Aufstockungsunterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Einseitige Zerrüttung der Ehe auf ...

  • Judicialis

    BGB § 1578 b

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b
    Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts nach einer Ehedauer von 19 Jahren und ehebedingten Nachteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Befristung von nachehelichem Unterhalt nach der Unterhaltsrechtsreform

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Unterhaltsbegrenzung nach neuem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1187
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Das Ergebnis dieser Billigkeitsabwägung konnte deswegen auch bei länger als zwanzig Jahre andauernden Ehen zu einer Begrenzung des nachehelichen Unterhalts führen, während sie bei erheblich kürzeren Ehen aus anderen Gründen ausgeschlossen sein konnte (BGH FamRZ 2007, 2052 und FamRZ 2007, Seite 2049).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Das Ergebnis dieser Billigkeitsabwägung konnte deswegen auch bei länger als zwanzig Jahre andauernden Ehen zu einer Begrenzung des nachehelichen Unterhalts führen, während sie bei erheblich kürzeren Ehen aus anderen Gründen ausgeschlossen sein konnte (BGH FamRZ 2007, 2052 und FamRZ 2007, Seite 2049).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03

    Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Die Einholung eines arbeitsmedizinischen Sachverständigengutachtens ist daher nicht geboten (vgl. BGH FamRZ 2007, 200, 204).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2006 - 6 UF 208/05

    Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen des Scheiterns der Ehe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Es genügt, wenn aus dem Verhalten und den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu seinem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1210; OLG Naumburg FamRZ 2006, 43; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Auflage, 2008, § 1565 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 07.04.2005 - 3 UF 183/04

    Annahme des Scheiterns einer Ehe bei endgültiger Abwendung nur eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Es genügt, wenn aus dem Verhalten und den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu seinem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1210; OLG Naumburg FamRZ 2006, 43; Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Auflage, 2008, § 1565 Rn. 3).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04

    Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit bei fehlender Darlegung ausreichender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Auch wenn die Arbeitsplatzsuche für manche Personengruppen erschwert ist (hier: Frauen ab Ende 40 / Anfang 50), gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, dass bestimmte Personen oder Personengruppen grundsätzlich nicht mehr in eine Erwerbstätigkeit vermittelbar sind (OLG Köln FamRZ 2005, 1912; OLG Karlsruhe, 18. ZS., FamRZ 2002, 1566; OLG Koblenz FamRZ 1992, 950).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2000 - 18 UF 179/99

    Bestimmung der Frage der Zumutbarkeit der Fortsetzung einer Nebentätigkeit nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Auch wenn die Arbeitsplatzsuche für manche Personengruppen erschwert ist (hier: Frauen ab Ende 40 / Anfang 50), gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, dass bestimmte Personen oder Personengruppen grundsätzlich nicht mehr in eine Erwerbstätigkeit vermittelbar sind (OLG Köln FamRZ 2005, 1912; OLG Karlsruhe, 18. ZS., FamRZ 2002, 1566; OLG Koblenz FamRZ 1992, 950).
  • OLG Koblenz, 13.02.1992 - 11 UF 1188/91

    Anrechnung fiktiver Einkünfte wegen Erwerbsobliegenheit beim nachehelichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
    Auch wenn die Arbeitsplatzsuche für manche Personengruppen erschwert ist (hier: Frauen ab Ende 40 / Anfang 50), gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, dass bestimmte Personen oder Personengruppen grundsätzlich nicht mehr in eine Erwerbstätigkeit vermittelbar sind (OLG Köln FamRZ 2005, 1912; OLG Karlsruhe, 18. ZS., FamRZ 2002, 1566; OLG Koblenz FamRZ 1992, 950).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt

    (OLG Karlsruhe, FF 2008, 205, 207; Kemper, Das neue Unterhaltsrecht, Rnr. 270).

    Auch das UÄndG hat auf zeitliche Vorgaben zum Tatbestandsmerkmal der Ehen von langer Dauer verzichtet (OLG Karlsruhe, FF 2008, 205, 208; FA Komm - FamR/ Klein, § 1609 BGB Rnr. 66).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2008 - 5 UF 13/08

    Beschränkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

    Die Dauer der Ehe führt dabei für sich gesehen nicht zwangsläufig zu einem Nachteil, so dass auch bei länger andauernden Ehen eine Befristung oder Herabsetzung in Betracht kommt (BGH FamRZ 2008, 134 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1187 ).
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