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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 16 UF 284/10   

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https://dejure.org/2011,13620
OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 16 UF 284/10 (https://dejure.org/2011,13620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2011 - 16 UF 284/10 (https://dejure.org/2011,13620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 16 UF 284/10 (https://dejure.org/2011,13620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der behördlichen Anfechtung der Vaterschaft (Behördenanfechtung); Unterschied zwischen ehelich geborenen und scheinehelich geborenen Kindern bzgl. einer missbräulichen Vaterschaftsanerkennung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der behördlichen Befugnis zur Anfechtung der Vaterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der behördlichen Befugnis zur Anfechtung der Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behördliche Anfechtung der Vaterschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Behördliche Anfechtung der Vaterschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1880
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Anfechtung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 16 UF 284/10
    Die Beteiligte Ziff. 1 hat mit Schriftsatz vom 28.4.2011 zuletzt noch beantragt, das Verfahren gemäß § 21 FamFG unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des OLG Bremen vom 7.3.2011 (FamRZ 2011, 1073), auszusetzen.

    Die rechtstatsächlichen Ausgangslage wie auch die weitergehenden ehelichen Bindungen sprechen dagegen, dass das auf die Vaterschaftsanerkennung begrenzte behördliche Anfechtungsrecht dem aus Art. 6 Abs. 5 GG folgenden Verfassungsauftrag auf Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes entgegen steht (Schwonberg in FamRB 2011, 173).

  • BVerfG, 07.10.2010 - 1 BvR 2509/10

    Aussetzung der Vollziehung, Untersuchungen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 16 UF 284/10
    Soweit die Beteiligte Ziff. 1 und der Beteiligte Ziff. 2 eine Nachrangigkeit der Einholung eines Abstammungsgutachten gegenüber der Feststellung, inwiefern eine sozial-familiäre Beziehungen vorliegt, thematisieren, wird darauf verwiesen, dass bereits eine Sachverhaltsaufklärung und eine mündliche Verhandlung durch das erstinstanzliche Gericht stattgefunden haben und der Senat daher gerade - anders als in dem durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.10.2010 (1 BvR 2509/10) entschiedenen Fall - Feststellungen über das etwaige Bestehen einer sozial familiären Beziehung vor Einholung des Gutachtens treffen konnte.
  • BVerfG, 20.09.2011 - 1 BvR 2250/11

    Aussetzung eines fachgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Teilnahme an einem

    Die Erzwingung der Duldungspflicht aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2011 - 16 UF 284/10 - wird einstweilen für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2250/11

    Teilnahme an einem Vaterschaftstest mittels Mundschleimhautabstrich - Überwiegen

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2011 - 16 UF 284/10 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.
  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 2250/11

    Aussetzung eines fachgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Teilnahme an einem

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2011 - 16 UF 284/10 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.
  • BVerfG, 20.08.2012 - 1 BvR 2250/11

    Teilnahme an einem Vaterschaftstest mittels Mundschleimhautabstrich - Überwiegen

    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2011 - 16 UF 284/10 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.
  • OLG Brandenburg, 05.09.2011 - 9 UF 134/10

    Vaterschaftsanfechtung: Fristbeginn für eine behördliche Anfechtung; Darlegungs-

    Auf die in der Rechtsprechung zwischenzeitlich - auch kontrovers - diskutierte Frage einer etwaigen Verfassungswidrigkeit der behördlichen Vaterschaftsanfechtung (vgl. Vorlagebeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 15. April 2010, Az. 350 F 118/09, und ferner des OLG Bremen vom 7. März 2011, Az. 4 UF 76/10, dagegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Juli 2011, Az. 16 UF 284/10 - jeweils zitiert nach juris) kommt es danach entscheidungserheblich nicht mehr an.
  • AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11

    Behördliches Vaterschaftsanfechtungsrecht: Vorlage an das

    Daher überzeugt auch die Argumentation des Oberlandesgerichts Stuttgart (Entscheidung vom 25.07.2011, AZ: 16 UF 284/10) nicht, daß das Mißbrauchspotential im Falle von Vaterschaftsanerkennungen höher sei als bei Scheinehen und deswegen eine Unterscheidung beider Fallkonstellationen gerechtfertigt sei.
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   OLG Stuttgart, 02.12.2010 - 16 UF 284/10   

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