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   OLG München, 26.06.2017 - 16 UF 454/17   

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https://dejure.org/2017,63214
OLG München, 26.06.2017 - 16 UF 454/17 (https://dejure.org/2017,63214)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2017 - 16 UF 454/17 (https://dejure.org/2017,63214)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 16 UF 454/17 (https://dejure.org/2017,63214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1629 Abs. 2 S. 3, § 1671, § 1796
    Keine Entscheidungsübertragung zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Vertretung eines Kindes in einer Kindschaftssache bei bereits bestehender Verfahrensbeistandschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Entscheidung im Sorgerechtsprozess hinsichtlich der Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts für die betroffenen Kinder

  • rewis.io

    Keine Entscheidungsübertragung zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Vertretung eines Kindes in einer Kindschaftssache bei bereits bestehender Verfahrensbeistandschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Entscheidung im Sorgerechtsprozess hinsichtlich der Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts für die betroffenen Kinder

  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 Abs. 2 S. 3; BGB § 1671 ; BGB § 1796
    Beiordnung; Beschwerde; Bestellung; Bewilligung; elterliche Sorge; Jugendamt; Kind; Kindesvater; Kindeswohl; Kindschaftsverfahren; Rechtsbeschwerdegrund; Trennung; Verfahrenspfleger; Umgangsregelung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11

    Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des

    Auszug aus OLG München, 26.06.2017 - 16 UF 454/17
    Der Bundesgerichtshof hat sich aber mit der Frage der Vertretung eines minderjährigen Kindes im Kindschaftsverfahren in seinem Beschluss vom 7.9.2011, Az. XII ZB 12/11 befasst:.
  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 11 WF 271/13

    Rechtsfolgen der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Kindschaftsverfahren bei

    Auszug aus OLG München, 26.06.2017 - 16 UF 454/17
    Das FamFG sieht die Bestellung eines Verfahrensbeistands demnach gegenüber der Vertretung des Kindes durch einen Rechtsanwalt als grundsätzlich subsidiär an (vgl. OLG Stuttgart vom 20.1.2014, Az. 11 WF 271/13).
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