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FG Niedersachsen, 20.07.2015 - 16 V 135/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG i.d.F. vom 25.7.2014
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG i.d.F. vom 25.7.2014
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen ernsthafter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG im Hinblick auf Umsatzsteuer für die Erbringung von Bauleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bestehen ernsthafter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG im Hinblick auf Umsatzsteuer für die Erbringung von Bauleistungen
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 17.12.2015 - XI B 84/15
AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden
aa) Nach Auffassung des FG Münster (Beschlüsse vom 12. August 2015 15 V 2153/15 U, EFG 2015, 1863, Rz 23; in EFG 2015, 2129, Rz 30), des FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3. Juni 2015 5 V 5026/15, EFG 2015, 1490, Rz 11) und des Niedersächsischen FG (Beschlüsse vom 3. Juli 2015 16 V 95/15, Mehrwertsteuerrecht 2015, 655, Rz 15; vom 20. Juli 2015 16 V 132/15, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, Rz 18; 16 V 135/15, n.v., juris, Rz 18) ist ernstlich zweifelhaft, ob die rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung beim leistenden Unternehmer unter Suspendierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Vertrauensschutzes gegen das Verbot der Rückwirkung von Gesetzen verstößt. - LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
Trotz Änderung der BFH-Rechtsprechung: Vertrag ist Vertrag!
Das Gericht hat auch nicht prüfen, ob der Ausschluss der Anwendung von § 176 AO durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG verfassungswidrig ist, wie die Beklagte meint und auch das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Juni 2015 - 5 V 5026/15), das FG Münster (Beschluss vom 12. August 2015 - 15 V 2153/15 U) sowie das FG Niedersachsen (Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 16 V 132/15, 16 V 135/15) erwogen haben.