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   OLG Schleswig, 21.08.2003 - 16 W 115/03   

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https://dejure.org/2003,11345
OLG Schleswig, 21.08.2003 - 16 W 115/03 (https://dejure.org/2003,11345)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.08.2003 - 16 W 115/03 (https://dejure.org/2003,11345)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. August 2003 - 16 W 115/03 (https://dejure.org/2003,11345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit von Ergänzungsanträgen zu den Beweisfragen nach Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens; Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens durch Ablauf einer Frist

  • Judicialis

    ZPO § 329 II; ; ZPO § 411 IV; ; ZPO § 485; ; ZPO § 492 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 04.03.2013 - 16 W 41/12

    Wann endet das selbständige Beweisverfahren?

    Bei Fristsetzung nach § 411 Abs. 4 ZPO setzt die Beendigung des Beweisverfahrens mit Fristablauf voraus, dass die Fristsetzung wirksam ist, d.h. durch das Gericht erfolgt und mit der erforderlichen Belehrung förmlich zugestellt wurde (Ingenstau/Korbion/ Joussen , VOB, 17. Aufl., Anh. 3 Rn 91; OLG Celle, Beschl. v. 15.8.2005 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; Beschl. v. 6.3.2009 - 16 W 19/09 - NZBau 2009, 385; OLG Schleswig, Beschl. v. 21.8.2003 - 16 W 115/03 - OLGR 2003, 470).
  • OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Eine Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO scheidet schon deshalb aus, weil eine Zustellung offenbar nicht beabsichtigt war (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2002, Tz. 11 - VI ZB 41/02 - NJW 2003, 1192; OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2005, Tz. 5 - 4 W 165/05 - BauR 2005, 1961; OLG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2003, Tz. 4 - 16 W 115/03 - OLGR Schleswig 2003, 470).
  • OLG Celle, 15.08.2005 - 4 W 165/05

    Voraussetzungen der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens durch Ablauf

    Außerdem muss die Fristsetzungsverfügung vom Richter mit vollem Namen unterzeichnet sein (Zöller/Greger a. a. O., § 296 Rn. 9, 9 d; OLG Schleswig in OLG-Report Schleswig 2003, 470 f.).
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