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   OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17   

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https://dejure.org/2017,54046
OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17 (https://dejure.org/2017,54046)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.12.2017 - 16 W 152/17 (https://dejure.org/2017,54046)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 16 W 152/17 (https://dejure.org/2017,54046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 404a Abs. 1
    Feststellung von Mängeln im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht kann Sachverständigen nicht zu Bauteilöffnungen zwingen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauteilöffnung kann man nicht erzwingen! (IBR 2018, 303)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1174
  • NJW 2020, 1096
  • NZBau 2018, 354
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01

    Beauftragung externer Hilfskräfte

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17
    Zwar ist in der Rechtsprechung die Beschwerde einer Partei gegen die Zurückweisung ihres Gesuchs auf Erteilung von Weisungen bisweilen als statthaft erachtet worden, weil die Ablehnung der Anweisung zur Bauteilöffnung die Zurückweisung eines Gesuchs nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO darstelle (OLG Celle, BauR 2017, 918, Rn. 5 Juris; Thüringer OLG, ZfIR 253, Rn. 6 Juris; OLG Rostock, BauR 2003, 757, Rn. 6 Juris); dies überzeugt den Senat jedoch nicht.

    Ein gerichtliches Weisungsrecht sei hieran gemessen nicht verhältnismäßig (vgl. u. a. OLG Bamberg, BauR 2002, 829 OLG Rostock, BauR 2003, 757, Rn. 9ff. Juris, Kamphausen, BauR 2003, 759).

  • OLG Bremen, 05.02.2013 - 5 W 7/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Weisung des Gerichts an den

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17
    Insoweit schließt er sich der u. a. vom Oberlandesgericht Köln (a.a.O.; ebenso OLG Bremen, MDR 2013, 618, Rn. 3 Juris; MüKo-Zimmerman, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 404a Rn. 3) vertretenen Auffassung an, wonach das Gesuch lediglich als eine Anregung an das Gericht in Bezug auf eine von Amts wegen zu treffende Entscheidung zu verstehen ist.
  • OLG Köln, 15.03.2010 - 11 W 14/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der erneuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17
    Da die Beweismöglichkeiten im selbständigen Beweisverfahren nicht weiter gehen als im Hauptsacheprozess (vgl. § 485 Abs. 3 ZPO), muss entsprechendes auch für die Beschwerdemöglichkeiten gelten (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2010, 1368, Rn. 4, Juris).
  • OLG Bamberg, 09.01.2002 - 4 W 129/01

    Zulässigkeit einer Weisung an den Sachverständigen zur Öffnung von Bauteilen und

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17
    Ein gerichtliches Weisungsrecht sei hieran gemessen nicht verhältnismäßig (vgl. u. a. OLG Bamberg, BauR 2002, 829 OLG Rostock, BauR 2003, 757, Rn. 9ff. Juris, Kamphausen, BauR 2003, 759).
  • OLG Jena, 18.10.2006 - 7 W 302/06

    Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17
    Für eine Pflicht zur Bauteilöffnung spreche zudem, dass damit eine neutrale und unparteiische Person mit der Untersuchung befasst werde und die Beweisaufnahme so prozessökonomisch durchgeführt werden könne (vgl. u. a. OLG Celle, BauR 2017, 918, Rn. 6 Juris; OLG Thüringen, ZfIR 2007, 253, Rn. 11 Juris; Kern; BauR 2014, 608).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZB 33/03

    Statthaftigkeit der zugelassenen Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung der Abgabe an

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17
    Ein Beschwerderecht ergibt sich auch nicht aus § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, da dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wenn es sich um eine Entscheidung handelt, die das Gericht von Amts wegen zu treffen hat, selbst wenn damit zugleich ein "Gesuch" der Partei ablehnend beschieden wird (vgl. BGH, MDR 2004, 698, Rn. 9 Juris).
  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    Denn selbst wenn man dieses annimmt, so ist die von Amts wegen zu treffende Entscheidung darüber, ob das Gericht dem Sachverständigen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls eine Weisung gemäß § 404a Abs. 1, Abs. 4 ZPO zur Durchführung einer für die Begutachtung erforderlichen Maßnahme - hier die einer Bauteilöffnung - erteilt, dann jedenfalls in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - VII ZB 96/17, NJW 2020, 1074 Rn. 12; OLG Schleswig NJW 2018, 1174 [juris Rn. 10]; OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010 - 11 W 14/10, juris Rn. 5; Kern, BauR 2014, 603, 613).
  • OLG Naumburg, 05.11.2019 - 12 W 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen fehlende Anweisung des Gerichts im selbständigen

    Zu der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob die Entscheidung des Gerichts in einem selbständigen Beweisverfahren, den Sachverständigen nicht entsprechend § 404a Abs. 1 ZPO anzuweisen, die vom Antragsteller für erforderlich erachtete Bauteilöffnung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, der sofortigen Beschwerde unterliegt, schließt sich der Senat der Ansicht an, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht eröffnet ist (z. B. OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010, 11 W 14/10; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Dezember 2017, 16 W 152/17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2019, 8 W 29/19; sämtlich zitiert nach Juris).

    Die Entscheidung des mit dem selbstständigen Beweisverfahren befassten Gerichts, ob und welche Anweisungen es dem Sachverständigen nach § 404a ZPO erteilt, hat das Gericht von Amts wegen nach seinem Ermessen zu treffen (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Dezember 2017, 16 W 152/17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. August 2000 19, 8 W 29/19; beide zitiert nach Juris).

    Dem Antragsteller ist es unbenommen und auch zumutbar, die für die Begutachtung notwendige Bauteilöffnung selbst vorzunehmen, um das Verfahren nicht zum Stillstand zu bringen (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Dezember 2017, 16 W 152/17; OLG Köln, Beschluss vom 15. März 2010, 11 W 14/10; beide zitiert nach Juris).

  • OLG Nürnberg, 22.05.2020 - 2 W 1728/20

    Keine Kostenfestsetzung bei Kostenaufhebung für von der Partei getragenen

    Ob einem gerichtlichen Sachverständigen durch das Gericht aufgegeben werden kann, notwendige vorbereitende Arbeiten zur Schaffung der Voraussetzungen für seine Gutachtenserstattung auszuführen bzw. durch beauftragte Hilfskräfte ausführen zu lassen, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (zum Streitstand vgl.: OLG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2017 - 16 W 152/17 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 8 W 29/19

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Anweisung an den Sachverständigen

    Die Entscheidung des Gerichts, ob und welche Anweisungen an den Sachverständigen erteilt werden, unterliegt jedoch nicht der sofortigen Beschwerde (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2010 - 11 W 14/10 -, NJOZ 2011, 1243; OLG Bremen, Beschluss vom 05.02.2013 - 5 W 7/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2013 - 10 W 109/13 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2014 - 10 W 15/14 -, DS 2014, 189; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2015 - 1 W 25/15 -, BeckRS 2015, 11324; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2017 - 16 W 152/17 -, NJW 2018, 1174; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 16. Aufl. 2019, § 404a, Rdnr. 2; wohl auch Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 404a, Rdnr. 17; Katzenmeier, in: Prütting/Gehrlein (Hrsg.), ZPO, 6. Aufl. 2014, § 404a, Rdnr. 16; Seggewiße/Weber, MDR 2017, 679, 681; Siebert, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 8. Aufl. 2019, § 404a, Rdnr. 6; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 404a, Rdnr. 3).
  • OLG Rostock, 09.12.2022 - 4 W 19/22

    Ob und welche Anweisungen erteilt werden, ist Sache des Gerichts!

    Der " Antrag " des Antragstellers, dem Sachverständigen Weisungen zu erteilen, ist deshalb prozessual eine bloße Anregung, von Amts wegen nach § 404a Abs. 4 ZPO tätig zu werden (BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - VII ZB 96/17; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2019 - 12 W 30/19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 W 29/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2017 - 16 W 152/17; OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2010 - 11 W 14/10; Herget, a.a.O., jeweils m.w.N.).
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