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   OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 16 W 36/12   

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https://dejure.org/2012,26199
OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 16 W 36/12 (https://dejure.org/2012,26199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2012 - 16 W 36/12 (https://dejure.org/2012,26199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2012 - 16 W 36/12 (https://dejure.org/2012,26199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Vergleich eines Politikers mit einer Hure ist als Meinungsäußerung zulässig

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 823 BGB, Art 5 GG
    Presserecht: Keine unzulässige Schmähkritik bei vergleichender polemischer und überspitzter Kritik eines Politikers in einer Tageszeitung ("Wie eine Hure")

  • aufrecht.de

    "Benutzt wie eine Hure" ist als Vergleich keine unzulässige Schmähkritik, wenn es um Personen des öffentlichen Lebens geht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Presserecht: Keine unzulässige Schmähkritik bei vergleichender polemischer und überspitzter Kritik eines Politikers in einer Tageszeitung ("Wie eine Hure")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; BGB § 823; GG Art. 5
    Presserecht; Autor; Meinungsfreiheit; Politiker; Pressefreiheit; Schmähkritik; Unterlassung - Keine unzulässige Schmähkritik bei vergleichender polemischer und überspitzter Kritik eines Politikers in einer Tageszeitung ("Wie eine Hure")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt am Main weist Beschwerde Thilo Sarrazins ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Presseveröffentlichung und die Grenze zur Schmähkritik - der Fall Sarrazin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Benutzt wie eine alte Hure - Schmähkritik?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Schmähkritik - Thilo Sarrazin unterliegt im Rechtsstreit mit der taz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine unzulässige Schmähkritik bei vergleichender polemischer Kritik gegenüber Politiker in einer Tageszeitung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag Sarrazins gegen "taz" auf Unterlassung auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolglos

  • spiegel.de (Pressemeldung, 14.09.2012)

    "Wie eine Hure": Thilo Sarrazin unterliegt der "taz"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sarrazin hat keinen Unterlassungsanspruch gegen taz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    OLG gestattet "taz"-Vergleich von Thilo Sarrazin mit einer Hure

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Die Schmähkritik am Beispiel von Sarrazin

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Thilo Sarrazin durfte mit "alter Hure" verglichen werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sarrazin muss sich mit alter Hure vergleichen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Äußerungen in der "taz": Sarrazins Antrag auf Unterlassung erfolglos - Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht in Äußerungen der "taz" keine Grenzüberschreitung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • swd-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Thilo Sarrazin scheitert gegen taz mit Unterlassungsantrag wegen angeblicher Schmähkritik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 973
  • afp 2012, 577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 16 W 36/12
    Eine Schmähkritik ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272, 284; NJW 2012, 1643 f).

    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt sie nur ausnahmsweise vor und ist eher auf den Privatbereich beschränkt (BVerfGE 93, 266, 294; NJW 2012, 1643 f).

  • LG Frankfurt/Main, 24.07.2012 - 3 O 276/12

    Einstweilige Verfügung: Kein Verfügungsanspruch auf Unterlassung einer Äußerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 16 W 36/12
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.07.2012 (2-3 O 276/12) wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 16 W 36/12
    Eine Schmähkritik ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272, 284; NJW 2012, 1643 f).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 16 W 36/12
    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt sie nur ausnahmsweise vor und ist eher auf den Privatbereich beschränkt (BVerfGE 93, 266, 294; NJW 2012, 1643 f).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 16 W 36/12
    Die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik ist nicht überschritten, wenn die Meinungsäußerung einen hinreichenden Bezug zu dem sachlichen Anliegen aufweist, um das es dem Äußernden geht (BVerfG NJW 1991, 1475, 1477).
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