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   OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05   

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https://dejure.org/2005,8513
OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05 (https://dejure.org/2005,8513)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.07.2005 - 16 W 37/05 (https://dejure.org/2005,8513)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 16 W 37/05 (https://dejure.org/2005,8513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unstatthafte Kostenentscheidung! (IBR 2006, 1058)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 11 OH 5/04
  • OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 870
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05
    Ob im selbstständigen Beweisverfahren eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nach übereinstimmender Erledigungserklärung ergehen darf, ist umstritten (dazu Nachweise bei BGH NJW-RR 2004, 1005; ferner Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a Rdnr. 5).

    In diesem Verfahren ergeht nämlich grundsätzlich keine Kostenentscheidung (BGH NJW-RR 2004, 1005).

    c) Eine Anwendung des § 91 a ZPO auf das selbstständige Beweisverfahren scheidet auch bei Berücksichtigung aller genannten Ausnahmen von dem Grundsatz des Unterbleibens einer Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren schon deshalb aus, weil eine Kostenentscheidung zulasten des Antragsgegners stets ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 2004, 1005/1006).

  • OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05
    a) Während die Gegner einer Anwendbarkeit von § 91 a ZPO auf selbstständige Beweisverfahren darauf abheben, es liege kein Prozessrechtsverhältnis vor, die Prüfung der sachlichen Rechtslage sei im Rahmen des Beweisverfahrens nicht möglich (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 91 Rdnr. 193; OLG Hamburg MDR 119, 1998, 242, 243; OLG Dresden JurBüro 1999, 594), bejahen die Befürworter eine Anwendung von § 91 a ZPO auch im selbstständigen Beweisverfahren wegen eines praktischen Bedürfnisses für solche Entscheidungen (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., vor § 485 Anm. IV 1; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 494 a Rdnr. 6; MüKo-Lindacher, ZPO, 2. Aufl., § 91 a Rdnr. 146; Zöller/Herget, a.a.O. , § 495 a Rdnr. 5; OLG Report Hamm 1999, 220).
  • OLG München, 12.04.1999 - 15 W 1192/99

    Kostenentscheidung bei Zurücknahme des Beweissicherungsantrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2005 - 16 W 37/05
    Dabei sei nur darauf abzustellen, ob der Beweisantrag bis zur Erledigungserklärung zulässig und begründet gewesen sei (OLG München BauR 2000, 139).
  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Demgegenüber sind das HansOLG Hamburg (MDR 1998, 242) für den Fall der Anerkennung von Mängeln im Bauprozess der Anwendung von § 91a ZPO entgegengetreten, ebenso das OLG Stuttgart (BauR 2000, 445) sowie das KG (MDR 2002, 422) bei Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens nach Zahlung zurückbehaltenen Werklohns (gleichfalls ablehnend OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2005, 453; OLG Schleswig BauR 2006, 870).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 W 57/06

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Fall der übereinstimmenden

    Die Möglichkeit der Anwendung von § 91 a ZPO wird unter Hinweis auf die praktischen Bedürfnisse für eine solche Entscheidung teilweise vertreten (vgl. etwa OLG München, BauR 2000, 139; OLG Dresden BauR 2003, 1608; Zöller-Herget, ZPO 25. Aufl., § 494 Rz. 5; Thomas/Putzo, 27. Aufl., § 494 Rz. 5), von dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung jedoch abgelehnt ( so etwa OLG Schleswig, BauR 2006, 870; OLG Düsseldorf, BauR 2005, 1974; KG Berlin, BauR 2001, 1951; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; OLG Hamburg MDR 98, 242).
  • OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09

    Selbständiges Beweisverfahren: Einseitige Erledigungserklärung als

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (OLGR Schleswig 2005, 593).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 8 W 101/05

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach übereinstimmender

    Er schließt sich aber insofern der ablehnenden Auffassung wie der des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 21.7.2005 - 16 W 37/05 - OLGR Schleswig 2005, 503) und den dort im Einzelnen aufgeführten, aus Sicht des Senats überzeugenden Gründen an, wonach zum einen über § 494 a Abs. 2 ZPO hinausgehende Ausnahmen problematisch erscheinen und zum anderen eine Ermessensentscheidung nach § 91 a ZPO auch deswegen nicht in Betracht kommt, weil eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren ohnehin ausgeschlossen ist.
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