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   OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 16 W 56/19   

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https://dejure.org/2019,41642
OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 16 W 56/19 (https://dejure.org/2019,41642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2019 - 16 W 56/19 (https://dejure.org/2019,41642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2019 - 16 W 56/19 (https://dejure.org/2019,41642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art 1 GG, § 5 MarkenG, § 15 MarkenG, § 12 BGB
    Kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte durch Netflix-Serie "Skylines"

  • JurPC

    Kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte durch Netflix-Serie "Skylines"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 S. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Netflix-Serie "Skylines" verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Verbreitung der Serie Skylines verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrecht

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Netflix-Serie "Skylines" verletzt keine Persönlichkeitsrechte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Netflix-Serie "Skylines"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechte: Netflix-Serie "Skylines" bleibt online

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Skylines: Netflix-Serie verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Skylines: Netflix-Serie verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Netflix-Serie "Skylines" verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Serie "Skylines" zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Netflix-Serie "Skylines" verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte - Verbreitung der Serie durch Kunstfreiheit geschützt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 781
  • GRUR-RR 2020, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 16 W 56/19
    Der vom Landgericht herangezogene rechtliche Beurteilungsrahmen für die zu vollziehende Interessenabwägung ist zutreffend den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu ausgeformten Grundsätzen entnommen (vgl. BVerfGE 30, 173 ff. = NJW 1971, S. 1645 ff. - "Mephisto"; BVerfGE 119, 1 ff. - "Esra").

    Der Senat schließt sich der Bewertung der Kammer des Landgerichts an, dass die künstlerische Gestaltung des Lebensläufe von "Jinn" und "Kalifa" und der Geschäftstätigkeit der Firma "Firma1" der Serie durch deren Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus der Filmserie in einer Weise verselbständigt und in der Darstellung ausreichend künstlerisch transzendiert ist, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der Figuren "Jinn" und "Kalifa" und der Firma "Firma1" genügend objektiviert erscheint (vgl. dazu: BVerfG Entscheidung vom 24. Februar 1971, 1 BvR 435/68, - "Mephisto" -Rn 68, juris; BVerfG - Urteil vom 13. Juni 2007, 1 BvR 1783/05 -"Esra", Rn 83, juris).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2019 - 16 W 56/19
    Der vom Landgericht herangezogene rechtliche Beurteilungsrahmen für die zu vollziehende Interessenabwägung ist zutreffend den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu ausgeformten Grundsätzen entnommen (vgl. BVerfGE 30, 173 ff. = NJW 1971, S. 1645 ff. - "Mephisto"; BVerfGE 119, 1 ff. - "Esra").

    Der Senat schließt sich der Bewertung der Kammer des Landgerichts an, dass die künstlerische Gestaltung des Lebensläufe von "Jinn" und "Kalifa" und der Geschäftstätigkeit der Firma "Firma1" der Serie durch deren Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus der Filmserie in einer Weise verselbständigt und in der Darstellung ausreichend künstlerisch transzendiert ist, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der Figuren "Jinn" und "Kalifa" und der Firma "Firma1" genügend objektiviert erscheint (vgl. dazu: BVerfG Entscheidung vom 24. Februar 1971, 1 BvR 435/68, - "Mephisto" -Rn 68, juris; BVerfG - Urteil vom 13. Juni 2007, 1 BvR 1783/05 -"Esra", Rn 83, juris).

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