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   OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06   

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https://dejure.org/2006,23104
OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06 (https://dejure.org/2006,23104)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2006 - 16 WF 36/06 (https://dejure.org/2006,23104)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 16 WF 36/06 (https://dejure.org/2006,23104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im Statusverfahren bei Entscheidung über den PKH-Antrag nach Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00

    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Streitig ist hingegen die davon zu unterscheidende Frage, von welchem Erkenntnisstand aus zu beurteilen ist, ob die Erfolgsaussicht zu diesem (ggf. früheren) Zeitpunkt bestanden hat (vgl. zum Meinungsstand MünchKomm/Wax, BGB, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 157 ff.), ob es also der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, dass die (von vornherein fehlende) Erfolgsaussicht erst auf Grund nachträglicher Erkenntnisse festgestellt wird (nicht auseinandergehalten von OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Deshalb scheitert die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bereits daran, dass die Vaterschaft des Beklagten mittlerweile feststeht (a.M. OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

  • BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Nach Auffassung des Senats, der dies bereits entschieden hat (FamRZ 2005, 1266), folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Nach Auffassung des Senats, der dies bereits entschieden hat (FamRZ 2005, 1266), folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • OVG Bremen, 14.02.2002 - 1 S 469/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs , Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi , ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm - Wax , ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04

    Vaterschaftsfeststellungsklage: Nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Nach Auffassung des Senats, der dies bereits entschieden hat (FamRZ 2005, 1266), folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83

    Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sachlich gerechtfertigten Umfang wird durch wahrheitswidrige Angaben nicht verwirkt, vielmehr ist hierüber so zu entscheiden, wie dies bei wahrheitsgemäßen Angaben erfolgt wäre (BGH, FamRZ 1984, 677).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1999 - 5 WF 125/99

    Erfolgsaussicht - Bewilligung, rückwirkende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs , Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi , ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm - Wax , ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs , Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi , ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm - Wax , ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Das zeigt sich beispielsweise an dem Fall, dass das Gericht nach Eintritt der Bewilligungsreife eine Beweisaufnahme durchgeführt und diese ein für den Antragsteller ungünstiges Ergebnis gehabt hat (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2006, 797 mwN).
  • AG Stuttgart, 26.07.2012 - 32 C 3312/12

    Prozesskostenhilfe: Ablehnung der Bewilligung bei Wegfall der Erfolgsaussichten

    Es ist umstritten bezüglich welchen Zeitpunkts die Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen sind, Schellhammer , ZPO, 13. Aufl. 2010, Rz. 1803 m.w.N. Vertreten wird sowohl, dass es auf Sach- und Rechtslage der gerichtlichen Entscheidung über die Prozesskostenhilfe, als auch, dass es bereits auf Sach- und Rechtslage der Entscheidungsreife ankommt, vgl. zum Streitstand OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06 = FamRZ 2006, 797; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl. 2012, § 119 Rz. 4; Schoreit/Groß , PKH, 11. Aufl. 2012, § 114 ZPO, Rz. 41; Bork in Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 114 Rz. 37; Schellhammer , a.a.O. jew. m.w.N.
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