Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3933
OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03 (https://dejure.org/2003,3933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2003 - 16 WF 76/03 (https://dejure.org/2003,3933)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 16 WF 76/03 (https://dejure.org/2003,3933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2; BSHG § 88 Abs. 3
    Gefährdung der angemessenen Altersversorgung einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 31.77

    Beiträge des Pflegebedürftigen - Übernahme von Aufwendungen - Alterssicherung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    In der verwaltungs- und finanzgerichtlichen Rechtsprechung fordert man präzisierend, dass eine Gefährdung der angemessenen Altersversorgung immer nur dann gegeben ist, wenn eine unter Einbeziehung des für die Prozesskostenhilfe zu verwendenden Kapitals von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass die Partei in Zukunft ihre Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (Hessisches Finanzgericht EFG 1996, 199 mit Hinweis auf BVerwGE 56, 87).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 12 WF 168/00

    Einsatz einer der Altersversorgung dienenden Lebensversicherung für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    Es muss die Schlussfolgerung möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg, Justiz 2003, 38, 40; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    Es muss die Schlussfolgerung möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg, Justiz 2003, 38, 40; OLG Hamburg, FamRZ 2001, 925).
  • FG Hessen, 24.11.1995 - 6 K 3080/88

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    In der verwaltungs- und finanzgerichtlichen Rechtsprechung fordert man präzisierend, dass eine Gefährdung der angemessenen Altersversorgung immer nur dann gegeben ist, wenn eine unter Einbeziehung des für die Prozesskostenhilfe zu verwendenden Kapitals von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass die Partei in Zukunft ihre Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (Hessisches Finanzgericht EFG 1996, 199 mit Hinweis auf BVerwGE 56, 87).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.1990 - 2 WF 58/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03
    Dass die Klägerin nicht über eine ausreichende Altersversorgung verfügt, hat sie noch nicht dargelegt (vgl. zur Darlegungslast OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. April 1990 - 2 WF 58/90 - Justiz 1991, 21 mit Hinweis auf den Beschluss vom 15. Juli 1989 - 2 WF 198/88 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    Die Erforderlichkeit kann nur dann bejaht werden, wenn die Schlussfolgerung möglich ist, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (OLG Karlsruhe, 16. ZS, FamRZ 2004, 1122; Senat, Beschluss v. 09.08.2004 - 2 WF 153/04 und Beschluss v. 22.12.2004 - 2 WF 229/04).
  • OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08

    Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung als unzumutbare

    aa) Für die Anwendung der Härteregelung im Sozialhilferecht unmittelbar sowie entsprechend im Rahmen des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe (§ 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO) ist anerkannt: Eine wesentliche Erschwerung bezüglich der Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung ist anzunehmen, wenn - unter Einbeziehung des in Rede stehenden Kapitals - eine von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass der Betroffene in Zukunft seine Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1122 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2007 - 16 WF 80/07

    Einsatz von für die Altersvorsorge vorgesehenen Lebensversicherungen zur

    Von einer Gefährdung der angemessenen Versorgung ist dann auszugehen, wenn die Verwertung des für die Versorgung vorgesehenen Vermögens für die Prozessführung dazu führen würde, dass die Partei ihre Altersversorgung zumindest teilweise durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fürsorgeleistungen bestreiten müsste (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, Seite 1122; Beschluss vom 14.08.2006, 2 WF 126/06; Beschluss vom 21.05.2007, 16 WF 89/07; Beschluss vom 12.01.2007, 16 WF 5/07).
  • AG Pforzheim, 01.07.2004 - 5 F 162/04

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer Lebensversicherung für Prozesskosten

    Es war eine enge Verzahnung mit dem Sozialhilferecht beabsichtigt, insbesondere hinsichtlich des Vermögenseinsatzes und vor dem Hintergrund des Verständnisses der Prozesskostenhilfe als einer sondergesetzlich geregelten Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg a.a.O. mit weiteren Hinweisen; vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe, 16. Senat, Beschluss vom 27.06.2003 - 16 WF 76/2003; OLG Stuttgart, 18. Senat, FamRZ 99, 63; OLG Stuttgart, FamRB 2002, 143; Zimmermann Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Auflage 2000, Rz. 149; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage 1999, Rz. 327).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht