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   OLG Stuttgart, 20.06.2016 - 16 WF 99/16   

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https://dejure.org/2016,48287
OLG Stuttgart, 20.06.2016 - 16 WF 99/16 (https://dejure.org/2016,48287)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.06.2016 - 16 WF 99/16 (https://dejure.org/2016,48287)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 16 WF 99/16 (https://dejure.org/2016,48287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Anforderung eines Kostenvorschusses zur Einholung eines Sachverständigengutachtens in einer Kindschaftssache

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 ZPO, § 6 Abs 1 S 1 FamFG, § 26 FamFG, § 16 Abs 1 S 2 FamGKG
    Richterablehnung in Kindschaftssachen: Gerichtliche Vorschussforderung für ein Sachverständigengutachten als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Anforderung eines Kostenvorschusses zur Einholung eines Sachverständigengutachtens in einer Kindschaftssache

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Anforderung eines Kostenvorschusses zur Einholung eines Sachverständigengutachtens in einer Kindschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindschaftssachen - und kein Kostenvorschuss für den Sachverständigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Vorschussanforderungen für ein Sachverständigengutachten - und die Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2016 - 16 WF 99/16
    Dabei können nur Gründe berücksichtigt werden, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (BGH NJW-RR 2007, 776 Rz. 7).
  • OLG Celle, 02.05.2012 - 10 WF 93/12

    Vorschusszahlungen der Kindeseltern als Voraussetzung für die Einholung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.06.2016 - 16 WF 99/16
    Dann ist aber die diesbezügliche Beauftragung eines Sachverständigen gemäß § 26 FamFG im Rahmen der Amtsermittlung geboten und damit unabhängig von entsprechenden "Anträgen" der Kindeseltern vorzunehmen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2013, 241 Rz. 20).
  • OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18

    Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist vielmehr erst dann gerechtfertigt, wenn das prozessuale Vorgehen des Rechtspflegers ausreichender gesetzlicher Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass es als willkürlich erscheint, oder wenn die Auslegung des Gesetzes und dessen Handhabung willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und deshalb erkennen lassen, dass sie auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber einer Partei beruhen (BGH NJW-RR 2012, 61; KG NJW 2004, 2104/2105; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 2144; Zöller/Vollkommer § 42 Rn. 23 f. und 28).

    Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2016, 2144) zugrunde gelegen hat, besteht deshalb nicht, denn dort hat das Gericht für ein von Amts wegen angeordnetes Gutachten Kostenvorschuss bei der Partei angefordert, wofür keinerlei Rechtsgrundlage gegeben ist.

  • VG Hamburg, 13.06.2018 - 16 A 5347/17
    (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.6.2016, 16 WF 99/16, juris Rn. 23, OLG München, Beschluss vom 26.9.2012, 9 W 1754/12, juris Rn. 24), um die betroffenen Kläger zu einer Rücknahme ihrer Klage zu bewegen.
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