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   OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98   

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OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98 (https://dejure.org/1998,7008)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.1998 - 16 Wx 20/98 (https://dejure.org/1998,7008)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 1998 - 16 Wx 20/98 (https://dejure.org/1998,7008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 14 Nr. 4 S. 2
    Schadensersatz für vom Gemeinschaftseigentum ausgehende Schäden am Sondereigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschädigung einer Fußbodenheizung bei einer Sanierung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerbodenplatte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 83
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94

    Haftung der Wohnungseigentümer bei Beschädigung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98
    War indes die Fußbodenheizung nicht bereits durch die ersten Feuchtigkeitseinwirkungen defekt geworden, muß der Umstand unberücksichtigt bleiben, daß grundsätzlich für Schäden am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, die wie hier ihre Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum (insbesondere einem nicht baumängelfrei errichteten, d.h. schadhaften Gebäudeteil) haben, die übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nur haften, wenn sie an dem Auftreten der schadensursächlichen Mängel ein Verschulden trifft oder sie es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen (vgl. BayObLG NJW 86, 345; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 587; Weitnauer/Lüke WEG § 21 Rdnr. 48).
  • KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89
    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 20/98
    Deshalb können die Antragsteller nach dem dem § 9o4 S.2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie aus Anlaß von Sanierungsarbeiten der Bodenplatte die Beschädigung der - nach der Teilungserklärung in ihrem Sondereigentum stehenden - Fußbodenheizung hinnehmen mußten (vgl. Senat WE 97, 199; OLG Hamm DWE 95, 127; BayObLG NJW-RR 94, 11o4; OLG Frankfurt OLGZ 89, 423 mwN; Weitnauer/Lüke WEG § 13 Rdnr. 6 mwN; Pick in Bärmann/ Pick/Merle WEG § 14 Rdnr. 69).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Erleidet also ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (vgl. etwa OLG Düsseldorf WuM 1999, 355; NJW-RR 1995, 587; OLG Köln NZM 1999, 83; BayObLG DWE 1996, 35).

    Davon zu trennen ist aber, was das Landgericht nicht im einzelnen ausgeführt hat, dass nach einhelliger Auffassung in Literatur (Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 14 WEG Rz. 41, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 14 Rz. 60; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 14 WEG Rz. 13; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 14 Rz. 11) und Rechtsprechung (OLG Köln NZM 1999, 83; WE 1997, 199, OLG Hamm DWE 1995, 127; BayObLG NJW-RR 1994, 1104; vgl. auch BGH WM 2003, 226), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. etwa OLGZ 1989, 422), dem Wohnungseigentümer nach dem dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz von Schäden zustehen kann, wenn er aus Anlass von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum die Beschädigung von Sondereigentum hinnehmen muss.

  • OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 402/04

    Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im

    Pflichtwidrig kann danach insbesondere die Unterlassung oder Verzögerung von Maßnahmen sein, die zur Behebung eines Mangels des gemeinschaftlichen Eigentums zumutbar und geboten sind (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1999, 1244; OLG Köln NZM 1999, 83; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96, 97; MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 21, Rdnr. 21).
  • LG Mainz, 06.01.2003 - 8 T 66/02

    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei verspäteter Beseitigung von

    Zitierungen: Anschluss OLG Köln, 30. März 1998, 16 Wx 20/98, OLGR Köln 1998, 225; Anschluss BGH, 22. April 1999, V ZB 28/98, MDR 1999, 924.

    Eine Haftung besteht ebenfalls, wenn die Wohnungseigentümer es schuldhaft unterlassen haben, für die rechtzeitige Behebung dieser Mängel Sorge zu tragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. März 1998, OLGR 1998, 225).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Erleidet ein Wohnungseigentümer infolge mangelhafter Instandhaltung oder Instandlsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Schaden, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer'in Betracht kommen, wenn diese an der Behebung des Schadens schuldhaft nicht mitgewirkt haben (OLG Köln NZM 1999, 83, 84; Senat NJW-RR 1995, 587 ; BayOblG DWE 1996, 35).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00

    Unwirksamer Zweitbeschluss

    Wenn wegen des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums, mag dieser auch von Anfang an so vorhanden gewesen sein, ein Sondereigentum nicht oder nur mit Einschränkungen genutzt werden kann, so haften die Wohnungseigentümer, die es schuldhaft unterlassen, die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zu veranlassen, dem Sondereigentümer für den entstandenen Schaden (vgl. z. B. BayObLG OLGR 1998, 9 = NZM 1998, 409; Senat OLGR Köln 1998, 225; Merle a.a.O. § 21 Rdn. 176).
  • OLG Köln, 30.09.1998 - 16 Wx 163/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Eigentümergemeinschaft dann, wenn Schäden am Sondereigentum oder im Bereich des Sondernutzungsrechts eines Miteigentümers auftreten, die ihre wesentliche Ursache im Gemeinschaftseigentum, für das die gesamte Gemeinschaft zuständig ist, haben, dem Sondereigentümer oder Sondernutzungsberechtigten für die Beseitigung dieser Schäden verantwortlich ist (Beschluß des Senats vom 30.03.1998 - 16 Wx 20/98 - m.w.N.).
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