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   OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06   

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https://dejure.org/2006,4195
OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06 (https://dejure.org/2006,4195)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2006 - 16 Wx 200/06 (https://dejure.org/2006,4195)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 16 Wx 200/06 (https://dejure.org/2006,4195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Beschlussfassung einer Wohnungseigentümerversammlung wegen formeller Mängel; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Vewaltung; Qualifizierung der Versammlungsleitung durch eine Angestellte als nicht ordnungsgemäße Verwaltung ; Notwendigkeit der Gewährleistung ...

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28
    Offenlegung sämtlicher Abrechnungsunterlagen vor Abstimmung über Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belegeinsicht vor Abstimmmung über Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abstimmung über die Jahresabrechnung - erst Abrechnungsunterlagen offen legen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 808
  • NZM 2007, 366
  • FGPrax 2007, 109
  • ZMR 2007, 986
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97

    Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).

    Vielmehr sind die Auskünfte dort zu geben, wo sie benötigt werden, also am Ort der Eigentümerversammlung (vgl. Senat vom 04.06.1997, a.a.O.).

    Nicht ausreichend war, dass - wie die Antragsgegner vorgetragen haben - die Verwalterin bei der Versammlung die Einzelabrechnungen mit sich geführt hat und bereit gewesen wäre, Einsicht auf Verlangen zu gewähren, ohne dies ausdrücklich bekannt zu geben und eine zumutbare Einsichtsmöglichkeit einzuräumen (dazu i. e. Beschluss des Senats vom 04.06.1997, a.a.O.).

  • OLG Köln, 24.09.1996 - 16 Wx 86/96

    Einsicht in alle Einzelabrechnungen durch alle Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).

    (vgl. Senat vom 24.09.1996 - 16 Wx 86/96 -, a.a.O.).

  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.08.2005 - 16 Wx 80/05

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00

    Einsichtnahme in Einzelabrechnungen durch Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass den Eigentümern vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden muss, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen (zuletzt Senatsbeschluß vom 24.08.2005 -16 Wx 80/05 -, NJW-RR 2006, 19; Beschluss vom 05.04.2001 -16 Wx 101/00-, NZM 2001, 1142; Beschluss vom 04.06.1997, WuM 1998, 50 = OLGR 1997, 249; Beschluss vom 24.09.1996, WuM 1997, 62 = WE 1997, 232; Beschluss vom 29.03.1995 - 16 Wx 36/95, WuM 1995, 450 je m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    c) Ob daneben der Verwalter die Unterlagen vor oder bei einer Eigentümerversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme bereithalten muss (allgemeine Ansicht, s. nur OLG Köln, NZM 2007, 366 f.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 104; Greiner, aaO, Rn. 1675; zweifelnd Drasdo, ZMR 2006, 225), ist hier ebenso ohne Belang wie die Frage, ob bei großer Entfernung zwischen dem Sitz des Verwalters und der Wohnungseigentumsanlage Zumutbarkeitsgesichtspunkte auf Seiten des Wohnungseigentümers es erfordern, ihm die Einsichtnahme an dem Ort der Anlage zu gewähren (bejahend OLG Köln, NZM 2002, 221; Greiner, aaO, Rn. 1675; verneinend z.B. Jennißen in Jennißen, aaO, Rn. 173).
  • LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07

    Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

    Darüber hinaus fordert eine strengere, von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Meinung, dass den Wohnungseigentümern zudem vor und während der Versammlung der Wohnungseigentümer, bei welcher über die Jahresabrechnungen Beschluss gefasst werden soll, Gelegenheit zu geben sei, die Einzelabrechnungen einzusehen (vgl. hierzu: OLG Köln, NJW-RR 2006, 19; dass., NJW-RR 2007, 808).

    Auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme anlässlich der Versammlung seien die Eigentümer von der Verwaltung ausdrücklich im Rahmen der Einladung zu derselben hinzuweisen (so ausdrücklich: OLG Köln, NJW-RR 2007, 808; dass., NZM 2007, 366).

    Ratio der Hinweispflicht ist es nach Rechtsprechung dieses Obergerichtes nämlich, den Wohnungseigentümern die Möglichkeit deutlich erkennbar zu machen, dass sie noch vor der Beschlussfassung die zugrundeliegenden Abrechnungen prüfen können (so ausdrücklich: OLG Köln, NZM 2007, 366).

  • LG Köln, 14.04.2010 - 29 T 119/09

    Kostenentscheidung im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Streit über die

    Dabei ist unschädlich, dass den Klägern eine Liste mit den Salden sämtlicher weiterer Eigentümer nicht bereits mit ihrer Jahresabrechnung übermittelt wurde (OLG Köln ZMR 2007, 986).

    Indem mit der Einladung die Einsichtnahme in sämtliche Einzelabrechnungen und Belege "vor und während" der Eigentümerversammlung angeboten wurde, ist den Klägern (auch in zeitlicher Hinsicht, vgl. OLG Köln ZMR 2007, 986) in ausreichendem Maß Gelegenheit gegeben worden, sich über die Salden der übrigen Eigentümer zu informieren.

  • AG Konstanz, 22.11.2007 - 12 C 6/07

    Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

    Unbeachtlich hierbei ist, ob der anfechtende Wohnungseigentümer überhaupt Einsichtnahme begehrt hat oder an der Wohnungseigentümerversammlung teilgenommen hat (OLG Köln, NZM 2007, 366).

    Das Einsichtsrecht von Wohnungseigentümern vor oder während der konkreten Wohnungseigentümerversammlung wurde auch nicht etwa deshalb beeinträchtigt, weil kein Hinweis auf die Einsichtsmöglichkeit gegeben wurde (anderer Auffassung OLG Köln, NZM 2007, 366).

  • AG Kerpen, 22.10.2007 - 15 II 36/06

    Bestandskraft einer in beschlossenen Einzelabrechnungen ausgewiesenen Höhe der

    Nach Auffassung des Gerichts kann den vorstehenden Überlegungen auch nicht entgegengehalten werden, daß von der Rechtsprechung vereinzelt gefordert wird, den Wohnungseigentümern vor der Beschlußfassung hinreichend Gelegenheit zu geben, sämtliche Abrechnungsunterlagen und Einzelabrechnungen einzusehen (vgl. dazu OLG Köln, Beschluß vom 11.12.2006 - 16 Wx 200/06 -, NZM 2007, 366 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats, der sich - soweit ersichtlich - weder der BGH noch andere Oberlandesgerichte angeschlossen haben).
  • LG Frankfurt/Main, 13.08.2018 - 9 S 85/17
    Die Durchsetzbarkeit von Beitragsforderungen soll nicht durch Beweisaufnahmen über behauptete Forderungen des Schuldners verzögert werden können (OLG Frankfurt NZM 2007, 367 [OLG Köln 11.12.2006 - 16 Wx 200/06] ; Staudinger/Häublein (2018) WEG § 28, Rn. 266).
  • AG Hamburg-St. Georg, 23.11.2018 - 980b C 17/18

    Anspruch auf Zweitbeschluss?

    Zudem hätte sie, wenn dieser Anspruch vor der Beschlussfassung am 29. November 20.17 durch die WEG-Verwaltung nicht erfüllt worden ist, darauf mit Erfolg eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Jahresabrechnung stützen können (OLG Köln, NJW-RR 2007, 808; OLG München, NJW-RR 2006, 19).
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