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   OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98   

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https://dejure.org/1998,2773
OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98 (https://dejure.org/1998,2773)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1998 - 16 Wx 3/98 (https://dejure.org/1998,2773)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 16 Wx 3/98 (https://dejure.org/1998,2773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung einer innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage errichteten Sichtschutzwand; Erforderlichkeit der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer zu außerordentlichen Baumaßnahmen; Auslegung der Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung; Schutz des Erscheinungsbilds einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sichtschutzblende; Sichtschutzwand; Holzschutzzaun; Sondernutzungsfläche; bauliche Veränderung

  • rewis.io
  • rewis.io
  • gaius.legal

    Sichtschutzzaun: Trennwand wieder entfernen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 17.09.1997 - 5 W 104/97

    Wohnungseigentum; Sondereigentum; Teilungserklärung; Einwilligung; Verwalter;

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98
    Das ergibt die am Wortlaut und Sinngehalt orientierte Auslegung der Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung, zu der der Senat selbständig auch als Rechtsbeschwerdegericht befugt ist (vgl. OLG Düsseldorf WE 97, 344 m.w.N.; OLG Oldenburg NZM 98, 39).
  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98
    Die Errichtung der Sichtblende stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums i. S. des § 22 Abs. 1 WEG dar, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (vgl. etwa KG NJW-RR 97, 713 = WuM 97, 241 = ZMR 97, 315; OLG Düsseldorf NJWE-Mietr 97, 111).
  • BGH, 23.11.1984 - V ZR 176/83

    Schutz des Erscheinungsbildes einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98
    Dabei ist anerkannt, daß eine Grenzeinrichtung auch in ihrem Erscheinungsbild vor Beeinträchtigungen durch den Nachbarn geschützt ist (vgl. BGH NJW 85, 1458 und 79, 1409; BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 106/77

    Ortsübliche Einfriedigung

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98
    Dabei ist anerkannt, daß eine Grenzeinrichtung auch in ihrem Erscheinungsbild vor Beeinträchtigungen durch den Nachbarn geschützt ist (vgl. BGH NJW 85, 1458 und 79, 1409; BayObLG a.a.O.).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Außenspiegel"), Regenrinnen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Balkon - Brüstung"), Balkonverglasungen (BayObLG, NJW-RR 1993, S. 337 f.), Katzennetzen (OLG Zweibrücken, NZM 1998, S. 376 f.) und Markisen (BayObLG, NJW-RR 1986, S. 178) an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen (BayObLG NJW-RR 1988, S. 591; NJW-RR 1992, S. 975 ) und Geräteschuppen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Geräteschuppen"), die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes (OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1997, S. 111), das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen (BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1324 f.; siehe auch OLG Köln, NZM 1999, S. 178 f., zur Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung einer Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen) und schließlich die Verlegung von Trittplatten (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Trittplatten").
  • OLG Köln, 14.07.2003 - 16 Wx 124/03

    Abwälzung der Eigenbeteiligung bei der Gebäudeversicherung für Wasserschäden auf

    Es kann vielmehr, zumal wenn es sich wie hier um eine Dauerregelung handelt, die sachliche Richtigkeit der Auslegung nachprüfen und den Beschluss - objektiv und normativ - "aus sich heraus" - uneingeschränkt selbst auslegen (vgl. etwa BGH NJW 98, 3713 = NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41; Senat NZM 99, 178 jeweils mwN; Bärmann/Pick/Merle WEG § 23 Rdnr. 57).
  • OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00

    WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens

    Eigentümerbeschlüsse kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht "aus sich heraus" uneingeschränkt selbst auslegen, wobei abzustellen ist auf den Wortlaut und Sinn der Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. BGH NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41 und Senat NZM 99, 178 jeweils mwN).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 176/01

    Wohnungsrecht; Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung in der Einladung

    Eine derartige Blende verändert schon von ihrer Funktion her, den Blick auf den Mülleimerplatz zu versperren, also eine optische Barriere darzustellen, den optischen Gesamteindruck der Anlage und stellt daher eine bauliche Veränderung dar, die über das nach §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 hinnehmbare Maß hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss NZM 1999, 178 mit weiteren Nachweisen; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 22 Rdn. 84a).
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00

    WEG : Öffnung eines Hausflurs für Publikumsverkehr

    Die Bestimmungen der Teilungserklärung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht - "aus sich heraus" - orientiert am Wortlaut und Sinngehalt - objektiv und normativ - uneingeschränkt selbst auslegen (vgl. BGH NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41 und Senat, NZM 99, 178 und OLGReport 2000, 479).
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