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   OLG Köln, 13.05.1998 - 16 Wx 68/98   

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https://dejure.org/1998,5479
OLG Köln, 13.05.1998 - 16 Wx 68/98 (https://dejure.org/1998,5479)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.05.1998 - 16 Wx 68/98 (https://dejure.org/1998,5479)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 16 Wx 68/98 (https://dejure.org/1998,5479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1896 Abs. 1 u. 2
    Fehlende Betreuungsnotwendigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung; Bestehen einer Betreuungsnotwendigkeit bei einer möglichen Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten durch Dritte

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Keine Betreuung bei gesicherter Hilfe durch Dritte, Erforderlichkeit der Betreuung, Andere Hilfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 891
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.1998 - 16 Wx 68/98
    Dem Senat ist es hierbei nicht verwehrt, die erforderlichen Feststellungen aus den Akten selbst treffen, wenn sie nicht in den Gründen des angegriffenen Beschlusses getroffen sind (vgl. beispielsweise BayObLG FamRZ 96, 1370 ).
  • OLG Köln, 21.06.1995 - 16 Wx 100/95

    Betreuung nur bei Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.1998 - 16 Wx 68/98
    Bei fehlendem Betreuungsbedürfnis ist die Einrichtung einer Betreuung nicht gerechtfertigt (so z.B. Senat v. 21.6.1995 - 16 Wx 100/95- in FamRZ 96, 249; MünchKomm/Schwab, 3.Aufl., § 1896, Rz. 20, 27 ff ).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Gleiches gilt, wenn der Betroffene im Familienkreis (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 16 Wx 68/98 - juris, Rn. 2 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. August 2008 - I-15 Wx 181/08 -, juris, Rn. 14) oder in sonstiger Weise hinreichend versorgt wird (vgl. Jurgeleit, in: ders., Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2018, § 1896 BGB Rn. 111 ff. m.w.N.).
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