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   OLG Köln, 05.08.2009 - I-16 Wx 84/09   

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https://dejure.org/2009,10250
OLG Köln, 05.08.2009 - I-16 Wx 84/09 (https://dejure.org/2009,10250)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2009 - I-16 Wx 84/09 (https://dejure.org/2009,10250)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2009 - I-16 Wx 84/09 (https://dejure.org/2009,10250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdachtsdiagnose, Betreuerbestellung

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 68 b; ; FGG § 69 g Abs. 5 Satz 4; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1908 b Abs. 1; ; BGB § 1908 b Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung der medizinischen Voraussetzungen der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überprüfung der Betreuerbestellung - notfalls zweites Gutachten!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2116
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.06.2005 - 16 Wx 70/05

    Keine Betreuungsanordnung bei unzureichender Begutachtung aufgrund fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 16 Wx 84/09
    Da für die Erfüllung des medizinischen Tatbestandes des § 1896 Abs. 1 BGB allein ein Verdacht nicht genügt (Senatsbeschluss vom 22.06.2005 - 16 Wx 70/05 = OLGR Köln 2005, 680 m.w.N.), hätte das Landgericht von Amts wegen eine ergänzende Stellungnahme der Sachverständigen einholen müssen.
  • OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08

    Betreuerwechsel: Verpflichtung des Gerichts zur Hinzuziehung des ehemaligen

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2009 - 16 Wx 84/09
    Die Entlassung eines Betreuers nach § 1908 b Abs. 1 BGB setzt damit voraus, dass das Wohl des Betroffenen bei Beibehaltung des bisherigen Betreuers nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (OLG München FamRZ 2009, 642).
  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 584/11

    Betreuungsverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts;

    Diesem Gutachten muss wiederum mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen sein, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach § 1896 BGB vorliegen; eine Verdachtsdiagnose genügt nicht (OLG Köln Beschluss vom 5. August 2009 - 16 Wx 84/09 - juris Rn. 4 - Leitsatz veröffentlicht in FamRZ 2009, 2116; Palandt/Diederichsen BGB 71. Aufl. § 1896 Rn. 5; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 280 Rn. 27).
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