Rechtsprechung
OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Überwachungsbetreuung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1896 Abs. 2 und 3
Überwachungsbetreuung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überwachungsbetreuung; Geschäftsunfähigkeit ; Vorsorgevollmacht ; Bevollmächtigter; Erforderlichkeit
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorsorgliche Bestellung eines Überwachungsbetreuers
Verfahrensgang
- LG Bonn, 29.04.1999 - 4 T 2o5/99
- OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 909 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
Veranlassung zur Bestellung eines Kontrollbetreuers
Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245;… Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).
- BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs
Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923). - OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923).
- OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer
Die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers ist geboten, wenn auf Grund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLGR FamRZ 1999, 1302). - OLG Köln, 02.11.2006 - 16 Wx 203/06
Kontrollbetreuung zur Überwachung des Bevollmächtigten
Dabei ist die Bestellung eines derartigen Kontrollbetreuers aber nur geboten, wenn aufgrund konkreter Umstände eine Überwachung des Betreuers im Einzelfall angezeigt erscheint (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 909; BayObLG FamRZ 2005, 1777; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR Brandenburg 2005, 587 ff.). - OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 154/00
Vergütung für einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger in Betreuungssachen
Im letzteren Fall vertritt der Senat die Meinung, dass wegen dieses Umstandes nicht schon vorsorglich ein Kontrollbetreuer bestellt werden kann, sondern erst dann, wenn - was anwaltspezifische Beratung erfordert - aufgrund der konkreten Umstände des Falls eine Überwachung auch wirklich geboten erscheint (Beschluss vom 28.6.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGReport Köln 2000, 91). - OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02
Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers
Voraussetzung dafür ist, dass aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für eine Überwachung (vgl. dazu auch OLG Köln OLGR 2000, 91) feststellbar ist. - OLG Stuttgart, 09.11.2005 - 8 W 392/05
Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers bei …
Eine solche Anordnung kommt vielmehr regelmäßig nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Kontrollbetreuung bestehen, weil entweder die Art oder der Umfang der für den Vollmachtgeber auszuführenden Geschäfte dies erfordern oder aber ein konkretes Verhalten des Bevollmächtigten vorliegt, aus dem sich die Möglichkeit einer nicht im Interesse des Vollmachtgebers erfolgenden Geschäftsführung ergibt (allgemeine Meinung; vgl. OLG Köln, FamRZ 00, 909; BayObLGZ 03, 106; OLG Schleswig, FG-Prax 04, 70 und SchlAH 03, 171). - OLG Schleswig, 07.11.2002 - 2 W 197/02
Voraussetzungen für die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers
Voraussetzung dafür ist, dass aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für eine Überwachung (vgl. dazu auch OLG Köln OLGR 2000, 91) feststellbar ist.