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   VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981   

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VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981 (https://dejure.org/2006,31912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 (https://dejure.org/2006,31912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 16a D 05.981 (https://dejure.org/2006,31912)
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Wird zitiert von ... (34)

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    3.3 Da der Beklagte wiederholt Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt besucht und mehrfach kinderpornographische Bilder heruntergeladen hat, handelt es sich auch nicht um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat (vgl. BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 18.06.2009, a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    Hat ein Lehrer - wie hier - das Vertrauen in seine pflichtgemäße Amtsführung auf Grund des Verschaffens und Besitzes kinderpornografischen Materials, das nach Abwägung aller be- und entlastenden Umstände als schweres Dienstvergehen im Sinne des § 31 LDG zu qualifizieren ist, endgültig verloren, lässt sich dieser Vertrauensverlust jedenfalls nicht nur durch die nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine Therapie, die zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr aufgenommen wurde, rückgängig machen (vgl. Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009, vom 18.06.2009 und vom 30.07.2009, jew. a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 25).

    2.6 Da der Beklagte mehrfach Kinder- und Jugendpornographie konsumiert hat, handelt es sich auch nicht um eine einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat, die zu einer milderen Bewertung führen könnte (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 20).

    Das durch das strafbare Verhalten des Beklagten zerstörte Vertrauen lässt sich nicht durch die nachträgliche Korrektur einer früheren negativen Lebensphase rückgängig machen (BayVGH, U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 27), auch nicht durch eine erfolgreiche Therapie, mit der der Beklagte seinen Angaben nach seine "Probleme" in den Griff bekommen haben will (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133/11 - juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08

    Entfernung eines Polizeibeamten mit Vorgesetztenstellung aus dem Dienst wegen des

    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase rückgängig machen lassen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).

    Insoweit muss zunächst berücksichtigt werden, dass die Möglichkeit einer Milderung des Disziplinarmaßes wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn sich der Beamte - wie hier - wegen achtungs- und vertrauensunwürdigen Verhaltens dienstlich untragbar gemacht hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.).

  • VG Göttingen, 12.05.2009 - 5 A 4/07

    Entfernung aus dem Dienst; Kinderpornografie; Professor

    Dieser grundsätzlichen, für die disziplinarische Ahndung von durch Soldaten begangene Dienstvergehen, entwickelten Einschätzung hat sich die gesamte Rechtsprechung angeschlossen und auf die disziplinarrechtliche Beurteilung entsprechender Dienstvergehen von Beamten übertragen (z.B. Nds. OVG Lüneburg, Urteile vom 18.11.2004 - 3 LD 1/03 - und 04.09.2004 - 20 LD 14/06 - sowie Beschluss vom 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04 -, Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12.07.2006 - 16 a D 05.981- und 15.07.2008 - 16 a DA 08.736 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.09.2007 - 7 B 346/07 -, VGH Baden Württemberg, Urteil vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06, Juris).

    Insoweit ist die Situation eines Professors mit der eines Lehrers vergleichbar, der im Falle der Besitzverschaffung von kinderpornografischem Material ebenfalls regelmäßig aus dem Dienst entfernt wird (z.B. Bayerischer VGH Beschluss vom 12.07.2006, a. a. O.; Nds. OVG Lüneburg Urteil vom 18.11.2004 a. a. O.).

    Die Therapie ist deshalb nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens so zu relativieren, dass deshalb bei einem Beamten, der sich untragbar gemacht hat, von einer Dienstentfernung abgesehen werden könnte (so auch Bayerischer VGH, Urteile vom 12.07.2006 a.a.O. und 20.04.2005 - 16 aD 04.2289 -, VG München, Urteil vom 08.01.2007 - M19D06.3930 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

    Er ist aber ebenfalls für die mit der Herstellung von Kinderpornographie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: Urteile des Disziplinarsenats vom 24.08.2011, vom 18.06.2009 - DL 16 S 71/09 -, juris a.a.O., vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    Hat ein Lehrer - wie hier - das Vertrauen in seine pflichtgemäße Amtsführung auf Grund des Verschaffens und Besitzes kinderpornographischen Materials, das nach Abwägung aller be- und entlastenden Umstände als schweres Dienstvergehen im Sinne des § 31 LDG zu qualifizieren ist, endgültig verloren, lässt sich dieser Vertrauensverlust jedenfalls nicht nur durch die nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine Therapie, die zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr aufgenommen wurde, rückgängig machen (vgl. Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009, vom 18.06.2009 und vom 30.07.2009, jew. a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.2009).

  • VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13

    Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien;

    vgl. BayVGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - 16a D 05.981 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2004 - 2 WD 15.03 -, DokBer B 2004, 278.
  • VG Ansbach, 20.04.2012 - AN 12b D 10.00384

    Polizeibeamter (Innendienst); Kinderpornografie; Zurückstufung um zwei Stufen;

    Das gilt vor allem dann, wenn der Beamte gegen leicht einsehbare Kernpflichten verstoßen habe (st. Rspr.; vgl. auch VGH München, Urteil vom 12.7.2006, Az.: 16a D 05.981).

    "An dieser Rechtsprechung, die in Bezug auf Lehrer (BayVGH vom 20.4.2005 Az. 16a D 04.2289 und vom 12.7.2006 Az. 16a D 05.981) und auf einen kommunalen Wahlbeamten (BayVGH vom 1.6.2005 Az. 16a D 04.3502) ergangen ist, hält der Senat fest.

    Eine solche Regelrechtsprechung, die sich bei Lehrern kraft Gesetzes aus ihrer besonderen pädagogischen Verantwortung für den Unterricht und die Erziehung der Schüler (Art. 59 BayEUG) sowie aus ihrer Verpflichtung, die in Art. 131 der Bayerischen Verfassung (BV) verankerten und in Art. 1 und 2 BayEUG niedergelegten Bildungs- und Erziehungsziele zu beachten, ableiten lässt (vgl. nur: BayVGH vom 12.7.2006, a.a.O.), besteht weder bei Beamten im Allgemeinen noch bei Polizeibeamten im Besonderen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Ein Beamter, der in dieser Weise versagt, beweist erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung oder gar des völligen Ansehensverlustes, weil er das Vertrauen, das der Dienstherr in seine Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzt, in erheblichem Maße verletzt, wenn nicht sogar von Grund auf erschüttert oder zerstört hat (vgl. zum Gewicht des Pflichtenverstoßes: BVerwG, Urteil vom 06.07.2000, a.a.O.; Urteile des Disziplinarsenats vom 02.04.2009 - DL 16 S 3290/08 -, vom 14.02.2008 - DL 16 S 29/06 -, und vom 03.07.2002 - DL 17 S 24.01 -, jew. juris; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006 - 16a D 05.981 -, juris; Niedersächs.

    In dem Fall, dass der Beamte - wie hier auf Grund der dargestellten besonderen Persönlichkeits- und Sozialschädlichkeit seines Verhaltens als Lehrer - durch ihm vorwerfbares schweres Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn endgültig zerstört hat, wird sich der Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht durch eine nachträgliche Änderung einer früheren negativen Lebensweise rückgängig machen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 02.04.2009, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 12.07.2006, a.a.O.; Saarl. VG, Urteil vom 27.02.2009 - 4 K 2118/07 -, juris).

  • VG Wiesbaden, 09.07.2019 - 28 K 5182/17

    Disziplinare Ahndung des Konsums kinder- und jugendpornographischer Schriften als

    Diesbezüglich komme es allein darauf an, ob das Dienstvergehen seiner Natur nach geeignet sei, in der Öffentlichkeit ansehensschädigend zu wirken, unabhängig davon, ob die Umstände der Öffentlichkeit tatsächlich bekannt werden (so Bay.VGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - 16a D 05.981 -).

    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (vgl. BayVGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - 16a D 05.981 -, juris, Rn. 25).

  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 31 K 7448/04

    Einstufung des (außerdienstlichen) Besitzes von Kinderpornografie bei Beamten als

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2006 - DL 16 S 15/06

    Verbreitung kinderpornografischer Dateien durch einen beamteten Lehrer

  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 13b D 13.01254

    Studienrat an einer Fach- und Berufsoberschule; Besitz von kinderpornographischen

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

  • VG Wiesbaden, 30.04.2019 - 28 K 4276/17

    Disziplinare Ahndung des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen

  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805

    Disziplinarrecht

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 16a D 10.2527

    Disziplinarrecht; Justizvollzugbeamter (mittlerer Dienst); außerdienstliches

  • VG Wiesbaden, 30.04.2019 - 28 K 2607/17

    Disziplinare Ahndung des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften

  • VG Berlin, 04.10.2007 - 80 Dn 16.07

    Besitz und Versenden von Kinderpornografie - Disziplinarkammer des

  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 08.509

    Ministerialrat (BesGr. A 16); außerdienstlicher Besitz kinderpornografischer

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 16a DS 21.1061

    Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer wegen des Besitzes und des Verbreitens

  • OVG Saarland, 06.09.2007 - 7 B 346/07

    Dienstenthebung eines Beamten wegen Besitzes Kinderpornographischer Schriften

  • VG Ansbach, 16.12.2019 - AN 12b D 18.00580

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

  • VGH Bayern, 02.12.2009 - 16a D 07.549

    Disziplinarrecht

  • VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen E-Mails an Schülerin mit

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 08.1845

    Disziplinarrecht; Lehrer; Exhibitionismus; Entfernung aus dem Dienst; keine

  • VG Ansbach, 08.01.2010 - AN 6b D 09.01393

    Zurückstufung eines Beamten wegen Besitzes kinderpornographischen Materials in

  • VG Ansbach, 10.02.2009 - AN 6b D 08.01407

    Zurückstufung wegen eines Dienstvergehens; Besitz von 4 kinderpornografischen

  • VG München, 08.10.2008 - M 13 DK 08.3163
  • VG Berlin, 13.02.2007 - 80 Dn 38.06

    Vorläufiger Einbehalt von 30% der Versorgungsbezüge bei Lehrer im Ruhestand.

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