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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97 (https://dejure.org/1998,9569)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.03.1998 - 16 A 4056/97 (https://dejure.org/1998,9569)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. März 1998 - 16 A 4056/97 (https://dejure.org/1998,9569)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1996 - 16 A 1837/94

    Anspruch eines Fachhochschulabsolventen auf Teilerlass seines Darlehens wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97
    Die diesbezügliche Rechtsprechung des Senats, vgl. die Senatsurteile vom 1. August 1994 - 16 A 13/94 - und vom 12. Juli 1996 - 16 A 1837/94 -, die das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, betrifft eine andere Fallgestaltung, nämlich die, daß bereits während der noch andauernden Erstausbildung der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid ergeht und ein weiterer Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, der die Antragsfrist auslösen könnte, nicht mehr ergehen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1991 - 16 A 2152/89

    Altfälle; Echte Rückwirkung; Antragsfrist; Erlaß eines Änderungsbescheides;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97
    Soweit das Verwaltungsgericht sich auf die Senatsurteile vom 20. Februar 1991 - 16 A 2152/89 - und vom 28. August 1996 - 16 A 1751/95 beruft, wonach die Antragsfrist des § 18 b Abs. 1 Satz 2 BAföG durch den Erlaß eines Änderungsbescheides (betr. die Darlehensschuld oder das Ende der Förderungshöchstdauer) nicht erneut in Lauf gesetzt wird, und daraus die Unbeachtlichkeit des Zusatzfeststellungsbescheids herleitet, ist dies schon deshalb verfehlt, weil im vorliegenden Fall durch den ersten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid infolge der noch andauernden Zweitausbildung die Antragsfrist des § 18 b Abs. 1 Satz 2 BAföG bezüglich der Zweitausbildung noch gar nicht in Gang gesetzt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1987 - 16 A 1368/87

    Teilerlaß des Darlehens bei Ausbildungsbeendigung vor Förderungshöchstdauerende

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97
    vgl. grundlegend OVG NW, Urteil vom 1. Oktober 1987 - 16 A 1368/87 -, FamRZ 1988, 550 = NVwZ 1988, 960 = KMKHSchR 1988, 959, und zustimmend Sandvoß, Rothe-Blanke, BAföG, 5. Aufl., 3. Lfg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1996 - 16 A 1751/95

    Leistungsabhängiger Teilerlaß; Darlehensnehmer; Abschlußprüfung; Ausländische

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97
    Soweit das Verwaltungsgericht sich auf die Senatsurteile vom 20. Februar 1991 - 16 A 2152/89 - und vom 28. August 1996 - 16 A 1751/95 beruft, wonach die Antragsfrist des § 18 b Abs. 1 Satz 2 BAföG durch den Erlaß eines Änderungsbescheides (betr. die Darlehensschuld oder das Ende der Förderungshöchstdauer) nicht erneut in Lauf gesetzt wird, und daraus die Unbeachtlichkeit des Zusatzfeststellungsbescheids herleitet, ist dies schon deshalb verfehlt, weil im vorliegenden Fall durch den ersten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid infolge der noch andauernden Zweitausbildung die Antragsfrist des § 18 b Abs. 1 Satz 2 BAföG bezüglich der Zweitausbildung noch gar nicht in Gang gesetzt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1994 - 16 A 13/94

    Einmonatige Antragsfrist; Leistungsabhängiger Teilerlaß; Zustellung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97
    Die diesbezügliche Rechtsprechung des Senats, vgl. die Senatsurteile vom 1. August 1994 - 16 A 13/94 - und vom 12. Juli 1996 - 16 A 1837/94 -, die das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, betrifft eine andere Fallgestaltung, nämlich die, daß bereits während der noch andauernden Erstausbildung der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid ergeht und ein weiterer Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, der die Antragsfrist auslösen könnte, nicht mehr ergehen wird.
  • BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98

    Ausbildungsförderungsdarlehen, Antragsfrist für leistungsabhängigen Teilerlaß;;

    BVerwG 5 C 10.98 OVG 16 A 4056/97.
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