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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 16 B 1269/07   

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https://dejure.org/2008,12335
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 16 B 1269/07 (https://dejure.org/2008,12335)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.01.2008 - 16 B 1269/07 (https://dejure.org/2008,12335)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 16 B 1269/07 (https://dejure.org/2008,12335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges bei einem Punktestand von 18 und mehr; Bewertung einer Sachlage im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entziehungsverfügung; Rückwirkende Korrektur eines Punktestandes wegen Einstellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Nachträglicher Wegfall von Punkten während des Verfahrens zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Punktemanagement: Nachträglicher Wegfall von Punkten während des Entziehungsverfahrens

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 6 L 960/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 16 B 1269/07
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - 4 MB 3/17

    Auswirkungen der Wiedereinsetzung gegen eine Verurteilung bzw.

    Die schließlich zitierten Entscheidungen des OVG Münster (Beschl. v. 24.01.2008 - 16 B 1269/07 -, in juris Rn. 1: "auf der nunmehr vorliegenden Tatsachengrundlage", Rn. 5: "auch im laufenden Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen"), des OVG Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 28.05.2015 - OVG 1 S 71.14 - in juris, insbesondere Rn. 7) und des VG Bremen (Beschl. v. 20.11.2012 - 5 V 1034/12 - in juris Rn. 21 ff.) stellen - mehr oder weniger deutlich erkennbar - ebenfalls auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ab.

    Auch der Fahrerlaubnisinhaber muss eine rechtskräftige Entscheidung gegen sich gelten lassen (Hentschel/König/ Dauer , a.a.O. Rn. 79), es sei denn, die Rechtskraft wird durch Gewährung einer Wiedereinsetzung oder durch Wiederaufnahme des Verfahrens wieder durchbrochen (OVG Münster, Beschl. v. 24.01.2008 - 16 B 1269/07 - in juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.05.2015 - OVG 1 S 71.14 - in juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2017 - 16 B 432/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Entstehung der

    Aus den Beschlüssen des Senats vom 24. Januar 2008 - 16 B 1269/07 - und vom 25. Februar 2011 - 16 B 1239/10 - ergebe sich - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts - nicht eindeutig, dass bereits durch die Gewährung der Wiedereinsetzung und damit unabhängig vom Ausgang des Einspruchsverfahrens eine geänderte Sach- und Rechtslage anzunehmen wäre.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 16 B 1269/07 - und vom 24. Mai 2006 - 16 B 1093/05 -, DÖV 2006, 924 = juris, Rn. 5 ff. m. w. N.

  • VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06

    Klage gegen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach dem

    28 Ob als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Regelungszusammenhang des § 4 Abs. 3 StVG, abweichend von der sonstigen Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit der letzten Behördenentscheidung in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis, bereits der Zeitpunkt der behördlichen Erstentscheidung anzusehen ist, wird in der Judikatur überwiegend angenommen, ist jedoch nicht unumstritten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.02.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, DAR 2008, 540 m.w.N. auch zur mit beachtlichen Gründen vertretenen Gegenauffassung; siehe auch VG Cottbus, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 L 460/07 -, juris, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15b StVZO a.F.).

    Der Strafbefehl hat vielmehr im Rechtsverkehr als nicht ergangen zu gelten und kann dem Kläger auch außerhalb des unmittelbaren strafrechtlichen Kontextes, das heißt auch hier im Fahrerlaubnisrecht, nicht zur Last gelegt werden (vgl. OVG NW, Beschluss vom 24.01.2008, a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 -, VBlBW 2007, 479 zur Geltung des Rechtskraftprinzips für die Punktberechnung nach § 4 Abs. 3 StVG auch unter dem Gesichtspunkt rechtlicher Folgewirkungen der strafprozessualen Unschuldsvermutung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - 16 B 1223/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Bindungswirkung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 16 B 1269/07 -, DAR 2008, 540 = juris, Rn. 2 ff., und vom 25. Juli 2017 - 16 B 432/17 -, juris, Rn. 4 ff.
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 11 CS 21.1527

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofortige Vollziehbarkeit

    Im Falle der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44 StPO, die ähnlich gelagerte Fragen aufwirft, wird ein solches Durchschlagen auf die Fahrerlaubnisentziehung in der obergerichtlichen Rechtsprechung bejaht (vgl. OVG NW, B.v. 24.1.2008 - 16 B 1269/07 - DAR 2008, 540 = juris Rn. 4; B.v. 25.7.2017 - 16 B 432/17 - VerkMitt 2018, Nr. 11 = juris Rn. 10 ff.; OVG SH, B.v. 27.1.2017 - 4 MB 3/17 - ZfSch 2017, 238 = juris Rn. 9 ff.; NdsOVG, U.v. 10.8.2020 - 12 LB 64/20 - DAR 2021, 164 = juris Rn. 32 ff.).
  • VG Köln, 14.07.2021 - 6 L 772/21
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 09.06.2020 - 16 B 1223/19 -, juris, Rn. 6 ff., vom 24.01.2008 - 16 B 1269/07 -, juris, Rn. 2 ff., und vom 25.07.2017 - 16 B 432/17 -, juris, Rn. 4 ff.; BayVGH, Beschluss vom 09.12.2020 - 11 CS 20.2039 -, juris, Rn. 18. So nun auch für den Fall der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nds. OVG, Urteil vom 10.08.2020 - 12 LB 64/20 -, juris, Rn. 41.
  • VG Düsseldorf, 07.01.2013 - 14 L 2159/12

    Für Erreichen der 18-Punkte-Schwelle ist Tattagprinzip maßgeblich

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Behördenentscheidung, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.01.2008 - 16 B 1269/07 -, Rn. 2, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2006 - 16 B 1093/05 -, Rn. 5 ff., juris, hier also der 12.11.2012.
  • VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem - Tilgung vor Abschluss des

    10 Ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides führt aber nicht dazu, dass die nach Ergehen der Ordnungsverfügung eingetretene Tilgung der Zuwiderhandlung einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht, mithin beachtlich wäre (im Ergebnis ebenso aber auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entzugsverfügung abstellend: OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2008 -16 B 1269/07- und Beschluss vom 24. Mai 2006 -16 B 1093/05-, VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Februar 2005 -10 S 2875/04-; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 -1 M 140/06-; Beschluss vom 08. Juni 2007 -11 CS 06.3037-, jeweils zitiert nach Juris; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juli 2006 -10 B 10750/06-, zitiert nach Juris).
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