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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - 16 B 81/15   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - 16 B 81/15 (https://dejure.org/2015,8309)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2015 - 16 B 81/15 (https://dejure.org/2015,8309)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2015 - 16 B 81/15 (https://dejure.org/2015,8309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3; StVG § 65 Abs. 3 Nr. 4
    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens der Höchstpunktzahl nach erfolgter Umrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Punkteumrechnung und Verkehrsverstöße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2138
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839

    Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014

    Eine solche Bewertung erfolgt aber dahingehend, dass der nach altem Recht am Tattag bestehende Punktestand nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG umzurechnen ist und dann die nach neuem Recht einzutragenden Punkte addiert werden, denn nach § 65 Abs. 3 Nr. 6 StVG ist eine Aktualisierung der nach der Tabelle zu Nummer 4 erreichten Stufe im Fahreignungs-Bewertungssystem, die nach § 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 StVG ab 1. Mai 2014 zugrunde zu legen ist, nur im Falle der Nr. 2 (Tilgungen) und Nr. 5 (Punktabzüge) vorgesehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - juris; OVG NRW, B.v. 15.4.2015 - 16 B 81/15 - juris).
  • VG Düsseldorf, 13.05.2015 - 6 L 921/15
    - Vgl. zur Fortgeltung des Tattagprinzips auch OVG NRW, Beschlüsse vom 12. November 2014 - 16 B 1126/14 -, juris, und vom 15. April 2015 - 16 B 81/15 -, juris Rn. 5; VG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2014 - 6 L 2677/14 -, juris.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2015 - 16 B 81/15 -, juris Rn. 5.

  • OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15

    Fahrerlaubnisrecht; Fahreignungsregister; Umrechnung des Punktestandes nach § 65

    Insoweit treffen die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 Satz 1 StVG n.F. eine Sonderregelung, die der Verwaltungspraktikabilität dienen soll (vgl. dazu die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 17/12636, S. 50) und die gerade eine Ausnahme von dem ansonsten nach neuem Recht geltenden Tattagprinzip normiert (i.E. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015, OVG 1 S 90.14, juris Rn. 4, 7; OVG Münster, Beschl. v. 15.4.2015, 16 B 81/15, NJW 2015, 2138, juris Rn. 4 f.).
  • VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459

    Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Bestätigt wird die Beschränkung der Umrechnung auf die bis zum Ablauf des 30. April 2014 in das Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlungen bzw. Punkte durch § 65 Abs. 3 Nr. 6 StVG n.F. Soweit in dieser Bestimmung angeordnet wird, dass nachträgliche Veränderungen des Punktestandes nach den Nummern 2 (betrifft Tilgungen) und 5 (betrifft Punkteabzüge wegen der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung) zu einer Aktualisierung der nach der Tabelle zu § 65 Abs. 3 Nr. 4 erreichten Stufe im Fahreignungs-Bewertungssystem führen, verdeutlicht das im Umkehrschluss, dass in sonstigen Fällen der nachträglichen Änderung von Punkteständen, also auch im vorliegenden Fall der nachträglichen Eintragung von punktebewehrten Zuwiderhandlungen in das Fahreignungsregister, keine aktualisierte Umrechnung von Punkten stattfinden soll" (OVG NW, B.v. 15.4.2015 - 16 B 81/15 - juris, Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 01.07.2015 - 6 L 1812/15

    Aktualisierung; Tilgung; Fahreignungs-Bewertungssystem

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2015 - 16 B 81/15 - VGH Bayern, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839 juris Rn. 25 ff. -.
  • VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung

    Denn bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlung erfolgt die Berechnung des Punktestandes am Tattag durch Umrechnung des nach altem Recht bestehenden Punktestandes nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht neu hinzukommenden Punkte (vgl. BayVGH, B. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B. v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG NRW, B. v. 15.4.2015 - 16 B 81/15 - NJW 2015, 2138).
  • VG Würzburg, 25.01.2016 - W 6 K 15.1182

    Umrechnung des Punktestandes für das Fahreignungsregister nach

    Denn bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlung erfolgt die Berechnung des Punktestandes am Tattag durch Umrechnung des nach alten Rechts bestehenden Punktestands nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht hinzukommenden Punkte (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG NRW, B.v. 15.4.2015 - 16 B 81/15 - NJW 2015, 2138).
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