Rechtsprechung
   AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29508
AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03 (https://dejure.org/2003,29508)
AG Homburg, Entscheidung vom 28.10.2003 - 16 C 137/03 (https://dejure.org/2003,29508)
AG Homburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 16 C 137/03 (https://dejure.org/2003,29508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,29508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03
    Er hat aber wiederholt (NJW 1992, 903 ff; NJW 1993, 1849 ff; NJW 2000, 800 f) festgestellt, dass der Geschädigte grundsätzlich die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornehmen dürfe, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat.
  • LG Köln, 26.06.2002 - 9 S 34/02
    Auszug aus AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03
    Es seien somit nur Angebote zu berücksichtigen, die von seriösen, in der Umgebung des Geschädigten befindlichen Gebrauchtwagen- und Vertragshändlern stammten (z.B. LG Köln NZV 2002, 513 f; AG Ludwigsburg SP 1998, 438 ff; AG Landshut ZfS 2002, 433 f; Steffen ZfS 2002, 161 ff; Riedmeyer DAR 2002, 43 ff).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03
    Er hat aber wiederholt (NJW 1992, 903 ff; NJW 1993, 1849 ff; NJW 2000, 800 f) festgestellt, dass der Geschädigte grundsätzlich die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornehmen dürfe, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat.
  • LG Gießen, 04.07.2001 - 1 S 357/00

    Schutzwirkung zugunsten Dritter; Schaden durch fehlerhafte Restwert-Ermittlung

    Auszug aus AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03
    Demgegenüber vertritt die Klägerin und mit ihr ein Teil der Rechtsprechung (LG Saarbrücken SP 2001, 104 f; LG Gießen ZfS 2001, 496 f; AG Ulm SP 2002, 361 f) die Auffassung, dass der Sachverständige bei der Ermittlung des Restwertes die gesamte Bandbreite der am Markt gegebenen Abfragemöglichkeiten ausschöpfen müsse, also nicht nur örtliche Gebrauchtwagenund Vertragshändler zu berücksichtigen habe, sondern auch örtliche und überörtliche spezialisierte Restwertkäufer und sogenannte "Onlinebörsen".
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03
    Er hat aber wiederholt (NJW 1992, 903 ff; NJW 1993, 1849 ff; NJW 2000, 800 f) festgestellt, dass der Geschädigte grundsätzlich die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornehmen dürfe, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat.
  • AG Landshut, 16.05.2002 - 7 C 2245/01
    Auszug aus AG Homburg, 28.10.2003 - 16 C 137/03
    Es seien somit nur Angebote zu berücksichtigen, die von seriösen, in der Umgebung des Geschädigten befindlichen Gebrauchtwagen- und Vertragshändlern stammten (z.B. LG Köln NZV 2002, 513 f; AG Ludwigsburg SP 1998, 438 ff; AG Landshut ZfS 2002, 433 f; Steffen ZfS 2002, 161 ff; Riedmeyer DAR 2002, 43 ff).
  • OLG Celle, 23.05.2006 - 16 U 123/05

    Sachverständigenpflichten im Rahmen der Autoverwertung; Verpflichtung zur

    Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Rechtsfrage, ob den Sachverständigen, wie die Versicherungswirtschaft und ein Teil der Rechtsprechung meinen (vgl. auch die ARD-Sendung plusminus vom 15. März 2005), der primär nur die Interessen des Geschädigten wahrzunehmen hat, weitergehende Pflichten zur Recherche in der Online-Börse allein deshalb treffen, weil sich die Schutzwirkung des Gutachterauftrages auch auf die Versicherung erstreckt (verneinend OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706; AG Hamburg, 16 C 137/03; LG Köln, 9 S 34/02; LG Frankfurt, 2/16 S 285/04; OLG Köln, VersR 2004, 1145; bejahend LG Zweibrücken, 3 S 62/04; AG Krefeld, 79 C 286/02; LG Kleve, 6 S 58/04; AG Flensburg 62 C 194/04; LG Duisburg, 11 S 119/03 = BGH, III ZR 452/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht