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   AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05   

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AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05 (https://dejure.org/2005,35566)
AG Winsen, Entscheidung vom 30.12.2005 - 16 C 1642/05 (https://dejure.org/2005,35566)
AG Winsen, Entscheidung vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 (https://dejure.org/2005,35566)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Anerkannt ist, dass - da das Recht am eigenen Bild eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt - die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht bedeuten kann (vgl. BGH NJW 1995, 1955 ff. [BGH 25.04.1995 - VI ZR 272/94] ).

    Zwar folgt aus dem in Art. 14 Abs. 1 GG normierten Grundrecht auch das Recht, geeignete Schutzmaßnahmen für das Grundeigentum zu ergreifen, jedoch darf dies nicht in unverhältnismäßiger Weise auf Kosten des Eingriffs in hochrangige Rechtsgüter unbeteiligter Dritter geschehen (vgl. BGH NJW 1995, 1955 ff. [BGH 25.04.1995 - VI ZR 272/94] ).

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Damit verbunden ist ein Anspruch des Inhabers des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Achtung seiner individuellen Persönlichkeit auch gegenüber einer Privatperson, der sowohl das Recht umfasst, für sich zu sein, sich selber zu gehören (vgl. BGHZ 131, 332 ff. ), in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Thomas in: Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 177 m.w.N.) wie auch das Recht auf freie Entfaltungsmöglichkeit und aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (vgl. BGHZ 26, 349 ff. ).
  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Hierzu hat das Landgericht Bonn ( NJW-RR 2005, 1067) entschieden:.
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Damit verbunden ist ein Anspruch des Inhabers des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Achtung seiner individuellen Persönlichkeit auch gegenüber einer Privatperson, der sowohl das Recht umfasst, für sich zu sein, sich selber zu gehören (vgl. BGHZ 131, 332 ff. ), in Ruhe gelassen zu werden (vgl. Thomas in: Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 177 m.w.N.) wie auch das Recht auf freie Entfaltungsmöglichkeit und aktive Entschließungs- und Handlungsfreiheit (vgl. BGHZ 26, 349 ff. ).
  • LG Darmstadt, 17.03.1999 - 8 O 42/99
    Auszug aus AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Da für die Betroffenen nicht erkennbar ist, ob sie tatsächlich gefilmt werden oder nicht, wird auch bei Aufstellen einer Attrappe, die einer funktionsfähigen Videokamera optisch gleicht, bei den Betroffenen der Eindruck erweckt, sie müssten ständig mit einer ihren Privatbereich überwachenden Aufzeichnung rechnen und hierdurch eine Störung der Privatsphäre dieser Personen bewirkt (in diesem Sinne auch: LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Charlottenburg, a.a.O.; AG Aachen, a.a.O.; AG Wedding, a.a.O.; Horst, a.a.O., S. 941 f.).
  • AG Aachen, 11.11.2003 - 10 C 386/03

    "Überwachung" eines Haustürbereichs mit einer Videokamera-Atrappe als Eingriff in

    Auszug aus AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, Hans Reinhold Horst NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395).
  • LG Itzehoe, 11.09.1997 - 7 (9) O 51/96

    Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05
    Der hierdurch bei dem Kläger erzeugte "Überwachungsdruck" begründet, unabhängig davon, ob Videoaufnahmen in der Vergangenheit tatsächlich gefertigt wurden, einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (so auch Horst, Hans Reinhold Horst NZM 2000, 937, 941; vgl. auch LG Berlin GE 1991, 405; AG Charlottenburg MM 2004, 77; AG Aachen NZM 2004, 339, 340; AG Wedding WuM 1998, 342 f.; a.A.: LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394, 1395).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris).
  • AG München, 22.11.2018 - 213 C 15498/18

    Nachbarargusaugen

    a) Zwar kann ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch auch dann bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 106; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urt. v. 30.12.2005, Az. 16 C 1642/05).
  • AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11

    Berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine

    Es schützt bereits vor der berechtigten Befürchtung einer Bildaufzeichnung (vgl. BGH, NJW 2010, 1533, Abs. 13 f. m.w.N.; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 m.w.N.; AG Winsen, 16 C 1642/05 vom 30.12.2005 m.w.N.).
  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt NZM 2000, 360; AG Winsen U. v. 30.12.2005 - 16 C 1642/05).
  • AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14

    Videoüberwachung durch Dome-Kameras

    Ein Anspruch auf Entfernung kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris).
  • LG Osnabrück, 09.07.2019 - 4 S 116/19

    Installation schwenkbare Videoüberwachungskamera - Persönlichkeitsverletzung des

    Ein Unterlassungsanspruch kann jedoch auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 = NZM 2005, 399; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urt. v. 30.12.2005 - 16 C 1642/05).
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